Informationspflicht nach § 20 Abs. 3 VOB/A

Informationspflicht nach § 20 Abs. 3 VOB/A über die Erteilung eines Auftrages nach erfolgter Beschränkter Ausschreibung ab einem Auftragswert von über 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer, bzw. nach Freihändiger Vergabe ab einem Auftragswert von über 15.000,00 € ohne Umsatzsteuer. Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten.

Auftraggeberin:
Ev.-luth. Kirchengemeinde Engerhafe
Kirchwyk 5
26624 Südbrookmerland/Engerhafe
Tel.: 04942 1547
E-Mail: info@kirche-engerhafe.de

Umbau/Sanierung Alte Pastorei, Zwischenbau und Neubau / Erweiterung Gemeindehaus in Engerhafe
Ort der Ausführung:

Kirchwyk 5, 26624 Südbrookmerland/Engerhafe
Vergabeverfahren:
Beschränkte Ausschreibung (VOB)
Auftragsgegenstand/Name des beauftragten Unternehmens:
– Maler- und Bodenbelagsarbeiten/Malerbetrieb Ferdinand Janssen
Vergabeverfahren:
Freihändige Vergabe (VOB)
Auftragsgegenstand/Name des beauftragten Unternehmens:
– Errichtung Photovoltaikanlage/Blowfill Elektrotechnik GmbH
– Fliesenarbeiten/BPS Bau GmbH & Co. KG
– Tischlerarbeiten/Holzmanufaktur 4.0