Bekanntgabe des Ergebnisses der Berufung von Kirchenvorstehern

Logo-KMM-Standard-Gelb-auf-Lila.png-45219c5de04275f704614ebc53539f71Zur Neubildung des Kirchenvorstandes hat der Kirchenkreisvorstand unseres Kirchenkreises zu Kirchenvorstehern berufen:

Herr Ihno Müller, Moorburger Straße 99, 26624 Südbrookmerland.

Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Berufung durch schriftlich begründete Beschwerde beim Landeskirchenamt, Rote Reihe 6, 30169 Hannover, anfechten. Die Beschwerdefrist endet am 30. April 2018. Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass das Berufungsverfahren fehlerhaft gewesen ist oder ein zur Kirchenvorsteherin oder zum Kirchenvorsteher berufenes Gemeindemitglied nicht berufen werden konnte. Über die Beschwerde entscheidet das Landeskirchenamt.

Am 17.06.2018 um 10 Uhr wird der neue Kirchenvorstand von Pastor Claus Dreier in sein Amt eingeführt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert