1979 Ut verleeden Tiden II

Inhaltsverzeichnis

Die Freiwillige Feuerwehr Oldeborg 1934-1972.
Der Vaterländische Frauenverein vom Deutschen Roten Kreuz für Engerhafe und Umgebung und seine Schwesternstation.
Die Entwicklung der Gemeindeverwaltung im Brokmerland.
Alte Wege in unserer Gemeinde.
Aus dem Tagebuch eines alten Norder Schuhmachers.
Beerdigung auf dem Klosterfriedhof Aland 1768.
Die großen Katastrophen.
Die Martiniflut vom 12. und 13. November 1686.
Unglücksfälle 1785.
Unglücksfälle II
Verregnete Sommer.
Von Kometen und extremer Witterung.
Sterberegister um 1780.
Die Schlacht auf den Wilden Äckern.
Eine grausige Bluttat in Moordorf.
Hinrichtung 1811.
Einquartierungen 1757.
Einquartierungen 1795.
Etwas über die Engerhafer Loogschiffahrt.
Inflation, Geldentwertung und Teuerung 1757.
Maueranker.
Mittelalterliche Burgen in Oldeborg.
Die ersten Pockenimpfungen in Ostfriesland.
Rasenbrennen, ein altes Düngemittel?
Die Königl. Preuß. Wagen-Knechte 1778.
Einiges aus der Geschichte des Kirchspiels Engerhafe.
Einiges von der Wirtschaft im Kirchspiel Engerhafe.

Die Freiwillige Feuerwehr Oldeborg 1934-1972.

In den Landgemeinden Ostfrieslands sind die freiwilligen Feuerwehren erst in der Zeit nach 1933 gegründet worden. Bis dahin bestanden in den einzelnen Orten Pflichtfeuerwehren, zu denen in der Regel aus jedem Haus ein Mann gestellt werden musste. Die Gemeindeausschüsse wählten einen Brandmeister, in größeren Orten auch mehrere, die für die Organisation, bei der Brandbekämpfung und für die Einsatzbereitschaft der Löschgeräte verantwortlich waren. In Engerhafe gab es früher drei Brandmeister, einen für Uiterdiek, einen für die Engerhafer Marsch und einen für das übrige Dorf. Solche Brandmeister wurden auch in Fehnhusen, Oldeborg, und Upende gewählt, auch für die Häuser „achter Ackers“ wurde ein Brandmeister bestellt.

In alten Zeiten scheint das Feuerlöschwesen eine Sache der Nachbarschaftshilfe gewesen zu sein, für die es keine besonderen Vorschriften gab. Die alten Engerhafer Bauernrechte des 17. und 18. Jahrhunderts, enthalten keine Vorschriften über eine Brandbekämpfung. Diese sind erst unter der preußischen Regierung ab 1754 erlassen worden, nachdem zuerst die Feuersozietät für die Städte und Flecken von Friedrich dem Großen ins Leben gerufen und 14 Jahre später von den ostfriesischen Ständen die Feuersozietät für das platte Land (die heute noch bestehende Ostfries. Landschaftliche Brandkasse in Aurich) gegründet worden war. Auf Grund der §§ 35-37 des Feuersozietäts- Reglements für das platte Land des Fürstentums Ostfrieslands und des Harlingerlandes vom 1. Oktober 1767, waren die Kommunen nunmehr verpflichtet, Brandmeister zu bestellen und die notwendigsten Feuerlöschgeräte wie Leitern, Brandhaken, Feuereimer und möglichst auch Feuerspritzen zu beschaffen. Zu Beginn der hannoverschen Herrschaft wurde das Feuerlöschwesen in den Landgemeinden durch die §§ 10 und 11 der Instruktion für die ostfriesischen Bauermeister vom 7. Februar 1819 neu geregelt. Sie lauten:

„§ 10. Sogleich nach seinem Dienst- Antritt und künftig am 1. May eines jeden Jahres, hat der Bauermeister die Visitation der Brand- Geräthschaften vorzunehmen. Den Zustand derselben wird er nach der ersten Visitation dem Amte anzeigen, und von demselben mit behufiger Anweisung über dessen Verbesserung versehen werden. Es liegt ihm ob, darauf zu sehen, daß diese Besserung ins Werk gerichtet werde, die Säumigen daran zu erinnern und im ferneren Säumungsgefall durch dem Amtsvoigt zur Bruchstrafe notieren zu lassen. Von diesem wird er zugleich Anweisung erhalten, ob er die befundenen Schadhaftigkeiten an den Brand – Geräthschaften sofort für Geld zu beschaffen, oder welche sonstigen Maßregeln er gegen die Säumigen zu nehmen hat. Wenn er in Zukunft am 1. May jeden Jahres die vorgeschriebene Visitation unternommen, und das fehlerhaft Befundene verzeichnet hat; so muß er denjenigen, die es angeht, solches anzeigen, und sie zur Instandsetzung des Schadhaften auffordern. Am Johannistage stellt er darüber eine besondere Untersuchung an and läßt die Säumigen auf die vorhin bemerkte Art zur Strafe verzeichnen.

§ 11. Entsteht in der Bauernschaft selbst Brand, so läßt er die Einwohner auf hergebrachte Art zur Hülfe aufbieten, begibt sich zur Brandstelle, wo er alle möglichen Vorkehrungen trifft und treffen läßt, damit das Feuer gelöscht werde und der weiteren Verbreitung desselben Einhalt geschehe. Er hat auch nahe belegene Ortschaften von dem Ausbruch eines Brandes zu benachrichtigen, um Hülfe von daher zu erhalten, und er ist schuldig, diesen bei ähnlichen Unglück mit den Eingesessenen seiner Bauernschaft zu Hülfe zu kommen. Er hat zugleich an den Amtsvoigt über den Ausbruch eines Feuers zu berichten, und sobald dieser an Ort und Stelle gekommen, die Vorschriften, die derselbe vor und nach gelöschtem Brande ertheilen wird, zu befolgen. Wenn sich übrigens in einem Amte eine besondere Feuerordnung befinden sollte, so ist er auch die darin enthaltenen Vorschriften sich bekannt zu machen und sie zu befolgen schuldig.“

Demnach hatten damals die Einwohner ihre Feuerlöschgeräte selber anzuschaffen und instandzuhalten. Es dürfte sich im allgemeinen wohl um die bereits erwähnten einfachen Geräte gehandelt haben. Erst 1882 wurde von der Gemeinde Engerhafe eine Feuerspritze angeschafft. Noch 1934 war sie die einzige Spritze in den Orten Südbrookmerlands. Am 25. Juli 1881 beschloss der Gemeindeausschuss von Engerhafe: „… Die Anschaffung einer Brandsprütze im Werte bis zu etwa vierzehnhundert Mark wird einstimmig dahin genehmigt, wenn die Hälfte bis etwa zwei Drittel obiger Summe zu diesem Zwecke von der Ostfriesischen Landschaft bewilligt würde, und daß die übrige Summe für Rechnung hiesiger Commune angeliehen und etwa im Laufe der nächsten 10 Jahre amortisiert würde. Ein Local zur Aufbewahrung der Sprütze wurde beschlossen, für Rechnung der hies. Communal- Kasse an geeigneter Stelle in solider Weise aufrichten zu lassen…“

Die Ostfriesische Landschaft hatte der Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 700,- Mark bewilligt, weitere 700,- Mark wurden von der Ostfriesischen Sparkasse Aurich angeliehen. Dieses Darlehen wurde im Laufe von 10 Jahren getilgt. Laut Protokoll vom 2. Januar 1882 ist die Spritze an diesem Tage, von dem Lieferanten Meyer jun. aus Oldenburg, in Engerhafe abgeliefert worden, nachdem sie „… in Gegenwart der dazu ernannten Commission sowie mehrerer Interessenten gehörig probiert und abgenommen worden sei.“

Zur Unterbringung der Spritze wurde an der Südwestecke des Pfarrgartens am Dodentwenter in Engerhafe ein massives Haus erbaut. Dies alte Spritzenhaus ist 1956 abgebrochen worden, nachdem die Feuerwehr inzwischen ihren Standort in Oldeborg erhalten hatte. Wie schon oben erwähnt, stand nun in Engerhafe die einzige Spritze aller Orte des Südbrookmerlandes.

Sie wurde deshalb auch bei fast allen Bränden angefordert. Nach Mitteilung alter noch lebender Einwohner, die früher der Feuerwehr angehörten, handelte es sich um eine Handspritze mit Saugschlauch und anderem notwendigen Zubehör, die von 4 Mann bedient werden konnte und einen hohen Wasserdruck erzielte. Das Gerät war auf einem Wagen montiert, der von 2 Pferden gezogen wurde. Die Spritze war also schnell vom Standort zur Brandstelle zu bringen. Noch in den 20er Jahren dieses Jahrhunderts mussten die Einwohner wie früher Feuereimer, Brandhaken und Leitern selber vorhalten, um hiermit zumindest den ersten Löschversuch unternehmen zu können.

Von dem Einsatz dieser Spritze ist u.a. folgender Fall überliefert: In Upende war ein Feuer ausgebrochen. Die Spritze mit ihrer Bedienungsmannschaft wurde angefordert. Der Fahrer, damals Frerich Ihnen aus Engerhafe, hatte sie rasch bespannt und brauste ab nach Upende, die Bedienungsmannschaft auf Fahrrädern hinterher. In der Straßenkurve bei Oldeborg geriet ein Rad des Wagens in ein Schlagloch, der Fahrer wurde durch den Stoß vom Bock geschleudert. Die Pferde gingen durch und brachten das Gerät ohne Fahrer und Mannschaft zur Brandstelle, wo sie von den Hilfe leistenden Anwohnern aufgehalten wurden. So kam es, daß die Spritze bereits im Einsatz war, bevor die Feuerwehrmänner am Brandherd angelangt waren.

Nachdem in Engerhafe die Feuerlöschspritze angeschafft worden war, musste dafür auch eine Bedienungsmannschaft aufgestellt werden. Im März 1897 beschloss der Gemeindeausschuss, daß zur Bedienung der Spritze 5 Personen angestellt werden sollten. Jedes Mitglied dieser Mannschaft sollte eine Vergütung von 75 Pfg. für jede Spritzenprobe erhalten. Hierzu wählte er: Zimmermeister H. de Buhr, Zimmermeister Gerhard Janßen, Schmiedemeister Hinrich Thaden, Bäckermeister Siebo Backer und Warfsmann Johann Evers. Es scheint, daß zuvor keine besondere Mannschaft für das Gerät vorhanden war. Dadurch könnten vielleicht Schäden durch unsachgemäße Bedienung entstanden sein.

Im Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. März 1897 heißt es: „… Es wurde der Beschluß des Gemeindeausschusses und das Statut der Freiwilligen Feuerwehr genehmigt …“. Hier taucht zum ersten Male die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr“ auf. Doch scheint sich diese Organisation nicht bewährt zu haben, weil die Mannschaft von 5 Mann zu gering war. Fünf Jahre später wurden 20 Personen zur Bedienung der Spritze gewählt und ebenso viele Ersatzmänner.

Bei einer Spritzenprobe wurden sie durch den Gemeindediener aufgefordert, daran teilzunehmen. Wer nicht erschien, musste eine Strafe zahlen. Diese betrug 1919 = 2,- Mark, 1921 = 5,- Mark, 1922 = 25,- Mark und ab August 1923 = 5.000,- Mark. Die Inflation nach dem erstem Weltkrieg machte sich auch hier bemerkbar. Das Protokoll vom 6. August 1923 lautet:

„…wurde einstimmig beschlossen, von den nicht erschienenen Pflichtigen zur Spritzenprobe vorläufig eine Strafe von 5.000 Mark zu erheben. Der Gemeindevorsteher wird vom Ausschuß ermächtigt, diesen Betrag jederzeit den Geldverhältnissen entsprechend zu erhöhen bzw. zu erniedrigen. „

„Ferner wurde einstimmig; beschlossen, den Angestellten der Spritze nach Roggenwert zu lohnen und zwar wird dem Spritzenhauptmann 5 Pfd. und den anderen Mitgliedern je 3 Pfd. Roggen für eine jedesmalige Spritzenprobe zugebilligt, rückwirkend vom 1. Januar des Jahres, zahlbar am 1. Januar nach dem Jahresdurchschnitt des vorhergegangenen Jahres.“

Am 8. Februar 1924, als die Inflation vorüber war, wurde das Strafgeld auf 1,- RM festgesetzt. Die Engerhafer Feuerspritze war damals die einzige Spritze im Raum Südbrookmerland. Die Gemeinden sind höchstwahrscheinlich vom Landkreis des öfteren aufgefordert worden, auch selber Spritzen anzuschaffen, um den Feuerschutz zu verstärken. Jedoch ist es dazu vor 1934 nirgends gekommen. In Oldeborg fasste die Gemeindeversammlung am 7. August 1902 folgenden Beschluss, der sehr interessante Einblicke in die Haltung der damaligen Einwohner dieser Ortschaft gibt:

„Die Versammlung beschloss einstimmig, von einer Anschaffung der Sprütze für Oldeborg allein von vorneherein abzusehen resp. diese abzulehnen. Desgleichen wurde nach längerer Besprechung ebenfalls die Anschaffung einer Sprütze in Verbindung mit Upende und Fehnhusen einstimmig abgelehnt. Die Interessenten wünschen, daß die Beschaffung einer Sprütze vorerst wenigstens, bis zum Ausbau des geplanten besteinten Gemeindeweges, die ja ihre volle Kraft in Anspruch nehmen wird, zurückgestellt werde.

Da die Engerhafer Sprütze ganz in der Nähe, so kann gegebenenfalls diese in Anspruch genommen werden. Theile des Jahres ist sowieso so wenig Wasser vorhanden, auch sind die Häuser jetzt überall auseinander gebaut. In mehr denn 30 Jahren sind, abgesehen von dem vor einigen Jahren stattgehabten Brande, wegen mangelhafter Anlage des Backhauses, im Backerschen Hause zu Oldeborg, wo die Mannschaften unter Zuhülfenahme der Engerhafer Sprütze den Brand auf die Scheune beschränkt und einmal beim Erhitzen von Heu vor längeren Jahren die Marienhafer und Siegelsumer Sprütze angewendet, sonst keine Sprützen zur Anwendung gekommen.

Vorgelesen, genehmigt & beglaubigt
gez. Abrams, Gemeindevorsteher.“

Man sieht, die aus Oldeborg waren sparsame Leute. Sie ließen lieber ihre Häuser brennen und verließen sich auf die Engerhafer u.a. Spritzen, von denen eine sogar in dem kleinen Ort Siegelsum stand.

„Die Engerhafer Feuerspritze war damals die einzige Spritze im Raum Südbrookmerland.“ So schrieb ich in der Mai- Ausgabe dieses Gemeindeblattes. Das mag gestimmt haben in den ersten Jahren ihrer Anschaffung. Ich habe inzwischen erfahren, daß auch die Feuerwehr in Münkeboe/Moorhusen eine Handspritze gehabt hat. Frerich Saathoff aus Moorhusen, der bis 1953, 27 Jahre lang Mitglied seiner örtlichen Feuerwehr und meist auch Brandmeister war, erzählte mir, daß die Moorhuser Wehr 90 Mann stark war und eine vollständige Ausrüstung einschließlich Uniformen besaß.

Zusammen mit Münkeboe hatten sie eine Handspritze, die später leider verschrottet wurde, nachdem dort eine Motorspritze angeschafft worden war. Die Handspritze war bespannt. Es darf nunmehr angenommen werden, daß um 1920 auch in Victorbur und Wiegboldsbur solche Handspritzen stationiert waren.

Es scheint, daß die alten Pflichtfeuerwehren den nach und nach steigenden Anforderungen bei der Brandbekämpfung nicht mehr genügt haben. Es liegt auf der Hand, daß nicht alle Einwohner eines Ortes in der Lage und auch bereit sind, an regelmäßigen Übungen der Feuerwehr teilzunehmen. Auch ist die notwendige Unterordnung unter dem Kommando des Brandmeisters oder des Truppführers durch Anordnungen und Vorschriften allein nicht zu erreichen. Eine freiwillige Gruppe ist dazu eher in der Lage, vor allem, wenn das vorhandene Interesse an der Sache durch Bereitstellung von Uniformen und Geräten seitens der Gemeinde gefördert wird.

Solche Überlegungen sowie die Notwendigkeit den Brandschutz zu verbessern, mögen mit dazu beigetragen haben, daß im Laufe der Jahre 1933/34 auch in den hiesigen Landgemeinden freiwillige Feuerwehren die alten Pflichtfeuerwehren ablösten. Die Personalfrage war damals einfach. Überall stellten sich genügend Freiwillige den neuen Wehren zur Verfügung. Das lag nicht zuletzt an den damaligen gesellschaftlichen Umständen. Die jungen Männer waren, mehr oder weniger gezwungen, sich an den Dienst in der SA oder anderen Gliederungen der NSDAP zu beteiligen. Es gab viele, die diesem Druck auswichen, indem sie den neuen freiwilligen Feuerwehren beitraten. Der Verfasser kennt selber einige Fälle solcher „innerer Emigration“.

Aus den noch vorhandenen Akten der ehemalige Gemeinde Oldeborg ist zu ersehen, daß im hiesigen Bereich zu der Zeit zwei Feuerlöschverbände gegründet wurden:

1. Ein Feuerlöschverband der Gemeinden Engerhafe, Uthwerdum und Fehnhusen mit dem Sitz in Engerhafe. Von diesem Verband liegt noch eine Haftpflichtversicherungs-police vor, nach der damals 30 Mitglieder und 2 Pferde (für die Spritze) versichert waren. Verbandsvorsteher war der Bürgermeister von Engerhafe.

2. Feuerlöschverband „Südbrookmerland“ beste­hend aus den Gemeinden Upende, Oldeborg, Victorbur, Münkeboe und Moorhusen. In dem Satzungsentwurf, der jedoch nicht unterzeichnet ist, heißt es: „…Zweck des Verbandes ist die gemeinschaftliche Beschaffung und Unter­haltung der Feuerlöschgeräte. Insbesondere liegt dem Verbande die Anschaffung und Unterhaltung einer Überland­motorspritze ob….“

Diese Verbandsgründung kann Ende 1934 / Anfang 1935 erfolgt sein. Die Akte enthält ein Schreiben des damaligen Verbandsvorsitzenden, des Bürgermeisters von Upende an die Direktion der Feuerversicherungsgesellschaft Neuharlingersiel, in dem es u.a. heißt: „… Die Gemeinden Victorbur, Oldeborg, Upende, Münkeboe und Moorhusen haben sich zu einem Feuerwehr- und Löschverband zusammengeschlossen und beabsichtigen, da an der Nordseite des Kreises Aurich überhaupt keine Feuerspritze, außer der kleinen Handspritze in Engerhafe, besteht, eine fahrbare Motorspritze mit 800 m Schlauch anzuschaffen, wenn wir Zuschuß bekommen“.

Wie lange dieser Verband in der beschriebenen Form bestanden hat, ist aus den vorhandenen Unterlagen nicht zu ersehen. Als jedoch Anfang 1937 eine Klein- Motorspritze mit Transportkarren, ein Automobil und eine Garage gekauft wurden, sind die Kosten auf die Gemeinden Upende, Oldeborg, Fehnhusen, Engerhafe und Uthwerdum umgelegt worden. Die Rechnungen waren jedoch auf den Namen „Feuerlöschverband Südbrookmerland“ zu Händen des Vorsitzenden Bürgermeister Doden, Upende ausgestellt. Demnach waren die Gemeinden Victorbur, Münkeboe und Moorhusen zu der Zeit nicht mehr Mitglieder des Feuerlöschverbandes Südbrookmerland. Dieser Verband bestand bis zum 30. März 1943. Am 1. April 1943 schied die Gemeinde Uthwerdum aus, so daß die Gemeinde Oldeborg, die am 1. April 1938 aus den früheren Gemeinden Engerhafe, Fehnhusen, Oldeborg und Upende entstanden war, von diesem Tage an über ihre eigene Feuerwehr verfügte.

Die Anfang 1937 zur Unterbringung der neuen Geräte erworbene Wellblechgarage wurde in der Nähe des alten Spritzenhauses am Dodentwenter in Engerhafe aufgestellt. Engerhafe blieb weiterhin Standort der Feuerwehr, der damalige Brandmeister Gerd Frerichs wohnte in unmittelbarer Nähe der Garage. Als während des Krieges, zur Bekämpfung der durch Luftangriffe in Emden entstandenen Brände, auch die hiesige Feuerwehr eingesetzt wurde, erhielt sie noch eine zweite Motorspritze, die jedoch staatliches Eigentum war.

Nach dem noch erhaltenen Inventarverzeichnis aus jener Zeit besaß die Freiw. Feuerwehr Oldeborg damals eine vollständige und gute Ausrüstung, so daß sie allen Anforderungen gewachsen war. Dieser Gerätebestand ist nach Kriegsende erheblich geschädigt worden. So wurde u.a. die Zugmaschine ein Pkw. Opel-Kapitän, von Fremdarbeitern, die damals in einem in der Nähe der Garage bestehenden Lager untergebracht waren, gestohlen und fortgeführt. Auch die alte Handspritze ist in jener Zeit verloren gegangen. Leider hat sich niemand um sie gekümmert, weder die Mitglieder der Feuerwehr noch der damalige Bürgermeister. Heute wird das sehr bedauert! Der Landkreis Aurich stellte der Gemeinde Oldeborg einen Pkw, Opel-Blitz für ihre Wehr zur Verfügung, der bis Februar 1952 hier benutzt wurde. Die zweite Motorspritze wurde an den Landkreis abgegeben, um in einem anderen Ort eingesetzt zu werden.

1949 übernahm Sieben Philipps aus Oldeborg das Amt des Gemeindebrandmeisters. Zur Verbesserung ihrer Einsatzbereitschaft verlegte die Feuerwehr bald darauf ihre Geräte von Engerhafe nach Oldeborg. Dort wurde die Garage in der Nähe der Wohnung des Brandmeisters wieder aufgestellt, außerdem erhielt dieser einen Fernsprechanschluss.

Bei einem Brande war 1951 die Motorspritze ausgefallen, und der Gemeinderat beschloss am 14. Juni 1951, eine neue Tragkraftspritze zu kaufen. Aber auch die dem Landkreis Aurich gehörende Zugmaschine war alt und sehr reparaturanfällig. Schon kurz darauf blieb sie bei einem Einsatz auf der Strecke liegen. Deshalb legte die Gemeindeverwaltung dem Rat einen Antrag vor, anstelle der bereits bewilligten TS 8 ein Feuerlöschfahrzeug mit Vorbaupumpe anzuschaffen, weil dadurch einmal die Schlagkraft der Feuerwehr erheblich gestärkt, und zum anderen unwirtschaftliche Reparaturkosten für das alte Fahrzeug vermieden werden könnten. Der Rat verblieb jedoch bei seinem Beschluss, nur eine TS 8 zu erwerben. Erst nachdem die Feuerwehr selber die Bewilligung eines neuen Feuerlöschfahrzeuges beantragt und zugleich Unterschriftslisten, in denen die Einwohner das Vorhaben befürworteten, vorgelegt hatte, genehmigte der Rat die Anschaffung des Löschfahrzeuges mit Vorbaupumpe. Dieses Fahrzeug hat bis 1964 gedient und musste dann ersetzt werden.

In den 50er Jahren hatte der Landkreis Aurich aus verschiedenen Wehren eine Feuerwehrbereitschaft aufgestellt, um sie bei größeren Bränden and anderen Katastrophen einsetzen zu können. Dieser Bereitschaft gehörte auch die hiesige Feuerwehr an. Die Fahrzeuge und Geräte wurden dadurch zusätzlich beansprucht. Um im Ort noch ein Löschgerät zur Verfügung zu haben, wenn das Löschfahrzeug auswärts eingesetzt sein sollte, beschloss der Rat im Juni 1962 den Kauf einer Tragkraftspritze. Bald darauf wies auch das 1951 angeschaffte Fahrzeug größere Mängel auf, durch die es nicht mehr voll einsatzfähig war. Daher wurde 1964 ein Magirus- Löschfahrzeug LF 8 TS angeschafft. Neben diesen Großgeräten wurde auch die weitere Ausrüstung der Wehr nicht vernachlässigt. Alarmsirenen, Heumess­thermometer, Schaumlöscher, Funksprech-, Atemschutz- und andere notwendigen Geräte wurden erworben, damit die Feuerwehr ihre Aufgaben erfüllen konnte. Selbstverständlich sind auch Uniformen und Schutzbekleidung nicht vergessen worden.

Bei den jährlichen Überprüfungen der Feuerwehr durch den Kreisbrandmeister wurde immer wieder darauf hingewiesen, daß die alte Wellblechgarage für die Unterbringung des Feuerlöschfahrzeuges und der Geräte nicht mehr ausreichte. Es wurde der Gemeinde nahegelegt, ein massives Feuerwehr-Gerätehaus bauen zu lassen. Dieses sollte möglichst im Mittelpunkt der Gemeinde stehen, also im Ortsteil Oldeborg. Hier ein geeignetes Grundstück zu finden war nicht einfach. Die Gemeinde hatte jedoch Glück, weil ein Landwirt sein mitten im Ort stehendes altes Haus verkaufen wollte. Am 16. Mai 1957 beschloss der Gemeinderat den Ankauf dieses Grundstücks, um auf einen Teil desselben ein Gerätehaus bauen zu lassen. Der damals nicht benötigte Teil desselben wurde weiter veräußert. Im Laufe des Sommers 1958 entstand das Gerätehaus, die Unterbringung der Feuerwehr und ihrer Geräte war gesichert.

Ohne ausreichende Löschwasserversorgung aber wäre ein erfolgreicher Einsatz der Wehr nicht möglich gewesen. Früher konnte das Wasser nur aus vorhandenen Gräben, Viehtränken und Hausbrunnen entnommen werden, die aber bei Trockenheit und bei größeren Bränden nicht immer genügend Wasser lieferten. Nicht zuletzt unter dem Eindruck der Fliegerangriffe während des Krieges wurden bereits 1944 innerhalb der bewohnten Gemeindeteile 8 Tiefbrunnen gebohrt. Diese Anzahl wurde 1950 um 2 und 1959 noch mal um 2 Brunnen vermehrt. Dazu erwarb die Gemeinde von der PREUSSAG, die 1952 auf der Fehnhuser Gaste einen Bohrversuch auf Erdöl vorgenommen hatte, einen weiteren Brunnen. Bis 1972 waren 13 Tiefbrunnen vorhanden, die durch offene Wasserentnahmestellen ergänzt wurden. Als 1960 hier die Trinkwasserleitung verlegt wurde, sind gleichzeitig überall im Ort Hydranten eingebaut worden, so daß heute genügend Löschwasser vorhanden ist. Die Tiefbrunnen und alle anderen Wasserentnahmestellen werden von der Feuerwehr im Rahmen ihrer Übungen regelmäßig überprüft.

Die großen Geldmittel, die die Gemeinde im Laufe der Zeit für ihre Feuerwehr aufgewendet hat, sind nicht unnütz ausgegeben worden. Die Mitglieder der Wehr haben allzeit durch ihren Einsatz bewiesen, daß die Einwohner sich auf sie verlassen können. Oft haben sie sich auch eine Prämie für raschen Erstangriff erwerben können. Leider gibt es keine Unterlagen und Aufzeichnungen über die einzelnen Einsätze der Oldeborger Feuerwehr.

Nachdem am 1. Juli 1972 die neue Gemeinde Südbrookmerland gebildet worden war, wurde auch die Freiwillige Feuerwehr Oldeborg von der neuen Gemeinde übernommen. Sie blieb als örtliche Feuerwehr bestehen, ihr Brandmeister wurde als Ortsbrandmeister vom Rat der Gemeinde Südbrookmerland bestätigt.

Der Vaterländische Frauenverein vom Deutschen Roten Kreuz für Engerhafe und Umgebung und seine Schwesternstation.

Die ehemaligen politischen Gemeinden Oldeborg, Münkeboe und Moorhusen unterhielten seit 1966 gemeinsam eine Gemeindeschwesternstation, um Kranke und Gebrechliche pflegen und erste Hilfe bei Unfällen leisten zu können. Bis dahin waren die beiden Kirchengemeinden Engerhafe und Münkeboe Träger dieser Station gewesen, so daß allgemein angenommen wurde, sie sei von kirchlicher Seite ins Leben gerufen worden. Diese Ansicht trifft jedoch nicht zu. Die Gemeindeschwesternstation verdankt ihr Dasein vielmehr der Initiative hiesiger Frauen.

Am 19. Februar 1909 versammelten sich unter der Leitung des damaligen Landrates in Engerhafe eine Anzahl Frauen aus den Kirchengemeinden Engerhafe und Münkeboe und beschlossen, den „Vaterländischen Frauenverein vom Deutschen Roten Kreuz für Engerhafe und Umgebung“ zu gründen. Zweck dieses Vereins war die Einrichtung einer Gemeindeschwesternstation. Der Vereinsbezirk umfasste die damaligen politischen Gemeinden Engerhafe, Fehnhusen, Oldeborg, Upende, Münkeboe und Moorhusen, sein Sitz war Engerhafe. Wie aus den vorhandenen Akten hervorgeht, gehörten zu den Gründungsmitgliedern, die Pastorenfrauen Ojemann und Buß, die Lehrerfrauen Haneborger, Harms, Keck und Warnecke, Inse Müller und Gertje Doden. Der erste Vorstand setzte sich zusammen aus der Vorsitzenden, Frau Pastor Ojemann, der ersten Stellvertreterin, Frau Saathoff, Fehnhusen, der zweiten Stellvertreterin, Frau Lehrer Harms, Oldeborg, dem Schriftführer, Herr Pastor Ojemann und dem Kassenwart, Herr Lehrer Haneborger. Der Verein hatte in der Zeit seines Bestehens immer etwa 300 Mitglieder, so z.B. im Jahre 1928, 140 aus der Kirchengemeinde Engerhafe und 190 aus der Kirchengemeinde Münkeboe.

Mit der Verfügung vom 10. Juli 1909 des Ministeriums der geistlichen- Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten, Berlin, erhielt der Verein die Erlaubnis zum Gebrauch des Roten Kreuzes, weil er für den Kriegsfall zur Unterstützung des militärischen Sanitätsdienstes zugelassen war. Die Akte enthält in der Folge eine sehr große Anzahl von Befehlen und Anordnungen, welche diesen Sanitätsdienst betreffen, besonders als 1914 der Erste Weltkrieg ausbrach. Obwohl der Ortsverein von diesen Verfügungen kaum berührt wurde, hat er wahrscheinlich in der Verteilerliste der höheren Dienststellen des D.R.K. gestanden, so daß eine wahre Papierflut auch nach Engerhafe strömte. Die Akte gibt manch interessante Einblicke in die damaligen Verhältnisse des Sanitätsdienstes. Die hiesigen Mitglieder aber haben das Deutsche Rote Kreuz unterstützt, durch Geld- und Kleidersammlungen und besonders auch dadurch, indem sie Kinder aus dem Ruhrgebiet in den Ferien zur Erholung bei sich aufnahmen.

Die Arbeit des Vaterländischen Frauenvereins wurde auch nach dem Kriege fortgesetzt, bis er 1938 aufgelöst und in die N.S.V. überführt wurde. Bereits im April 1933 legte die Erste Vorsitzende der Vaterländischen Frauenvereine vom Deutschen Roten Kreuz, Dr. Gräfin v. d. Gröben, ihren Vorsitz nieder, den sie seit 1916 wahrgenommen hatte. In einem Abschiedsrundschreiben wies sie darauf hin, daß sie die Last der Verantwortung für die Führung der Vaterländischen Frauenvereine nur hat tragen können aus der Kraft des christlichen Glaubens. In diesem Rundschreiben bemerkte sie u.a.: „… Friedrich Wilhelm I. hat einmal gesagt: ‚Doch wenn ich baue und bessere das Land und mache keine Christen, so hilft mir alles nicht.‘ Dieses Wort gilt auch für unsere Arbeit.“ Eine solche Geisteshaltung war jedoch zu der Zeit nicht mehr erwünscht.

Der eigentliche Zweck des Vereins aber war die soziale Arbeit in Engerhafe und Umgebung, also auch in den damals noch eigenständigen Gemeinden Fehnhusen, Oldeborg, Upende, Münkeboe und Moorhusen.

Es sollte eine Gemeindeschwester angestellt werden, damit Kranken und Hilfsbedürftigen geholfen werden konnte. Der Frauenverein musste als Träger der Station hierfür die Gelder aufbringen. Diese kamen zusammen in erster Linie aus den Mitgliederbeiträgen, ferner aus Zuschüssen des Landkreises, der Landesversicherungs-anstalt, der landw. Berufsgenossenschaft und anderer Institutionen. Bei der Vereinsgründung hatte der Vorstand sich auch an die politischen Gemeinden im Vereinsbereich gewandt und um Zahlung eines Zuschusses für die Schwesternstation gebeten. Die Gemeindevertretungen aber lehnten sämtlich die Zahlung der Unterstützung ab. In dem Protokoll vom 1. März 1909 der früheren Gemeinde Fehnhusen heißt es: „…Tagesordnung ist die Einrichtung einer Pflegestation in Engerhafe für eine Krankenschwester, da noch ein Betrag von etwa 150 M ungedeckt sind. Somit wird vom Königl. Landrat der Antrag an die Gemeinde gestellt einen jährlichen Beitrag von mindestens 30 M hierzu bewilligen. Nachdem der Gemeindevorsteher die Sache erörtert, daß hiermit einen guten Zweck verfolgt würde. Beschloss doch die Versammlung einstimmig die genannte Summe abzulehnen … „.

Am 1. Mai 1990 trat die Diakonisse Auguste Siekmann aus dem Diakonissenhaus Bremen ihren wahrlich nicht leichten Dienst an, der dazu im Anfang durch den Mangel an einer geeigneten Wohnung und an ordentlicher Verpflegung noch besonders beschwert war.

In dem Sitzungsprotokoll des Vorstandes vom 23. März 1911 heißt es u.a.: „… Schwester geht zur Zeit täglich nach Georgsheil zum Mittagessen, was nicht zu verantworten ist …“. Sie hat dann eine Wohnung in der „Anstalt“ in Engerhafe bekommen und war bis zum 13. Januar 1915 hier tätig. Dann zog sie nach Münkeboe, weil sie sich verheiratet hatte. Wegen des inzwischen ausgebrochenen 1. Weltkrieges blieb die Station bis 1919 unbesetzt.

Am 25. Juli 1919 schloss der Frauenverein eine Vereinbarung mit dem Henriettenstift in Hannover ab, wonach dieses eine Diakonisse für die Arbeit der Gemeindepflege in den Kirchengemeinden Engerhafe und Münkeboe zur Verfügung stellte. Die neue Gemeindeschwester Engel Janßen, die am 1. Oktober 1919 ihren Dienst antrat, stammte aus Upende und wohnte im elterlichen Hause. Sie hat hier bis 1950 ihre Arbeit versehen. Am 1. April 1938 musste die Schwesternstation an die N.S. Volkswohlfahrt übergeben werden. Als im Mai 1945 alle Gliederungen der N.S.D.A.P. aufgelöst wurden, gab es für die örtliche Gesundheitspflege keine Grundlage mehr.

In dieser Lage beschlossen die Kirchengemeinden Engerhafe und Münkeboe, die Schwes­ternstation in eigene Regie zu nehmen, damit diese äußerst wichtige Sozialarbeit fortgeführt werden konnte. Geld hierfür war damals vorhanden. Durch die Währungsreform von 1948 aber ging das Vermögen der Station verloren, die Finanzierung erschien zunächst nicht mehr gesichert zu sein. Auch war Schwester Engel zu dieser Zeit bereits 68 Jahre alt und für ihren Dienst nicht mehr voll tauglich. Es wurde zunächst erwogen, die Station aufzuheben. Doch dann gelang es, aus dem Mutterhaus „Salem“, welches früher in Köslin (Pommern) beheimatet und nach Rastede i/O ausgewichen war, eine Diakonisse zu erhalten. Diese Schwester, Marie Haensch, versah ihren Dienst von 1950 an und ging am 1. September 1955 in den Ruhestand.

Alle Bemühungen der beiden Kirchengemeinden zur Neubesetzung der Schwesternstation waren erfolglos, weil die Mutterhäuser selber Mangel an Helferinnen hatten. Auf eine Diakonisse musste nun verzichtet werden. Dann aber fand sich in Münkeboe eine Frau, die als ausgebildete Krankenschwester für eine solche Tätigkeit geeignet war, so daß die verwaiste Station wieder besetzt werden konnte. Die politischen Gemeinden Oldeborg, Münkeboe und Moorhusen, sowie die beiden Kirchengemeinden Engerhafe und Münkeboe vereinbarten, die Schwesternstation gemeinsam fortzuführen und die hierfür erforderlichen Mittel aufzubringen. Bis 1960 lag die Verwaltung der Station in Händen des Pastors zu Münkeboe und ging dann auf das Kirchenkreisamt in Aurich über. 1966 beschlossen die drei politischen Gemeinden, die Schwesternstation selbst zu übernehmen, um die Krankenpflege weiter ausbauen zu können. Die Gemeindeschwester, Frau Elisabeth Freese, erhielt ihre Bezahlung von der Gemeindekasse Oldeborg, die Station war eine kommunale Einrichtung geworden. Im Zuge der Gemeindegebietsreform ging sie am 1. Juli 1972 an die neue Gemeinde Südbrookmerland über.

Von Anbeginn an hat sich diese Einrichtung für kranke und pflegebedürftige Einwohner der drei Gemeinden sehr segensreich ausgewirkt, nicht allein für die Gesundheitspflege, sondern auch im sozialen und seelischen Bereich, zumal die hier tätigen Schwestern gläubige Christinnen waren. Durch Hausbesuche, Nachtwachen oder durch Betreuung der Patienten in ihrem Dienstzimmer und durch andere Hilfsleistungen waren die Gemeindeschwestern den Ärzten eine wertvolle Hilfe. Auch bei Unfällen wurden sie eingesetzt und ebenso bei den Untersuchungsterminen für Schulkinder, Röntgenreihenuntersuchungen, Mütterberatungen usw.

Der Dienst der Gemeindeschwester war wahrlich nicht leicht. Da ihre Arbeit den Kranken und deren Angehörigen aus allen drei Gemeinden zugute kam sollte man meinen, daß sie auch gut bezahlt worden wäre. Doch das war nicht der Fall. Bis 1955 waren die hier tätigen Schwestern Angehörige einer Diakonissenanstalt und an deren Dienstanweisung gebunden. Vom Mutterhaus erhielten sie Wäsche, Bekleidung und eine Altersversorgung und vom örtlichen Träger der Station freie Wohnung mit Licht und Feuerung und freie Verpflegung oder ein sogenanntes Wirtschaftsgeld. Als 1919 Schwester Engel Janßen vom Vaterländischen Frauenverein eingestellt wurde, schrieb das Henriettenstift Hannover an den damaligen Vorsitzenden, Pastor Remmers in Engerhafe: „…Ordnungsmäßig bekommt das Henriettenstift ein Schwesternhonorar von 500 M im Jahr, und unsere Schwestern bekommen neben freier Wohnung ein monatliches Wirtschaftsgeld von 60-70 M.

Die Wohnungsfrage wird in diesem Falle wohl dadurch geregelt sein, daß Schw. Engel bei den Ihrigen wohnt…“. Bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Dienst hat Schwester Engel im Monat durchschnittlich 60 Mark bekommen, eine Wohnungsmiete ist nie gezahlt worden. Auch war sie zunächst nicht gegen Krankheit versichert. Im Februar 1927 schrieb das Henriettenstift an Pastor Remmers u.a.: „…Für die Altersversorgung unserer Schwester geschieht nichts. Das ist natürlich für uns nicht tragbar. Deshalb schlage ich vor, daß… monatlich eine Summe von 40 M an das Henriettenstift abgeführt werden. Dann spart die Station immerhin noch die Ausgaben für Wohnung, Feuerung und Licht. …“ Bald darauf wurde dann auch diese Angelegenheit geregelt.

Die Arbeit einer Gemeindeschwester an Kranken und Hilfsbedürftigen in der Gemeinde ist auch heute nicht leicht. Vor 50 Jahren aber wurde sie noch besonders erschwert, durch die damaligen überaus schlechten Verkehrsverhältnisse. Die gepflasterte Landstraße endete im Westen am Meedeweg in Engerhafe und im Osten bei der Mühle in Münkeboe. Sonst gab es hier nur Klei- Sand- und Moorwege. Im Winter und bei Regenwetter waren sie fast unpassierbar, und auch das Befahren der Sandwege war selbst im Sommer stellenweise wegen des feinen, tiefgründigen Sandes sehr mühsam. Die Gemeindeschwester musste ja alle Strecken bei Tage und oft auch bei Nacht mit ihrem Fahrrad zurücklegen. In der Zeit vor dem Kriege bestand die Fahrradbeleuchtung zum größten Teil aus Karbidlampen, die unterwegs oft versagten. Mit welchen Schwierigkeiten die Schwestern manchmal zu kämpfen hatten, zeigen folgende Begebenheiten, die dem Verfasser erzählt wurden:

Schwester Engel musste eines Nachts im Winter bei einem Kranken in Münkeboe wachen. Als sie nach Hause zurückfahren wollte, stellte sie fest, daß das Hinterrad ihres Fahrrads festgefroren war, so daß sie nicht mehr fahren konnte. Da hat sie das Rad vom Kuhlerplatz in Münkeboe nach Hause schieben müssen, indem sie das Hinterrad anhob und auf diese mühsame Weise endlich ganz erschöpft ihr Heim erreichte. Das Radfahren hatte sie erst 1919 erlernen müssen, als sie die hiesige Station übernahm. In ihrer Jugend gab es hier noch keine Fahrräder, denn die wurden erst um 1900 bekannt. Einer der ersten Besitzer eines Fahrrades war der Lehrer Jann Berghaus zu Oldeborg. Auch sonst brachte der Dienst nicht immer eitel Freude für die Schwester. So wurde ihr einmal während einer Nachtwache, bei einer Kranken in einem abgelegenen Hause, von den Angehörigen der Kranken zugemutet, um 12.00 Uhr Mitternacht einen Eimer Wasser aus der Pütt zu holen. Die Kranke sollte dreimal in de Wasserspiegel schauen als Mittel gegen Hexen, die angeblich durch das „Göttgatt“ ins Haus hereingekommen sein sollten. Natürlich hat sie dieses Ansinnen abgelehnt. Auch musste sie hin und wieder hören: „Se leepen ok weer för Jo to sammeln.“ Dann hat sie sich immer besonders stark geärgert, denn die Sammlung galt ja der Station und ihrer Unterhaltung und nicht der Gemeindeschwester.

Heute ist die Gesundheitsfürsorge durch die Sozialstationen der Gemeinden gesichert, und die Gemeindeschwestern werden nach Tarif bezahlt. In diesem Aufsatz aber möchte ich aufzeigen, mit welchen Schwierigkeiten die gemeindliche Gesundheitspflege noch vor etwa 30 Jahren zu kämpfen hatte und aus welch kleinen Anfängen sie entstanden ist. Vor allen Dingen aber dürfen wir nie vergessen, daß dies Werk nur möglich war durch den hingebungsvollen Einsatz der Diakonissen, die ihren Dienst nicht wegen des geringen materiellen Lohnes taten, sondern nach der Losung des Henriettenstiftes in Hannover:

„Ich bin krank gewesen und ihr habt mich besucht.“ Matth. 25,36.

Ihr Wahlspruch von 1930 lautet:

„Was will ich? Dienen will ich!
Wem will ich dienen? Dem Herrn, in seinen Elenden und Armen!
Und was ist mein Lohn? Ich diene weder um Lohn, noch um Dank,
sondern aus Dank und Liebe. Mein Lohn ist, daß ich darf!
Und wenn ich dabei umkomme? ‚Komm ich um, so komm ich um‘,
sprach Esther, die Königin, die doch Ihn nicht kannte,
dem zuliebe ich umkäme,und der mich nicht umkommen lässt!
Und wenn ich dabei alt werde? So wird mein Herz doch grünen wie ein Palmbaum.
Und der Herr wird mich sättigen mit, Gnade und Erbarmen.
Ich gehe hin mit Frieden und sorge nichts.“
(Löhe)

Die Entwicklung der Gemeindeverwaltung im Brookmerland.

Die moderne Gemeindeverwaltung, die das Leben eines jeden Einwohners des Ortes von der Wiege bis zum Grabe in vielfältiger Weise begleitet, hat sich im Laufe der Zeit aus kleinsten Anfängen und unter den verschiedensten Bedingungen heraus entwickelt. Bei der Dürftigkeit der Überlieferungen aus der Zeit des Mittelalters ist es kaum möglich, ein im einzelnen klares Bild über den Ablauf der örtlichen Verhältnisse in Ostfriesland und ebenso wenig über die des Brookmerlandes zu gewinnen. Es ist aber gewiss, dass die ländliche Selbstverwaltung in Ostfriesland sich völlig anders entwickelt hat als in anderen deutschen Ländern. Hier gerieten die Gemeinden im Laufe der Zeit mit der Ausbildung des Lehnswesens in die Gewalt der Grundherren und unter die Befehlsgewalt der von diesen ernannten Vögte und Amtmännern. An der Spitze der Dorfgemeinden standen die Schulzen und Schöffen, nicht etwa als Vertreter der Gemeinden, sondern als Exekutivorgane der jeweiligen Obrigkeit. Dies war der Zustand, wie er sich bis zum Ende des 18. Jahrhunderts entwickelt und im preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hatte.

Dies traf für Ostfriesland nicht zu, weil die hier herrschenden Verhältnisse von der unmittelbaren Nachbarschaft des Meeres bestimmt wurden. Der Zwang, sich vor dieser Gefahr zu schützen, führte zum Deichbau, der nur von allen Einwohnern der betr. Gemeinde durchgeführt werden konnte, und der den Zustand allgemeiner Gleichberechtigung bewirkte. Das änderte sich auch später nicht, als die Häuptlinge aufkamen, auch nicht unter den Grafen und Fürsten aus dem Hause Cirksena und der dann folgenden preußischen Regierung. Zwar haben die Grafen immer versucht, ihren Einfluss auf die Kommunen und Deichverbände auszudehnen. Dies ist ihnen nur teilweise gelungen, indem sie das Recht der Bestätigung gewählter Amtspersonen wie z.B. Deichrichter erhielten. In die inneren Angelegenheiten der einzelnen Gemeinden haben sie nie eingreifen können.

Verwaltungsmäßig war Ostfriesland aufgeteilt in Ämter. Diese gliederten sich in Vogteien und weiter in Kirchspiele. Zum Amte Aurich gehörten die Vogteien Aurich, Holtrop, Bagband, Riepe, die Nordbrookmer und die Südbrookmer Vogtei. Die Südbrookmer Vogtei bestand aus den Kirchspielen Engerhafe, Victorbur, Wiegboldsbur, Bedekaspel und Forlitz. Verwaltet wurde diese Vogtei von einem Vogt, der in Oldeborg wohnte und zwei Auskündigern, einer für das Kirchspiel Engerhafe, wohnhaft in Oldeborg und ein zweiter in Victorbur für das übrige Gebiet.

Während die Ämter in der gräflich/fürstlichen Zeit Behörden des Landesherrn waren, bildeten die Kirchspiele die Kommunalbezirke des platten Landes. In der Kirche fanden wichtige Gemeindeversammlungen statt, amtliche Bekanntmachungen wurden von der Kanzel verkündet, die Armenfürsorge war seit der Reformation eine kirchliche Angelegenheit. Jedes Kirchspiel hatte das Recht, einen Deputierten zum Landtag zu entsenden. Die Bedeutung des Kirchspiels beweisen auch die alten Bauerrechte, die für dasselbe galten. Ein solches Bauerrecht besaß auch Engerhafe. Dieses war zwar in erster Linie eine Dienstanweisung für den Kedden, jedoch werden in den Artikeln 9, 10 und 11 der Ausgabe von 1743 die „Gemeente“ sowie die „Eingesessenen des Kirchspiels Engerhove“ erwähnt. Hieraus kann geschlossen werden, dass das Kirchspiel den Bauernschaften – hier Keddschaften und Theene genannt- übergeordnet war, jedoch nicht im Sinne einer Obrigkeit.

Das Kirchspiel Engerhafe war unterteilt in Oster-Theen Engerhafe, Wester-Theen Engerhafe, Keddschaften Oldeborg, Fehnhusen und Upende, wo von den jeweiligen Kedden die eigentliche Verwaltungsarbeit geleistet wurde. Die Amtsbezeichnung „Kedde“ war im Bereich des Brookmerlandes gebräuchlich. Die Geschichte dieser Bezeichnung ist ein typisches Beispiel dafür, wie eine Landschaft an einem altgewohnten Amtstitel festhält, auch wenn sich der spätere Aufgabenbereich des Beamten nicht mehr mit seinem früheren deckt.

Der Kedde war nämlich Sprecher, Verkünder eines Gerichtsurteils, Vollstreckungs-beamter im alten Brokmerland. Sein Name leitet sich ab von altfries. „quetha“, ahd. „quedan“, = sprechen. „Von diesen Kedden,“ so schreibt v. Wicht im Ostfries. Landrecht S. 122, „führen die heutigen Kedden oder Bauerrichter in hiesigen Gegenden ihren Namen.“ Die Befugnisse der Kedden decken sich bis 1906 mit denen der Bauerrichter.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass auch die Amtsbezeichnung ‚Bauerrichter‘ ihren Ursprung im alten Brookmer Recht hat, wo es heißt: „Alreke Burae biskiffe sine eyne redieva“ – „Jede Bauernschaft soll ihren eigenen Richter haben.“ Dieser Richter hatte bereits neben seinem Rechtsspruch auch die Ausführung zu überwachen.

Er übte neben dem Richteramt auch eine administrative Funktion aus. Mit dem Aufkommen der Landesherrschaft und der Verlagerung der Rechtsprechung auf diese, blieb den Richtern als Hauptaufgabe die Verwaltungsarbeit. Aus dem Ursprung des Bauerrichteramtes im Gericht erklärt sich auch die Beibehaltung der Amtsbezeichnung ‚Richter‘, obwohl seit Rezeption des Römischen Rechtes, die landesherrschaftlichen Behörden und die Besitzer der Herrlichkeiten die Jurisdiktion an sich gezogen hatten.

Die Pflichten und Rechte der Kedden im Kirchspiel Engerhafe sind beschrieben im „Engerhafer Kirchspiels altes Bauernrecht vom Jahr 1625, erneuert 1738 und 1843.“ Die meisten der heute noch bekannten Bauernrollen sind um das Jahr 1625 schriftlich festgelegt worden. Um diese Zeit begann die Landesherrschaft mit ihren Bemühungen, die Kommunen unter ihre Kontrolle zu bekommen. Eine für das ganze Land einheitliche Ordnung über die Anstellung, Amtsdauer und der Schüttmeister, Bauerrichter bzw. Kedden hat es auch vorher nicht gegeben. Der Osterhusische Akkord von 1611 enthält die Bestimmung, das die Schüttmeister, ebenso wie die Deich- und Sielrichter, Poolrichter, Rottmeister, Auskündiger u. dergl. von der Gemeinde gewählt werden sollen. Die Gewählten mussten jedoch vor Antritt ihres Amtes vom Landesherrn bzw. von einem seiner Beamten bestätigt werden. Möglicherweise ist diese Bestimmung der Anlass gewesen, die kommunalen Verhältnisse in den örtlichen Bauernrollen festzulegen.

Nach dem alten Bauernrecht wurden im Kirchspiel Engerhafe die Kedden nicht gewählt. Das Amt ging um, innerhalb des Kreises der berechtigten Herd- und Platzbesitzer, und zwar wechselte es jährlich am 1. Mai. Zu den Aufgaben der Kedden gehörte die Kontrolle der Bäcker, Brauer, Krämer und Krüger, damit diese die gesetzlichen Vorschriften über Maße, Gewichte, Preise und dergl. einhielten. Diese Aufgabe wurde in Zusammenarbeit mit dem Vogt und seinen Gerichtsdienern wahrgenommen. Es handelte sich hier um die Durchfüh­rung einer, wie man heute sagen würde, staatlichen Auftragsangelegenheit. Das geht auch hervor aus der Höhe der angedrohten Strafen und aus der Anordnung, die Geldbußen an den Landesherrn abzuführen.

Die Aufsicht über Wege, Stege, Brücken, Entwässerungsgräben und Durchlässe war eine wichtige Pflicht der Kedden. Diese Arbeiten wurden, wie zum Teil auch noch bis etwa 1970, nicht von der Gemeinde, sondern von den Anliegern und Interessenten ausgeführt. Um diese Anlagen ständig in betriebsfertigem Zustand zu erhalten, war eine Kontrolle immer nötig. Die Säumigen mussten daher auch mit Bestrafungen rechnen, wenn sie ihre Pflichten vernachlässigten. Ferner war dafür zu sorgen, das durch ausgebrochenes Vieh kein Schaden an Äckern und dergl. angerichtet werden konnte. Auch die Meeden hatten sie zu überprüfen, damit dort nicht widerrechtlich Vieh geweidet wurde. Der etwa angerichtete Schaden musste festgestellt werden, um dem Geschädigten zu seinem Recht zu verhelfen.

In dem 1743 erneuerten Bauernrecht wurden diese Bestimmungen noch erweitert, und zwar hatten die Kedden jährlich im Frühjahr und Herbst von der Kanzel ansagen zu lassen, dass die Pforten und Übergänge – „Hecken und Fohrden“ – auf der Meede und auf den Äckern Instandzusetzen waren, um ein Ausbrechen von Vieh zu verhindern. Außerdem musste darauf geachtet werden, dass während der Heuzeit – „wenn das Mayen angehet, als auch in Schwehlen – Zeit“ – niemand seine Pferde in anderer Leute Land laufen ließ, und dass kein Vieh auf die Meede getrieben wurde, bevor das Heu abgefahren war. Weiter wurde beschlossen, dass niemand sein Heu abfahren sollte, wenn zur Heuzeit durch schweres Regenwetter die Meedewege unbefahrbar wurden. Auch hier waren Kontrollen nötig. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen wurden mit Geldbußen bedroht, die von den Kedden einzuziehen waren.

Als Vorsteher ihrer Bauernschaft hatten die Kedden dieselbe so oft es erforderlich war zusammenzurufen, um mit ihr über allgemeine Gemeindeangelegenheiten zu beraten und zu beschließen. Nicht zuletzt hatten sie die Einkünfte der Gemeinde zu erheben und zu bestimmten Zwecken zu verwenden.

Über die Einnahmen und Ausgaben musste bei Übergabe des Amtes an den Nachfolger öffentlich Rechenschaft abgelegt werden. Neben diesen eigentlichen Selbstverwaltungs­angelegenheiten gab es noch viele Arbeiten, die von der Obrigkeit verlangt wurden, unter anderen auf verdächtiges Gesindel, Landstreicher und Bettler zu achten, sie gegebenenfalls zu verhaften und an die Amtleute abzuliefern, bei Diebstählen einzugreifen und die Gerichte zu benachrichtigen, ansteckende Krankheiten, Seuchen usw. zu melden und überhaupt für die Durchführung der Polizeigesetze zu sorgen.

Das Bauernrecht enthält aber nicht nur Artikel, die von den Einwohnern zu beachten waren, sondern auch solche, die diese vor Übergriffe der Kedden schützten. So heißt es im Artikel 3 der Niederschrift des Jahres 1738: „…Sollen die Schüttmeister hierbei etwa aus einem Piek oder Haß, Poena 5 Gfl., niemand kein Unrecht tun, auch, das streitig, ob jemand verbrochen oder nicht, zuvorderst das Gericht erkennen laßen.“ Durch Artikel 11 werden sie zu persönlich ordentlicher Amtsführung angehalten. Dort heißt es: „Sollen aber bei ihrem Umgang und Bedienung sich nüchtern und bescheidentlich aufführen, kein Vollsaufen, Schelten, Schlägerey machen noch verursachen, oder ordinair nach Landrecht, extraordinair nach Ermäßigung des Gerichts gestrafet werden.“ Auch stand dem vom Kedden Beschuldigten ein Beschwerderecht zu, das im Artikel 16 der Niederschrift von 1743 wie folgt lautet: „So jemand meynet, daß ihm von den Kedden Unrecht geschehen ist, dem soll freystehen, sich bei dem Pastor und zwey der ältesten der Gemeinde zu beklagen, und woferne es sich so befindet, sollen die Kedden gehalten seyn, was ihr unrecht gethan ist, dübbelt wieder zu geben, so sichs so nicht befindet, daß er mit Unfugsamkeit klaget, so soll er seines Verfahrens halber auch dübbelte Brüche geben, der dritte Teil die Armen und zwey Parten zu verzehren.“

Mit dem Amt des Kedden waren einige kleine Vorteile verbunden. Sie konnten den Meedeweg verpachten oder selber nutzen, und am Ende ihres Amtsjahres stand ihnen eine kleine Entschädigung zu. Die Führung dieses Amtes wurde aber mehr als eine Last und als ein Opfer angesehen, das dem allgemeinen Bestand gebracht werden musste.

In jener Zeit war die Kommunalverwaltung eine echte Selbstverwaltung, die von der Obrigkeit nicht beeinträchtigt wurde. Ohne ihre Einwilligung konnte den Gemeinden keine Lasten aufgebürdet werden, und über ihre Einkünfte hatten sie niemanden Rechenschaft abzulegen. Auch als 1744 Ostfriesland eine preußische Provinz geworden war, blieben die Bauernrollen in Kraft. Der preußische Staat hat sich in die örtlichen Belange der Gemeinden Ostfrieslands nicht eingemischt. Lediglich das Kirchen- und Armenwesen wurde unter seine Oberaufsicht gestellt. Bis zum Jahre 1807 hatten die Gemeinden über Einmischung des Staates nicht zu klagen.

„Unner Napoleon“ 1807-1813.

Elf Tage nach der Schlacht von Jena und Auerstedt überschritten holländische Truppen am 25. Oktober 1806 die Ems, besetzten Leer und erreichten am 28. Oktober Emden und Aurich. Da die Preußen Ostfriesland schon vorher verlassen hatten, kam es zu keinen Kämpfen, so dass das Land vom Kriege verschont blieb.

Im Frieden von Tilsit (9. Juli 1807) musste Preußen alle Gebiete westlich der Elbe an Frankreich abtreten. Napoleon verfügte, dass Ostfriesland, das Jeverland und Knyphausen, dem Königreich Holland angegliedert wurde. Diese Länder bildeten dann das 11. Departement des Königreichs Holland, jedoch ohne das Rheiderland, das zum 1. Departement Groningen gehörte.

Das Departement Ostfriesland war aufgeteilt in 3 Quartiere oder Ressorts (1. Emden, 2. Aurich und 3. Jever), diese wiederum in Arrondissements. Das 2. Quartier Aurich bestand aus den Arrondissements Aurich und Stickhausen und umfasste 40 Distrikte oder Communen.

Bei diesen Communen dürfte es sich um die hier bestehenden Kirchspiele gehandelt haben. Unter der holländischen Obrigkeit sind anscheinend im kommunalen Bereich keine Veränderungen erfolgt, denn nach Wiarda haben die alten Kommunalverfassungen der ostfriesischen Dörfer erst aufgehört, als unter der französischen Regierung im Jahre 1811 die Mairien eingerichtet wurden.

Anfang 1810 wurde Holland und kurz danach auch Ostfriesland von französischen Truppen besetzt und dem Kaiserreich Frankreich angegliedert. Auch das gesamte ostwärts gelegene norddeutsche Gebiet bis Lübeck wurde ein Teil Frankreichs. Napoleon wollte hiermit die Blockade gegen England vollkommen machen. Jetzt galten für Ostfriesland französische Gesetze, die Ostfriesen sollten nunmehr aus „guten Holländern“ „gute Franzosen“ werden. Das Land erhielt den Namen „Departement Ost-Ems.“ Dieses Departement gliederte sich in die Arrondissements Emden, Aurich und Jever. Das Arrondissement Aurich bestand aus den Cantons Aurich, Norden, Berum und Timmel. Zum Canton Aurich gehörten die Mairien Aurich, Engerhafe, Victorbur, Wiegboldsbur und Middels.

Nachdem die Organisation des Departements in 14 Cantone und 108 Mairien oder Communen genehmigt war, wurden im März 1811 die Mairen angestellt. Nur in Communen von 5.000 Einwohnern und mehr wurden diese vom Kaiser selbst, in den übrigen vom Präfekten ernannt. Jedem Maire waren -je nach Größe seiner Gemeinde- ein oder zwei Adjoints oder Gehilfen beigeordnet.

Außerdem hatte jede Commune einen Munizipalrat, der je nach der Bevölkerung aus 10, 20 oder 30 Munizipalen bestand. Gleich nach ihrer Anstellung mussten die Mairen dem Präfekten die doppelte Anzahl von Kandidaten zu Adjointen und Munizipalräten vorschlagen. Indessen war die Auswahl nicht schwer. Die Hälfte der Kandidaten wurde gestrichen, die Auswahl war in wenigen Minuten geschehen. Der Munizipalrat wurde nur bei wichtigen Anlassen, besonders bei der Aufstellung des Jahreshaushalts der Mairie und bei der Aufteilung der direkten Steuern auf die Einwohner vom Maire zusammengerufen.

Die Aufgaben des Maire bestanden in der Verwaltung seiner Mairie, insbesondere der kommunalen Einnahmen und Ausgaben, Einziehung der direkten Steuern, Verwaltung des Polizeiwesens und in der Vornahme der Standesamtsgeschäfte, die zuvor eine rein kirchliche Angelegenheit gewesen waren. Hierzu bemerkt Wiarda: „…Die gesetzliche Trauung durch einen Maire auf dem Gemeindehaus fand vielen Anstoß. Daher ließen sich fast alle jungen Ehepaare nach dieser Handlung noch einmal von einem Geistlichen einsegnen.“ Der Maire hatte aber auch dafür zu sorgen, dass die Lieferungen und Leistungen für militärische Zwecke, die seiner Gemeinde auferlegt waren, prompt erfüllt wurden.

Zu Mairen wurden soweit als möglich die angesehendsten und vernünftigsten Männer aus der Gemeide genommen. Wo es unter diesen, besonders auf kleineren Dörfern, auch einige gab, die kaum lesen oder schreiben konnten, hatten diese sich jedoch bald in ihre Aufgaben eingearbeitet und verrichteten sie – auch durch die Mithilfe der Schulmeister – so gut, dass der Präfekt im Allgemeinen mit ihr Amtsführung sehr zufrieden war.

Die Mairie Engerhafe umfasste das Gebiet der Kirchengemeinde und bestand aus den ehemaligen Keddschaften Engerhafe, Oldeborg, Upende, Münkeboe und Moorhusen. Zum Maire ernannt wurde der Hausmann Dirk Habben, Offizier vom Zivilstand der Gemeinde Engerhafe, Canton Aurich, Departement Ost-Ems. August 1812 nannte er sich Dirk Habbinga. Dieser Name ist als Familienname beibehalten worden. Der Maire wohnte in Engerhafe wahrscheinlich auf dem Hof, der bis 1967 östlich an der Bahnstation Engerhafe stand und zuletzt ebenfalls einem Dirk Habbinga gehört hat. Der Maire trug eine Uniform, die lange Zeit später noch in der Familie aufbewahrt worden sein soll und wurde von den Einwohnern „Lüttje Napoleon“ genannt. Vertreter des Maire war der Maire-Adjoint Dyke Reemts Poppinga. Er wohnte in Engerhafe und zwar auf dem Hof gegenüber dem Glockenturm.

Die Zivilstandsakten, die noch vollständig vorhanden sind, zeugen von einer sehr aufwendigen Schreibarbeit, die damals getan werden musste. Es ist sicher, dass die Verwaltungsarbeit bei den anderen Aufgaben der Gemeinde genauso umfangreich gewesen ist. Leider gibt es hierüber keine Beweise mehr.

Die Zivilstandsurkunden sind vom Maire, seinem Adjointen und auch von dem Schullehrer Valentin Ostermann geschrieben worden. Zu der Zeit gab es in Engerhafe ein Gemeindehaus, in dem sich das Büro des Maire befand. Dies geht hervor aus den Aufgebotsprotokollen, die alle wie folgt formuliert sind: „Im Jahr (z.B. eintausendacht-hundertunddreizehn am Sonntage den zweyten May und am Sonntage den 9. May) haben wir, Maire Offizier des bürgerlichen Standes der Gemeinde Engerhafe, Canton Aurich, Departement Ost-Ems uns vor die Hausthür des Gemeindehauses verfüget um halb ein Uhr des Mittags und abgekündigt, daß … welche Abkündigung alsda mit lauter Stimme geschehen war, ohne Zeitverlust an die Thür des Gemeindehauses affigieret worden, wovon wir die Acte angefertigt haben.“ Es kann angenommen werden, dass das Gemeindehaus in der Nähe der Kirche gestanden hat, weil nach den Gottesdiensten fast alle Einwohner dort beieinander waren.

Die Einrichtung der Mairien beendete die sehr alte Kommunalverfassung der ostfriesischen Dörfer, die bisher ihre eigenen Schüttmeister, Bauermeister, Rottmeister, Poolrichter oder wie im Brokmerland Kedden hatten. Wiarda schreibt hierzu:

„Da ein solches Bauerrichter- oder Schüttmeisteramt unter den Landbesitzern jährlich wechselte und dann oft auf einen Schwachsinnigen und selbst auf ein eheloses Weibsbild überging, so möchte die französische Einrichtung in dieser Hinsicht der vorigen Verfassung wohl vorzuziehen sein. Prüfet alles und behaltet das Gute.“

Die französische Verwaltung in Nordwestdeutschland wird von Albert Schwarting in seiner Arbeit „Die Verwaltungsorganisation Nordwestdeutschlands während der franz. Besatzungszeit 1811-1813“ wie folgt beurteilt: „…Der französische Einfluß auf die unabhängigen Staaten war von zweierlei Art; die meisten der von Frankreich unterworfenen Staaten spürten beide Arten.

Einmal war es die habgierige anmaßende Militärherrschaft, durch die versucht wurde, die unterworfenen Länder die Kosten des Krieges zahlen zu lassen, und gleichzeitig die leitenden Offiziere zu bereichern. War ein Land neu erobert, so wurde eine zeitweise Militärherrschaft über die Bevölkerung verhängt, die sich gewöhnlich sehr verhasst machte. Nordwestdeutschland bekam von dieser Seite der Franzosenherrschaft viel zu spüren, war außerdem aber auch bis zu einem gewissen Grade der französischen Zivilverwaltung unterworfen. Diese zweite Art der Beeinflussung war der Versuch der Franzosen, ihre Verwaltungsmethoden in den unterworfenen Staaten einzuführen, um die Bevölkerung besser in der Hand zu haben. Unglücklicherweise hatte Nordwestdeutschland eine ungewöhnlich starke Dosis der Militärherrschaft auferlegt erhalten. … Wäre kein Krieg gewesen, hätte eine französische Friedensregierung, von neutralem Standpunkt aus betrachtet, eine außerordentlich wirksame und segensreiche Verwaltung sein können, die wohl tragbar und vielleicht bei den Einwohnern sogar beliebt gewesen wäre. Da aber die französische Herrschaft sich nur auf den Wunsch aufbaute, England auszuschalten, kam die französische Verwaltung nicht zur vollkommenen Durchführung.“

Als im Jahre 1811 die ostfriesischen Inseln befestigt wurden, weil die Franzosen Landungsaktionen der in der Nordsee kreuzenden englischen Flotte befürchteten, hatte jede Mairie bestimmte Lieferungen und Dienstleistungen zu erfüllen. Die Mairie Engerhafe musste liefern:

120 Bund Stroh,         Wert:            17 fr. 32 ctm.
9 Schiebkarren,        Wert:          110 fr. 37 ctm.

Die Bezahlung dieser Kriegsleistungen erfolgte erst im Jahre 1820 durch die Hannoversche Regierung aus Mitteln der französischen Kriegsentschädigung. 1811 hatte der Präfekt des Departements Ost-Ems es versäumt, die Mittel für die Befestigungsarbeiten rechtzeitig von Paris anzufordern.

In der Tat sind unter der kurzen französischen Herrschaft Maßnahmen in die Wege geleitet worden, die, wenn sie vollendet worden wären, große Fortschritte für das Leben der Einwohner Ostfrieslands bedeutet hätten. Geplant war u. a. die Weiterführung des Treckfahrtskanals von Aurich zur Jade und der Bau von gepflasterten Landstraßen.

Laut Befehl der Franzosen sollte die erste der zu verbessernden Strecken, die zwischen Leer und Aurich sein, jedoch kam es bald zwischen dem Departementsrat und den französischen Ingenieuren zu Auseinandersetzungen über die Art der Pflasterung, die sich so lange hinzogen, bis endlich die Franzosen aus dem Gebiet hinausgeworfen wurden, ohne dass irgend etwas erreicht worden war. Eine Landesvermessung war begonnen worden, hauptsächlich, um genaue Unterlagen für die Grundsteuern zu erhalten. Die Vermessungsarbeiten sind in den Mairien Middels, Wiegboldsbur und Engerhafe fast vollendet worden, nur hat die Feststellung der Bodenbonität nicht mehr vorgenommen werden können. In diese Zeit fällt auch die Einführung gleichbleibender Familiennamen und die des metrischen Systems. In der Bevölkerung aber konnten keine Sympathien für die Fremdherrschaft aufkommen, denn durch die Kriege des Kaisers war der Wohlstand geschwunden, die Kontinentalsperre hatte Handel und Wandel vernichtet, die Aushebungen zum Militärdienst und Dienstleistungen für die Besatzungsmacht taten das übrige, um dieses Regime verhasst zu machen. So war es denn auch nicht verwunderlich, dass mit der Befreiung durch russische und preußische Truppen im Jahr 1813 die französischen Einrichtungen bald wieder verschwanden: Leider wurde auch das Gute von den nachfolgenden Verwaltungen nicht immer übernommen, wie z.B. die durch die Mairien vorgezeichneten größeren Gemeinden. Im Raum des Kirchspiels Engerhafe ist eine solche erst 125 Jahre später als „Gemeinde Oldeborg, Landkreis Aurich“ neu entstanden.

Die Zeit der hannoverschen Herrschaft 1815-1866.

Am 29. Mai 1815 wurde Ostfriesland von Preußen vertraglich an das Königreich Hannover abgetreten. Die Bestimmungen dieses Vertrages wurden dann gleichlautend in Artikel 27 der Wiener Schlussakte vom 9. Juli 1816 aufgenommen und dadurch von den Kongressmächten bestätigt. Am 15. Dezember 1815 fand in Aurich die feierliche Übergabe statt. So war Ostfriesland nun eine hannoversche Provinz geworden. Es musste von Hannover in Besitz genommen und als Teil des neuen Königreiches organisiert werden. Das war keine leichte Aufgabe, und in Hannover war man sich dessen wohl bewusst. Man erwog dort sogar den Plan, die Provinz gegen ein anderes Gebiet wieder einzutauschen.

Die erste Aufgabe der Ministerien in Hannover bestand darin, sich genaue Übersichten über die inneren Verhältnisse in der neuen Provinz zu beschaffen. Die dort vorhandenen Behörden und Beamten wurden zunächst in ihren Ämtern bestätigt und angewiesen, ihre Geschäfte nach den bestehenden Gesetzen fortzuführen. Die provisorisch bestätigte Landesdirektion in Aurich musste ausführliche Berichte über die Verhältnisse Ostfrieslands nach Hannover geben; so über die wirtschaftliche Lage, über die innere Organisation des Landes während der preußischen Zeit bis 1807, über den Zustand unter holländischer und französischer Herrschaft, und endlich auch darüber, welche Einrichtungen die preußische Regierung von 1813 bis zur Abtretung an Hannover vorläufig beibehalten und was sie geändert hatte. Es wurden, da Preußen seine Herrschaft nur als provisorisch betrachtete mussten, keine besonderen Neuerungen eingeführt, abgesehen vom Preußischen Landrecht und einigen kriegsbedingten Änderungen in der Zollverfassung. Über die Verhältnisse des platten Landes hatte eine besondere Kabinettsorder vom 5. Mai 1815 bestimmt, dass in den mit Preußen wiedervereinigten Provinzen die gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse in dem zur Zeit bestehenden Zustande provisorisch belassen werden sollten.

Es galt nun, nach der vorläufigen Regelung die endgültige Organisation des Landes in Angriff zu nehmen. Am wichtigsten hierfür war das Gesetz zur Bildung der künftigen Staatsverwaltung. Hierdurch wurden wesentliche Abänderungen und neue Bestimmungen für die Einrichtung und Verteilung der Verwaltungsgeschäfte getroffen. Das Entscheidende war, dass jetzt auch die ostfriesischen Landessachen wie die Angelegenheiten der übrigen Provinzen mit in die Dachdepartements der hannoverschen Regierung gezogen wurden und nicht mehr, wie in preußischer Zeit, zu einem besonderen Provinzdepartement gehörten. Also eine größere Zentralisation, dem Staate als Ganzem vielleicht nützlich, aber die Sonderstellung der Provinz, nach der die Ostfriesen vollkommen selbstständig und unabhängig in ihrer Verwaltung gewesen waren, war hierdurch aufgehoben.

Diese Handlungsweise der hannoverschen Regierung ist zu verstehen; denn sie hatte die schwierige Aufgabe, aus verschiedenartig zusammengewürfelten Provinzen ein einheitlich Ganzes zu schaffen. Mit dem 1. Juli 1817 nahmen die neuen Verwaltungsbehörden ihre Tätigkeit auf. Nach dem Muster der anderen hannoverschen Landesteile wurden in Ostfriesland 12 Ämter eingerichtet, welche die Rechtspflege sowie die gesamte Verwaltung wahrzunehmen hatten. Diese neue Einrichtung bürgerte sich bald ein. Als Mittelbehörde zwischen den Staats- und Kabinettsministerien zu Hannover und den Ämtern wurde, wie in den anderen Provinzen, eine Landdrostei eingerichtet. Mit dieser Behörde wurden die Ostfriesen aber bald unzufrieden, zumal sie ihnen wichtige Befugnisse nahm, und durch die, die ostfriesische Ständeversammlung immer mehr zur Bedeutungslosigkeit verurteilt wurde.

In die Neuerungen für die ostfriesische Verwaltung wurden auch die Kommunalverfassungen einbezogen. Zu­erst erhielten die Städte neue Verfassungen, Emden 1818, Norden 1820, Leer im Juli 1823 (Leer wurde hierdurch zur Stadt), Esens und Aurich im Dezember 1824. In diesen Verfassungen hatte die Regierung sich möglichst viele Rechte vorbehalten, nicht zuletzt auch ein bis ins Kleinliche gehendes Aufsichtsrecht. Am wenigsten zufrieden war man mit der Neuordnung der Verwaltung in den Landgemeinden. Da die wirtschaftliche Struktur Ostfrieslands überwiegend durch die Landwirtschaft bestimmt war, wurde durch die neue Gemeindeverfassung das tägliche Leben des größten Teils der Landeseinwohner berührt. Die Unzufriedenheit hatte einmal ihren Grund darin, dass die neue Landgemeindeverfassung durch einseitige Verfügung der Regierung eingeführt, ohne Mitwirkung der Provinzialstände oder gar der Gemeinden, zum anderen, dass nach althannoverscher Art der Gemeindevorsteher von der Regierung eingesetzt wurde. Nach der alten ostfriesischen Verfassung wurden die Bauermeister oder wie diese sonst noch benannt wurden von den Gemeinden gewählt oder durch die Reihenfolge bestimmt. Die landesherrliche Obrigkeit hatte sich nicht in Gemeindeangelegenheiten einzumischen. Alle Forderungen, die alte vor 1806 gültige Verfassung wiederherzustellen, wurden abgelehnt. Gegen das bisherige System der Bauermeister führte das Ministerium an, dass diese besonders auch wegen der jährlichen Wahl von den eingesessenen Wählern völlig abhängig gewesen wären und es daher oft an der nötigen Energie hätten fehlen lassen. Aus diesem Grunde habe sich in manchen Gemeinden ein schlimmer Schlendrian gefunden. Diese Ansicht des Ministeriums war durchaus nicht unbegründet, denn auch Wiarda hatte die alte Kommunalordnung schon sehr kritisch beurteilt.

Am 26. Januar 1819 erließ die Königlich- Großbritannische- Hannoversche Provinzial­regierung von Ostfriesland die „Bekanntmachung in Betreff der Anordnung und Instruction der Bauermeister in der Provinz Ostfriesland.“ Durch diese Verfügung wurde die Verwaltung der ostfriesischen Landgemeinden neu geordnet. Leiter der Gemeinde war der Bauermeister, der vom Amt aus den Reihen der Eingesessenen bestellt wurde, und zwar einen für jede Bauernschaft, wie diese damals bestanden. Es war aber auch vorgesehen, dass die Einwohner in Zukunft ihre Bauermeister wählen konnten nach einem Wahlsystem, das noch näher bestimmt werden sollte. Der Bauermeister wurde vom Amt vereidigt, sein Amt dauerte drei Jahre, nach deren Ablauf er von neuem gewählt, bzw. bestellt werden konnte. Jeder Einwohner der Bauernschaft war als Staatsbürger verpflichtet das Amt zu übernehmen, falls er gewählt oder bestellt werden sollte. Als Leiter der Bauernschaft war er also Nachfolger der ehemaligen Schüttmeister, Poolrichter, Rottmeister, Kedden, denn im § 4 der Instruktion wird bestimmt: „Der Bauermeister tritt nach Übernahme der Stelle in den Genuß der Vortheile, welche ehemals mit den aufgehobenen Stellen der Schüttemeister, Pohlrichter, Rottmeister u. d. m. verbunden waren.“ Aber er war nicht mehr der freie Vertreter freier Gemeinden, sondern ein Staatsdiener, der von den Beamten des Amts berufen wurde und diesen unterstellt war. So heißt es im § 7: „Der Bauermeister ist dem Amte, welches ihn bestellt, und dem Districts-Amtsvoigt unmittelbar untergeben, und schuldig, alle Aufträge und Befehle, die ihm von daher zugehen, zu erfüllen.“

Er war aber auch nach § 8: „…unter der Leitung seiner Amtsobrigkeit, oder des ihm vorgesetzten Amtsvoigts der nächste Vorgesetzte der Bauernschaft. Diese ist ihm im Ganzen, so wie jeder einzelne Einwohner, wenn er als Bauermeister auftritt, Achtung und Gehorsam schuldig. Da er seinen Dienst lediglich zum Besten des Ganzen, wie der Einzelnen wahrnimmt; so kann erwartet werden, daß nie gegen diese Schuldigkeit angestoßen werden wird. …“

Den neu angestellten Bauermeistern wurde als erstes aufgegeben, eine Lade zur Aufbewahrung der Dienstpapiere anzuschaffen, sofern eine solche nicht schon im Ort vorhanden sein sollte. In diese Lade sollten außer den bereits vorhandenen Papiere und Akten künftig gelegt werden: Die Gesetzsammlung, das Ostfriesische Amtsblatt, alle sonst erscheinenden gedruckte Verordnungen u. d. m., die Befehle und Aufträge, die vom Amt oder vom Amtsvoigt erlassen wurden sowie alle sonstigen die Bauerschaft betreffenden Akten und Verfügungen.

Um die Polizeiangelegenheiten in der Gemeinde verwalten zu können, musste sich der Bauermeister mit den bestehenden Gesetzen und Anordnungen vertraut machen, das Amt und der Amtsvoigt waren zur Unterrichtung verpflichtet. Einen wesentlichen Teil der Amtspflichten enthält die Instruktion. Hierzu gehörte das Feuerlöschwesen, Hilfeleistungen bei Gefahren für Deiche und Siele, ständige Aufsicht über Wege, Pfade, Stege und Brücken. Außer dieser ständigen Aufsicht wurde dreimal im Jahr eine Wegeschau angeordnet. Die hierbei festgestellten Mängel waren sodann durch die Unterhaltspflichtigen aus der Gemeinde unverzüglich zu beseitigen, anderenfalls sie bestraft werden konnten. Welchen Wert die Regierung auch damals dem Verkehr zwischen den einzelnen. Orten beimaß, wird aus den Strafandrohungen deutlich, die nicht nur die Wegebaupflichtigen der Gemeinden, sondern auch deren Leitern angedroht wurden, falls sie ihre Pflichten vernachlässigen sollten. So lautet der § 19 der Instruktion: „Alle Contraventionen in Wegebausachen werden gegen die Pflichtigen durch scharfe Strafen geahndet werden. Diese werden um so schwerer den Vorgesetzten der Bauerschaft treffen, wenn er in Erfüllung der ihm obliegenden Dienst- und Interessenten-Pflichten nachlässig befunden werden sollte.“ Man sieht, mit dem Schlendrian der alten Zeit wurde rigoros aufgeräumt.

Auch auf Bettler, Landstreicher und verdächtiges Gesindel hatte der Bauermeister achtzugeben. Die Einwohner waren verpflichtet, ihm bei der Festnahme und bei der Ablieferung des Festgenommenen an den Amtsvoigt behilflich zu sein. Bei einem Diebstahl im Ort war der Ortsvorsteher berechtigt, Haussuchungen anzuordnen und alle weiteren Maßnahmen vorzunehmen, die zur Aufklärung und zur Festnahme des Diebes führen konnten. Bei Selbstmord, tätlichen und anderen Unglücksfällen hatte der Bauermeister die bei ihm vorliegenden Anordnungen über die Rettung der Verunglückten anzuwenden und Meldung an den Amtsvoigt zu erstatten. Auch ansteckende Krankheiten, Viehseuchen, Verstöße gegen die Münz- und Gewichtsverordnungen waren zu beobachten und dem Amte zu melden.

Neu für Ostfrieslands Gemeinden waren die Anordnungen des § 26 der Instruktion: „Bei Einquartierungen und Durchmärschen fremder oder Landes-Truppen muß er die Aufträge des Amts, oder des Amtsvoigts genau ausrichten, die richtige Verlegung der Mannschaft besorgen, die Kriegsfuhren und Boten, und was sonst erforderlich und zu liefern auferlegt ist, prompt stellen.“ Diese Anordnung verstieß gegen das alte friesische Recht, nach dem die Friesen keinen Heeresdienst zu leisten hatten. Selbst Friedrich der Große hatte dieses Ausnahmerecht anerkannt, als er 1744 Ostfriesland in Besitz genommen hatte. In Art. 10 der Konvention von 1744 heißt es u.a.: „…es soll künftig … auch das Land weder mit Einquartierung noch mit einer gewaltsamen Werbung zu keiner Zeit und unter keinen Umständen belegt sein.“ Dies alte Recht war allerdings unter holländischer und französischer Herrschaft aufgehoben und auch nach der Befreiung durch preußische Truppen nicht wiederhergestellt worden. Im Zeitalter der allgemeinen Wehrpflicht konnte auch der hannoversche Staat für Ostfriesland keine Ausnahmen mehr zulassen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass etwaige Truppeneinquartierungen als besondere Last empfunden wurden, zumal für den Gemeindeleiter, der dadurch mit einer nicht geringen Mehrarbeit belastet wurde.

Endlich war der Bauermeister als solcher auch Rechnungsführer der Gemeinde. Als Entschädigung für diese Arbeit erhielt er Hebegebühren und zwar für Beträge bis zu 50 Rthlr. 3 %, über 50 Rthlr. 2 %. Für die Steuerhebungen mussten genaue Hebelisten angelegt werden, ohne die kein Pflichtiger zur Zahlung angehalten werden konnte. Die Rechnung wurde vom Amt abgenommen. (Diese Regelung, dass der Ortsvorsteher zugleich die Gemeindekasse verwaltete, ist hier bis zur Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 31.1.1935 praktiziert worden. Ein Gemeindekassenverwalter wurde hier erst 1938 angestellt, als aus den früheren Gemeinden Engerhafe, Fehnhusen, Oldeborg und Upende die größere Gemeinde Oldeborg gebildet war).

Manche Vorschriften dieser Instruktion erinnern an die Bestimmungen des alten Bauernrechtes, z.B. die über die Wegeaufsicht, die Stellung des Bauermeisters zu den Ortseingesessenen sowie die Verpflichtung, auf Bettler, Landstreicher u. dergl. zu achten. Man darf annehmen, dass bei der Abfassung dieser Dienstvorschrift die alten Bauernrechte Pate gestanden haben. Sollte dies der Fall gewesen sein, hat die damalige Hannoversche Regierung die Arbeit in den Kommunen erheblich erleichtert,

Die Instruktion für die Bauermeister Ostfrieslands regelte sowohl die lokalen Aufgaben als auch diejenigen, die auf Anordnung des Amts für den Staat zu leisten waren. Von gemeindlichen Selbstverwaltungsangelegenheiten im heutigen Sinne konnte damals natürlich nicht gesprochen werden, weil selbst diese rein örtlichen Aufgaben einer strengen Aufsicht durch die Amtsobrigkeit unterlagen. Aber gerade hier, in der Arbeit für den Ort und seine Einwohner liegt der Kern jeder Gemeindeverwaltung. Dr. C. Stüve, ein angesehener Verwaltungsfachmann jener Zeit bemerkte hierzu: „…Diese Gemeindetätigkeit von localer Bedeutung ist in der Tat denn auch das eigentliche Belebende. Sie ist es, in welcher am meisten die Freiheit der Gemeindeverwaltung ihren Ort hat. Deshalb gibt es denn auch für das Gedeihen der Gemeindefreiheit nichts Verderblicheres als allgemeine Ordnungen, durch welche man glaubt, alles in eine und dieselbe Form bringen zu können; vielmehr kann dieses Streben nur dahin führen, den individuellen Charakter zu vernichten und damit das Interesse so wie die notwendige Teilnahme des Einzelnen aufzuheben…“. Ohne das Interesse aber, und ohne die notwendige Teilnahme des Bürgers an dem Geschehen in seiner Gemeinde kann diese nicht bestehen. Dies Problem ist heute genau so aktuell wie es in damaliger Zeit war.

Am 16. Juli 1821 wurde die Hannoversche Domizilordnung erlassen, durch die das Wohnrecht in polizeilicher Hinsicht geregelt werden sollte. Freizügigkeit, nach der jedermann das Recht hat, sich in jedem Ort aufzuhalten oder niederzulassen, war damals weitgehend unbekannt. Besonders auf dem Lande herrschte ein familienartiges Gemeindeleben vor, die Aufnahme eines Fremden konnte nur unter allgemeiner Zustimmung der Einwohner erfolgen. Es liegt auf der Hand, dass es bei solchen Vorhaben oft zu unerfreulichen Auseinandersetzungen gekommen ist, sei es, dass man fürchtete den Fremden unterhalten zu müssen oder, dass man ihm in irgend einer Weise misstraute, es war leicht ein Grund gefunden, der ausreichte, ihm eine Wohnung zu versagen. Nach dem Gesetz vom 6.7.1827 wurde das Wohnrecht in einer Gemeinde erworben durch Geburt oder bei Frauen durch Heirat, durch ausdrückliche Aufnahme in eine Gemeinde, durch Anstellung im Staatsdienst und des damit angewiesenen Aufenthaltsortes sowie durch einen zweijährigen Aufenthalt in einem Ort. Weiter konnte das Wohnrecht erworben werden durch Erlangung des Bürgerrechts (in Städten und Flecken), durch Erwerb und Besitz eines Wohnhauses, durch Zustimmung der Gemeinde nebst Genehmigung der Obrigkeit gegen den Willen der Gemeinde.

Hierzu schreibt Dr. C. Stüve: „…Was man hier Wohnrecht in polizeilicher Hinsicht nannte, war in der Tat eine Gemeindegenossenschaft, wenn auch eine unvollkommene. Das Gesetz war nun statt eines bloß polizeilichen, ein Kommunalgesetz geworden, dessen Mängel noch immer groß blieben, das aber in der Tat mehr gewirkt hat, als derjenige, der die Sache nicht in der Nähe sieht, glauben mag. In der Tat ist die Domizilordnung der Grundstein unseres Gemeindewesens geworden.

Allein ein Grundfehler blieb übrig: nämlich, daß der Regierung auf‘ diese Weise ein Prinzip des Gemeinderechts gegeben war, auf welches sie sich nicht vorbereitet fand. Daher war es denn nun völlig unbestimmt, welcher Bezirk denn als die Gemeinde zu betrachten sei. …Gleich übel war es aber, daß man den Moment nicht wahrnahm, Armenverband und Domizil in Übereinstimmung zu bringen. Man hielt sich mit dem Domizil in der Regel an die alte Dorfgemeinde.“

Seit der Reformation war die Armenpflege eine kirchliche Angelegenheit, die jedoch von den zum Kirchspiel gehörenden Bauernschaften mit getragen wurde. Nach Übernahme Ostfrieslands durch Preußen blieb diese zwar eine kirchliche Aufgabe, die Gemeinden wurden aber gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen Mittel dazu aufzubringen. Auch nachdem Ostfriesland dem Königreich Hannover angegliedert war, bestanden die alten Kirchspiele immer noch als Kirchen-, Armen- und zum Teil auch noch als Schulgemeinden. Es hätte daher nahe gelegen, die Kirchspiele auch als Wohngemeinden zu behandeln. Das war auch ein Anliegen des hannoverschen Ministers Carl Bertram Stüve, welcher anstrebte, die Kirchspiele als unterste politische Instanz anzuerkennen. In Hannover ging man jedoch von den Verhältnissen aus, wie man sie in der Umgebung der Residenzstadt vorfand. Dort kannte man nur geschlossene Siedlungen, jede Bauernschaft war ein Dorf mit seiner Kirche. Im westlichen und nördlichen Niedersachsen herrschte jedoch die Streusiedlung vor, und zu einem Kirchspiel gehörten mehrere Bauernschaften. So wurden um diese Zeit auch in Ostfriesland die Bauernschaften zu politischen Gemeinden, und erst um 1830 haben sich auch innerhalb des alten Kirchspiels Engerhafe die Ortsgrenzen gebildet, die bis zum Jahre 1938 bestanden haben.

Obwohl das Landesverfassungsgesetz in der Fassung vom 5.9.1848 im § 21 den Kirchspielen die gleichen Rechte garantierte wie den politischen Gemeinden, hatte man in unserer Gegend von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Es scheint jedoch, dass einmal die von den zum Kirchspiel Engerhafe gehörenden Bauernschaften gemeinsam zu tragenden Aufgaben nicht so schwer und wichtig gewesen sind um die Gründung eines gemeinsamen Verbandes zu rechtfertigen, zum anderen aber, dass die neuen politischen Gemeinden seit 1819 bereits so selbstständig und innerlich so gefestigt worden waren, dass sie ihre Eigenständigkeit nicht haben aufgeben wollen. Ein solcher Schluss ist nicht von der Hand zu weisen, wenn man die Eigenarten der hiesigen Bevölkerung und auch die Vorgänge kennt, die 1938 bei der Zusammenlegung der 4 Gemeinden zur Gemeinde Oldeborg, 1946 bei den Versuchen die alten Zustände wiederherzustellen und 1972 bei der Gemeindegebietsreform bedeutsam gewesen sind.

Es hat damals tatsächlich unter den Bauernschaften des Kirchspiels keine öffentlichen Angelegenheiten gegeben, die einen gemeinsam zu tragenden schweren finanziellen Aufwand erfordert hätten. Das private und wirtschaftliche Leben der Eingesessenen spielte sich zum größten Teil innerhalb der Ortschaft ab. Die Grünländereien auf der Engerhafer Meede konnten noch nicht intensiv genutzt werden und erforderten daher auch keinen allzu großen Arbeitsaufwand. Diese Grundstücke, die aus den alten Meentelanden stammten, hatten zudem für die Bauern der jeweiligen Ortschaft ihren früheren Zusammenhang im Großen und Ganzen noch bewahrt, so dass deren Beaufsichtigung ebenfalls keine große Mühe machte. Vor allem aber war es eine ostfriesische Eigentümlichkeit, dass der Wegebau und die Wegeunterhaltung keine Gemeindesache, sondern eins Angelegenheit der Interessenten war. Wege und Entwässerungsgräben waren in Pfänder aufgeteilt, die von den jeweiligen Pflichtigen unterhalten werden mussten. Diese Interessentengräben und -wege haben sich zum Teil bis in unsere Zeit erhalten.

Erst als in den 60er Jahren dieses Jahrhunderts die unbefestigten Wege im Nahmen des „Grünen Planes“ und anderer Programme ausgebaut wurden, gingen sie in den Besitz der politischen Gemeinde über, die den Ausbau finanzierte. Über diese regionale Besonderheit in Verbindung mit der Domizilgesetzgebung bemerkte Dr. C. Stüve: „…Der Wegebau aber, welcher in den übrigen Provinzen von so großer Bedeutung ist, wird in Ostfriesland gar nicht als Gemeindesache behandelt, da alles sich auf Verpflichtungen der Einzelnen und eine Pfandwirtschaft reduciert, die außer gewissen Schauungen zu bestimmten Zeiten wenig Mühe macht.

Man hat hier nun das Domizil nicht, wie aus der Einrichtung des Armenwesens hervorgehen würde, auf die auch nur kleinen Kirchspiele, sondern auf die Ortsgemeinden gelegt, obwohl diese sich namentlich in den Moorcolonien mit den Kirchspielen eigenthümlich durchkreuzen, und also die Verwaltung erschweren…“.

Dieser letzte Satz kann auch auf das Kirchspiel Engerhafe bezogen werden, weil damals, bis etwa 1830, auch die Moorkolonien Münkeboe und Moorhusen ihm angehörten. Diesen Verhältnissen ist es auch zuzuschreiben, dass die Wege, insbesondere in der nassen Jahreszeit, oft unpassierbar waren und eine Kommunikation der Ortschaften zum Kirchspiel sehr erschwerten. Aus heutiger Sicht ist es aber kaum verständlich, dass eben diese Verkehrsverhältnisse nicht zu einer zwischenörtlichen Zusammenarbeit geführt haben. Erst um die Jahrhundertwende wurde die Landstraße von Upende nach Engerhafe gebaut. Für diesen Bau hatte sich der damalige Lehrer an der Schule Oldeborg, der spätere Regierungspräsident und Präsident der ostfrie­sischen Landschaft Jann Berghaus, persönlich sehr eingesetzt. Erst als nach langen Bemühungen die Mitwirkung der beteiligten Gemeinden und des Landkreises gesichert war, konnte diese Landstraße, die heutige Kreisstraße 16, gebaut werden. Diese Straße, die von West nach Ost durch alle Orte der Kirchengemeinde Engerhafe führt, hat letzten Endes mit dazu beigetragen, das Miteinander der einzelnen Ortsteile zu verbessern, sodass rund 40 Jahre später das alte Kirchspiel Engerhafe in neuer Form wieder erstehen konnte.

Gesetz, die Landgemeinden betreffend vom 28. April 1859.
(Hann. Ges. S. v. 1859 S. 393 ff.)

Das Hannoversche Staatsgrundgesetz von 1833, das bereits ein Kapitel „Von den Gemeinden“ enthielt, wurde 1837 aufgehoben und durch das Landesverfassungsgesetz vom 6.8.1840 (geändert durch das Gesetz vom 5.9.1848) ersetzt. Das dritte Kapitel dieses Gesetzes trug wieder die Bezeichnung „Von den Gemeinden“. Es ist die verfassungsmäßige Grundlage der späteren Gesetze über die Landgemeinden. Das erste, die Landgemeinden betreffend, wurde am 4. Mai 1852 erlassen. Da dann Änderungen erforderlich wurden, erfolgte das oben angeführte Gesetz, welches seine Gültigkeit auch beibehielt, nachdem Hannover 1866 preußisch wurde. Diese Landgemeindeordnung erhielt dann lediglich zeit­bedingte Änderungen durch die Hannoversche Kreisordnung vom 6.5.1884, durch Gesetz vom 17.3.1911 sowie durch die Wahlrechtsänderungen in der Weimarer Republik. Endgültig abgelöst wurde es durch das preußische Gemeindeverfassungsgesetz vom 15.12.1933. Fast 80 Jahre lang war dieses Gesetz die Grundlage für die Verwaltung der Landgemeinden in der Provinz Hannover. Es ist daher wohl angebracht, den wesentlichen Inhalt hier kurz aufzuzeigen.

Das Gesetz regelt in 9 Abschnitten und insgesamt 85 Paragraphen die Gemeindeangelegenheiten bis ins Einzelne und wird ergänzt durch die „Bekanntmachung des Königl. Ministeriums des Innern, die Regelung der Verhältnisse der Landgemeinden betreffend“ vom 28.4. 1859. (Hann. Ges. S. von 1859, S. 409).

Unter I. Allgemeines, § 1 heißt es: „Gegenstand dieses Gesetzes sind die öffentlichen Verhältnisse der Landgemeinden.“ Das Gesetz bezieht sich also ausschließlich auf die politischen Landgemeinden, nicht etwa auf die Städte, deren Verhältnisse durch die revidierte Städteordnung vom 24.6.1858 (Hann. Ges. S. v. 1858, S. 141 ff.) geregelt wurden, und auch nicht auf die in Hannover bestehenden Kirchen- und Schulgemeinden, die eine von den politischen Gemeinden völlig selbstständige Existenz hatten.

II. Stimmrecht.
Im Gegensatz zu heute, wo alle Bürger mit Vollendung des 18. Lebensjahres bei Wahlen stimmberechtigt sind, war damals die Feststellung des Stimmrechts eine wichtige und umständliche Angelegenheit. Nach den § 3 – 21 der LGO waren in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt:
„1.) Alle, die in der Gemeinde ein Gut, einen Hof oder ein für sich bestehendes Wohnhaus eigenthümlich oder nießbräuchlich besitzen.
2.) Alle Männer, welche in der Gemeinde wohnberechtigt sind und in derselben einen eigenen Haushalt führen, sofern sie nicht zu schweren Strafen verurtheilt, sonst unbescholten und selbstständig sind“ (§ 8 LGO).
Als unselbstständig galten: Minderjährige, diejenigen, welche unter Curatel stehen, welche in Concours befangen sind und welche öffentliche Armenunterstützung erhalten oder im letzten Jahr vor der Abstimmung erhalten haben (§ 10 LGO). Die Ausübung des Stimmrechts setzte voraus, dass das betreffende Gemeindemitglied zu den Gemeindelasten, sofern solche zu zahlen waren, beitrug und mit diesen nicht im Rückstand war (§ 11 LGO). All diese Bestimmungen waren getragen vom Denken jener Zeit, in der Eigentum an Grund und Boden Voraussetzung war für die Mitwirkung an öffentlichen Angelegenheiten. Selbst die Unselbstständige, die Grundbesitz besaßen, konnten ihr Stimmrecht zwar nicht selbst ausüben, jedoch durch den Vater, Vormund oder Jurator ausüben lassen (§ 14 LGO). Wenn auch diese Bestimmungen längst überholt und auch nicht mehr in unsere heutige Gesellschaft passen, kann man ihnen aber eine gewisse gesunde Einstellung den öffentlichen Dingen gegenüber nicht absprechen. Der Bürger, der seine Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber pünktlich erfüllt, wird eher ein persönliches Interesse an den allgemeinen öffentlichen Problemen haben und sich auch für diese mehr einsetzen als derjenige, der keine Lasten zu tragen hat aber jederzeit Forderungen stellen kann.

III. Gemeindebeamte.
In jeder Gemeinde musste ein Vorsteher und ein Beigeordneter zu dessen Unterstützung und Vertretung vorhanden sein. Vorsteher und Beigeordnete waren die Gemeindebeamte, die nach ihrer Wahl von der Obrigkeit bestätigt werden mussten. Jedes Gemeindeglied hatte die Wahl zum Gemeindebeamten anzunehmen. Ausnahmen hiervon wurden durch den § 32 geregelt. Bemerkenswert hierzu ist die Bestimmung des § 33 der Hannoverschen Kreisordnung; von 1884, in der es u.a. heißt: “…Wer sich ohne einen der im § 8 Abs. 2 bezeichneten Entschuldigungsgründe weigert, das Amt eines Gemeindevorstehers oder Beigeordneten zu übernehmen, oder das übernommene Amt drei Jahre hindurch zu versehenen, sowie derjenige; welcher sich der Verwaltung; solcher Ämter tatsächlich entzieht, kann durch Beschluß der Gemeindevertretung; und, wo eine solche nicht besteht, des Gemeindevorstandes über einen Zeitraum von drei bis sechs Jahren der Ausübung seines Rechtes auf Teilnahme an der Vertretung und Verwaltung der Gemeinde für verlustig erklärt und um ein Achtel bis ein Viertel stärker als die übrigen Gemeindeangehörigen zu den Gemeindeabgaben herangezogen werden…“

Das Amt der Gemeindebeamten war ein Ehrenamt, für das eine angemessene Vergütung durch Gemeindebeschluss ausgesetzt werden konnte (§ 35 LGO). Der Gemeindevorsteher war der Leiter der Verwaltung, der oder die Beigeordneten hatten ihn zu unterstützen bzw. zu vertreten. Je nach Größe der Gemeinde konnten noch Angestellte zur Wahrnehmung besonderer Geschäfte (z.B. Rechnungsführer) und auch Gemeindediener wie Boten, Feldhüter und dergl. beschäftigt werden. Alle, Gemeindebeamte und andere Bedienstete waren der Disziplinargewalt der Aufsichtsbehörde unterworfen.

IV. Gemeindeversammlung.
Das andere Organ der Gemeinde war die Versammlung sämtlicher stimmberechtigten Gemeindemitglieder. Diese Gemeindeversammlung hatte bei bestimmten wichtigen Angelegenheiten mitzuwirken, die im § 41 LGO Ziffer 1-12 einzeln aufgeführt waren. Die meisten Beschlüsse, die unter die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung fielen, bedurften zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Aufsichtsbehörde.

V. Gemeindeausschuss.
In größeren Orten konnte auf Antrag; der Gemeinde ein Ausschuss (Gemeinderat) gebildet werden (§ 51 LGO), der an die Stelle der Gemeindeversammlung trat. Einzelne der im § 41 LGO angeführten Aufgaben konnten jedoch auch in diesen Orten der Beschlussfassung der Gemeindeversammlung vorbehalten bleiben. Die Ausschussmitglieder wurden von den stimmberechtigten Gemeindebürgern nach dem örtlichen Stimmrecht gewählt.

VI. Gemeindevermögen und Gemeindelasten.
Im § 60 LGO wird hierzu ausgeführt: „Zum Gemeindevermögen gehört alles, was der Gemeinde als solcher zusteht. Verschieden vom Gemeindevermögen ist das Vermögen, welches den Gemeindegliedern oder einzelnen Klassen derselben oder sonstigen Genossenschaften zusteht“. Es scheint, dass damals öfters Kompetenz-streitigkeiten zwischen den politischen Gemeinden und anderen örtlichen Institutionen vorgekommen sind, so dass eine genaue Begriffsbestimmung in der LGO notwendig wurde. Auf Grund des Landesverfassungsgesetzes vom 5.9.1848, § 13, hatte „jedes Mitglied der Gemeinde sowie jedes zu solcher gehörige Haus oder Grundstück zu den aus den öffentlichen Verhältnissen der Gemeinde entspringenden Lasten verhältnismäßig beizutragen“. Nach § 64 LGO waren nur Gebäude und Grundstücke, die unmittelbar zu Zwecken des Staates, der Kirche oder der Schule dienten, zu Gemeindesteuern nicht pflichtig. Dieser Grundsatz wird auch heute noch im Grundsteuergesetz beachtet.

VII. Polizeiliche Rechte der Gemeinden.
Die Landgemeinden in Hannover konnten ihre Orts­- und Feldmarkspolizeisachen unter der Aufsicht ihrer vorgesetzten Verwaltungsbehörde selber regeln. (§ 76 ff. LGO). Durch die Kreisordnung für die Provinz Hannover vom 6.5.1884 wurden diese Polizeiangelegenheiten neu geordnet. Der Gemeindevorsteher war die Obrigkeit des Gemeindebezirkes und das Organ des Landrates für die Polizeiverwaltung. Hierzu bemerkt v. Unruh: „…Abweichend von den übrigen preußischen Provinzen trat jedoch der Gemeindevorsteher als Organ des Landrates für die Polizeiverwaltung zu diesem in ein unmittelbares, nicht durch den Amtsvorsteher vermitteltes Verhältnis, eine Tatsache, welche zu der für die Provinz Hannover bezeichnenden engen Zusammenarbeit zwischen dem Leiter der Kreis- und Gemeindeverwaltung führte und sich schon deshalb gut bewährt hat“.
Der Gemeindevorsteher hatte das Recht und die Pflicht, für die Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Ihm oblagen die Geschäfte des Meldewesens, der Gewerbepolizei, sowie die unter das Feld- und Forstpolizeigesetz fallenden Handlungen.

VIII. Vereinigung mehrerer Gemeinden.
Der § 84 LGO ließ zu, dass mehrere Gemeinden sich bei vorliegendem Bedürfnis zu einem Verband zusammenschließen konnten, um außerordentliche Armenlasten besser bestreiten zu können. Hierbei wurde unterschieden:
in Verbände mit Einheit im Wohnrecht. (Samtgemeinden)
in Verbände mit Einheit ohne Wohnrecht. (diese entsprechen den späteren Zweckverbänden)

Die Gemeinden im Umbruch.

Mit dieser Landgemeindeordnung war ein Kommunalgesetz geschaffen worden, das alle Verwaltungsangelegenheiten der damaligen Landgemeinden erfasste und so gut regelte, dass es auch beibehalten wurde, als Hannover im Jahre 1866 an Preußen fiel. Da das Gesetz durch die hannoversche Kreisordnung von 1884 und weitere Änderungen den fortschreitenden Bedürfnissen angepasst wurde, hat es bis 1933 gegolten.

Das kommunale Leben auf dem flachen Lande in dieser Zeit wird durch v. Unruh wie folgt beschrieben: „… Noch bildeten Stadt und Land gegeneinander abgegrenzte Gefüge und man konnte mit Wilhelm Busch von ‚des Dörflein anspruchlosem Bild‘ sprechen. Mit Bedacht mutete der Staat dem Dorf darum keine größeren Leistungen zu, als es aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln zu erfüllen vermochte. In diesem Rahmen aber konnte die gemeindliche Selbstverwaltung der Landgemeinden in bescheidenem, jedoch nicht geringerem Umfang als in der Stadt wirken. Die ihnen gesetzten Pflichten waren von jeher echte Gemeinschaftsaufgaben des Dorfes gewesen und dementsprechend von landwirtschaftlichen und bäuerlichen Belangen geprägt.

Ausbau und Unterhaltung von Wirtschaftswegen und Verbindungen von Dorf zu Dorf. Große Geldaufwendungen waren im allgemeinen hierfür nicht erforderlich, da die Arbeiten häufig in der Form von Hand- und Spanndiensten von den Dorfbewohnern geleistet wurden. Zur Unterhaltung der Schulen und ihrer Anlagen wurden oft echte Opfer gebracht. Aber auch die Armenfürsorge und das Feuerlöschwesen wurden nicht vergessen. Es blieben schließlich landeskulturelle Maßnahmen und die Verwaltung des Gemeindevermögens. Damit ist der Katalog der dörflichen Selbstverwaltung von einst erschöpft.

Bei allen diesen Aufgaben half der Kreis dem Dorf, wo eine notwendige Maßnahme nicht von ihm allein geleistet werden konnte. Der Landrat unterstützte den Gemeindevorsteher bei den nicht umfangreichen Aufgaben der hoheitlichen Verwaltung, doch ließ er auf dem Gebiet der Orts- und Feldmarktspolizei in Wahrung alten Herkommens den gemeindlichen Organen die Möglichkeit zur freien Entscheidung. …Doch spurlos ging aber die Entwicklung, welche im 19. und im beginnenden 20. Jahrhundert das Gesicht der modernen Stadt geformt hatte, auch am Dorfe nicht vorbei, wenn auch seine Bewohner die Veränderung ihrer Lebensgewohnheiten und Lebenshaltungen zunächst kaum bemerkten. Doch schneller und schneller machte sich ein großer Wandel bemerkbar. Der Telegraph und das Telephon, die Brennereien und Molkereien, die beginnende Intensivierung und Technisierung der Landwirtschaft und der fortgesetzte Ausbau befestigter Straßen sind hierfür ebenso bezeichnend wie das langsame Wachsen von Verwaltungsaufgaben, die das flache Land betrafen.“ Die Einstellung der Mehrheit der Landbevölkerung zur modernen Technik noch im Jahre 1913 mag folgendes Protokoll der Gemeindeversammlung von Fehnhusen zeigen:
„Protokoll der Gemeindeversammlung Fehnhusen vom 22.11.1913.
Tagesordnung: Beschlußfassung über Antrag von Fernsprechanschluß.
Nach Darlegung desselben wurde mit 37 gegen 26 Stimmen der Antrag abgelehnt, da die Mehrzahl der Gemeindemitglieder es nicht für notwendig hält, in hiesiger Gemeinde Fernruf zu erhalten.
Der Gemeindevorsteher
gez. Hicken.

Nach dem 1. Weltkrieg wurde 1919 das bisherige Dreiklassenwahlrecht beseitigt und dafür das allgemeine, gleiche, geheime Wahlrecht eingeführt. Die Folge war eine stärkere Politisierung des Gemeindelebens. Die bisher geltende Landgemeindeordnung blieb jedoch weiter in Kraft.

In der Zeit von 1920 bis 1930 sind verschiedentlich Versuche unternommen worden, in Preußen eine einheitliche, moderne Gemeindeordnung einzuführen, jedoch ohne Erfolg. Die Entwürfe wurden entweder nicht beraten oder man konnte sich nicht über sie einigen. Die Aufgaben der Gemeinden aber hatten sich gegenüber der Vorkriegszeit erheblich gewandelt. Ein Kommentator schreibt hierzu: „… Die ‚Nachtwächter-verwaltung‘, die der Tendenz nach nur die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht erhalten will, endet mit dem ersten Weltkrieg. Die öffentliche Verwaltung -und damit die kommunale Selbstverwaltung- hat von nun ab in erster Linie der Befriedigung der sozialen Ansprüche der Massen zu dienen.“

Bereits während des Krieges hatten die Gemeinden erhebliche Aufgaben zur Lebensmittelversorgung und zur Kriegswohlfahrtspflege ihrer Einwohner übernehmen müssen. In der Nachkriegszeit kamen weitere Lasten hinzu wie z.B. die Fürsorge für die Kriegsbeschädigten, für Sozial- und Kleinrentner, und später waren anteilmäßige Mittel zur Erwerbslosenfürsorge aufzubringen. Auch die Durchführung der Wahlen erforderten eine Mehrarbeit, die es früher nicht gegeben hatte. Die eigentlichen Selbstverwaltungsaufgaben gerieten immer mehr ins Hintertreffen. Schwer wirkte sich die sogenannte Erzberger’sche Steuerreform (1919-1920) aus, weil durch diese die bisher von den Gemeinden erhobenen Zuschläge zur Einkommensteuer fortfielen. „Die Gemeinden sind nun auf die ertragsschwache Vergnügungssteuer, die Hundesteuer und die Bürgersteuer angewiesen. Daneben wird ihnen vom Aufkommen der Reichssteuern ein bestimmter Anteil auf dem Wege über das Land zugewiesen. Die Gemeinden sind damit ihrer Steuerautonomie beraubt und zum Kostgänger beim Reich geworden.

Erst durch die Realsteuergesetzgebung von 1936 wird die Grundsteuer und die Gewerbesteuer den Ländern wieder entzogen und den Gemeinden übertragen.“ Als in der Krisenzeit von 1930 die Anteile an den Reichssteuern immer geringer, die Fürsorgelasten aber immer größer wurden, waren die Gemeinden am Ende; für Aufgaben der echten Selbstverwaltung waren keine Mittel mehr vorhanden.

Zugleich wuchs die Neigung der Länder- und Reichsbehörden, sich in rein kommunale Angelegenheiten einzumischen. Mit der Notstandsgesetzgebung von 1930 war das Instrument hierfür gegeben. Der Staatskommissar war in dieser Zeit in vielen Gemeinden eine bekannte Erscheinung. Aus einem Vermerk der Kassenrechnungsprüfung vom 17.1.1936 der Gemeinde Engerhafe geht hervor, dass auch hier ein Staatskommissar tätig gewesen war. Anfang der 30er Jahre wurde vor allem die Finanzwirtschaft der Landgemeinden stärker als bisher von den übergeordneten Behörden überwacht.

Mit einem Schreiben vom 18. März 1931 teilte der Landrat in Aurich seinen Gemeinden mit, dass der Kreisausschuss die Einrichtung einer ‚Revisionsstelle für die Gemeinden des Kreises Aurich‘ beschlossen habe, um Prüfungen durch Dienststellen, die von der Reichsregierung bestimmt werden sollten, zu entgehen, zumal diese mit erheblichen Kosten verbunden sein würden. Nach anfänglichem Zögern erklärten die hiesigen Gemeinden ihren Beitritt. Die Prüfungen der Gemeindekassen wurden zunächst von den Einwohnern als Misstrauen dem Ortsvorsteher gegenüber aufgefasst, den Wert dieser Maßnahme erkannte man erst später. Im März 1933 hatten die Gemeinderäte über die Einführung einer Gemeindefinanzordnung zu beschließen, welche einheitliche Vorschriften zur Haushalts- Kassen- und Rechnungslegungsordnung enthielt.

Inzwischen war am 30. Januar 1933 die Machtübernahme durch die NSDAP vor sich gegangen, die auch auf dem Gebiet der Kommunalverwaltung starke Veränderungen im Gefolge hatte. Die Partei sicherte sich hier ihren Einfluss, indem die ihr nicht genehmen Beamten und Angestellten aus ihren Dienststellen entfernt und durch Parteimitglieder oder der Partei nahestehenden Personen ersetzt wurden. In den zur Kirchengemeinde Engerhafe gehörenden Ortschaften wurden die bisherigen Gemeindevorsteher ebenfalls abgelöst, wodurch die Ortsverwaltungen erheblich gestört wurden. Die Länder passten ihre Gemeindeordnungen den nationalsozialistischen Grundsätzen an, indem in diesen das Führerprinzip festgelegt wurde. In Preußen geschah dies durch das Gemeindeverfassungsgesetz vom 15. Dez. 1933. Der Schlusssatz der Präambel dieses Gesetzes lautete:

„Bis ein Reichsgesetz demnächst eine grundlegende Reform der Gemeindeverfassung für das ganze Reich durchführt, erlässt das Preußische Staatsministerium dieses Gemeindeverfassungsgesetz, das die nationalsozialistische Staatsauffassung auch im Gemeindeleben sichert und die in der Gemeindeverwaltung drohende Unordnung beseitigt.“

Das preußische Gemeindeverfassungsgesetz unterschied zwischen Bauerndörfer, Landgemeinden und Städte. Der Leiter der Verwaltung hieß damals in den Bauerndörfern „Dorfschulze“, in den Landgemeinden „Gemeindeschulze“ und in den Städten „Bürgermeister“.

Diese hatten die Verwaltung zu führen und alle Entscheidungen in voller und ausschließlicher Verantwortung zu treffen. Beigeordnet waren ihm in den Dorf- und Landgemeinden Schöffen und in den Städten Beigeordnete. Zu seiner Beratung wurden Gemeinderäte berufen, die in gesetzlich bestimmten Angelegenheiten gehört werden mussten, in anderen gehört werden konnten. Die endgültige Entscheidung traf der Schulze allein, ohne Rücksicht auf die evtl. andere Meinung der Gemeinderatsmitglieder.

Sowohl die Schöffen als auch die Gemeinderäte wurden auf Vorschlag des Gauleiters der NSDAP durch die Aufsichtsbehörde berufen. Die Ortseinwohner hatten keinen Einfluss mehr auf die Zusammensetzung der Gemeindeverwaltung. Die neue Amtsbezeichnung „Dorfschulze“ war in Ostfriesland unbekannt und wurde von den Einwohnern auch nicht gebraucht. Man blieb beim überkommenen „Burmester“.

Das Finanzwesen der Landgemeinden wurde durch die „Verordnung über ein vereinfachtes Gemeindefinanzgesetz für die ehrenamtlich verwalteten Gemeinden und Gemeindeverbände“ vom 14. Februar 1934 geregelt, das die Haushalts, Kassen-, und Wirtschaftsführung der Gemeinden ordnete.

Ein Jahr später brachte die „Deutsche Gemeindeordnung“ vom 31. Januar 1935 ein einheitliches Kommunalrecht für alle deutschen Gemeinden. Als Vorbild haben die zahlreichen Entwürfe der Weimarer Zeit und das preußische Gemeindeverfassungsgesetz gedient. Da dieses Gesetz für alle Gemeinden des Reiches galt, fielen die unterschiedlichen Bezeichnungen des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes für die Gemeinden und ihre Leiter fort. Der Leiter der Gemeindeverwaltung hieß fortan auch in der kleinsten Gemeinde „Bürgermeister“.

Nach dem Führerprinzip hatte dieser in allen gemeindlichen Angelegenheiten alleine zu bestimmen, die ernannten Gemeinderäte waren selbst bei wichtigen Entscheidungen nur zu hören. Eine große Bedeutung hatte das Entscheidungsrecht des Beauftragten der NSDAP, der bei der Berufung und Abberufung des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der Gemeinderäte mitwirkte, und der dem Erlass der Hauptsatzung sowie einer etwaigen Verleihung und Aberkennung des Ehrenbürgerrechts und einer Ehrenbezeichnung seine Zustimmung erteilen musste.

Abgesehen von den typischen nationalsozialistischen Bestimmungen war dies Kommunalgesetz aber für die Verwaltung ein gutes Handwerkszeug, das mit seinen Zusatzgesetzen, wie der Gemeindehaushaltsverordnung, der Eigenbetriebsverordnung, der Verordnung über das Kassen- und Rechnungswesen sowie dem Zweckverbandsgesetz ein in sich geschlossenes Ganzes bildete.

Die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde 1945 wohl aufgehoben, zahlreiche in ihr niedergelegte Bestimmunen aber sind in die revidierte Deutsche Gemeindeordnung übernommen worden, und auch in den heute geltenden Gemeindeordnungen der Länder findet man manches wieder.

Ende April – Anfang Mai 1945 besetzten englische Truppen Ostfriesland, nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 ging alle Gewalt auf die Militärregierung über. In den Gemeinden wurden die bisherigen Bürgermeister ihrer Ämter enthoben und zum Teil, soweit sie aktive Mitglieder der NSDAP. gewesen waren, in Internierungslager gesperrt.

Um die einheimische Bevölkerung und die immer größer werdenden Scharen der Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten zumindest notdürftig versorgen zu können, musste die Militärregierung so rasch als möglich die örtlichen Verwaltungen wieder einrichten. Auf Vorschlag des damaligen Landrates in Aurich wurden in den Gemeinden des Kreises vorläufige Bürgermeister berufen und zu deren Unterstützung geeignete Einwohner zu Beigeordneten und Gemeinderäten bestellt. Am 16. November 1945 verfügte der Regierungspräsident in Aurich, dass die Bürgermeister aller Landgemeinden dem zuständigen Landrat bis zum 30. November 1945 Vorschläge über die Ernennung von Gemeindeangehörigen zu Gemeindevertretern vorzulegen hatten. Personen, die überzeugte Anhänger der NSDAP, oder die für diese Partei tätig gewesen waren, durften nicht vorgeschlagen werden. Auf Grund dieser Vorschläge ernannte die Militärregierung die provisorischen Gemeinderäte, die bis zu den später stattfindenden Wahlen die Leitung ihrer Gemeinde übernehmen sollten. Die ersten Wahlen zu den Gemeinde- und Kreisvertretungen nach dem 2. Weltkriege fanden im September 1946 statt. Die hieraus hervorgegangenen Räte besaßen wieder Beschlussrechte.

Durch die Verordnung Nr. 21 der Militärregierung wurde mit Wirkung vom 1. April 1946 die Deutsche Gemeindeordnung in neuer Fassung, die sogenannte „revidierte Deutsche Gemeindeordnung“, bekanntgegeben.

Dieses Kommunalgesetz gründet sich in seinen verwaltungstechnischen Vorschriften auf die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935. In Verfolgung der politischen Absicht der Militärregierung, (“Die Militärregierung hat als ihr politisches Ziel verkündet, das Naziwesen auszutilgen, die politischen Ziele und Lehren der nationalsozialistischen Partei aus dem deutschen Recht auszumerzen, ordnungsmäßige Regierungsmethoden einzuführen und der deutschen Bevölkerung das Recht und die Verantwortung zur Führung ihrer eigenen Angelegenheiten zu geben …“) wurde das Führerprinzip beseitigt und die Verwaltung der Gemeinde voll und ganz dem Gemeinderat übertragen. Vorsitzender des Rates war der Bürgermeister, welcher sein Amt für jeweils ein Jahr ausübte und dann vom Rat wiedergewählt werden konnte. Der Bürgermeister war Mitglied des Gemeinderates.

Die Führung der Verwaltungsgeschäfte oblagen dem Hauptgemeindebeamten, dem Gemeindedirektor, in Städten Stadtdirektor genannt. In Gemeinden bis zu 2000 Einwohnern wurde in der Regel die Tätigkeit des Gemeindedirektors ehrenamtlich vom Bürgermeister mit wahrgenommen, es konnte dort aber auch ein hauptberuflicher Gemeindedirektor als Beamter oder als Angestellter beschäftigt werden. Mit ihrer Verordnung Nr. 37 übertrug die Militärregierung die Zuständigkeit für die kommunale Gesetzgebung, den deutschen Gesetzgebern – hier den Ländern der britischen Besatzungszone.

Die revidierte Deutsche Gemeindeordnung wurde seitdem durch immer neue Gesetze und Verordnungen der Länder geändert. Eine für das Ganze Reichsgebiet gültige Gemeindeordnung gab es bereits nicht mehr, zumal die Länder ihre eigenen Vorstellungen auf dem Gebiet des Kommunalrechts in ihren Kommunalverfassungs-gesetzen verwirklicht hatten. Mit der „Niedersächsischen Gemeindeordnung“ vom 4. März 1955 gab sich das Land Niedersachsen sein Kommunalverfassungsgesetz, das mit seinen seitdem erlassenen Änderungen bis heute gilt. In langen Auseinander-setzungen im Landtag war zwischen der unechten Magistrats- oder der Ratsverfassung zu wählen. Schließlich ist in Gestalt einer modifizierten Ratsverfassung eine Art Kompromiss zustande gekommen, bei dem die Anhänger der Ratsverfassung nach dem Vorbild der revidierten Gemeindeordnung von 1946 sich als stärker erwiesen haben.

Die modifizierte, d.h. abgewandelte, Ratsverfassung sieht neben dem Rat den Verwaltungsausschuss vor, dem Organstellung verliehen ist, indem diesem gesetzlich bestimmte Aufgaben übertragen sind. Durch die seit 1955 erlassenen Änderungsgesetze zur NGO sind auch die Aufgaben des Verwaltungsausschusses geändert und gegenüber dem ursprünglichen Gesetz abgegrenzt worden.

So ist es inzwischen nicht mehr Aufgabe des Verwaltungsausschusses die laufende Verwaltung der Gemeinde zu führen und die Beschlüsse des Rates sowie die Weisungen der Aufsichtsbehörde aus­zuführen. Diese Aufgaben obliegen nunmehr dem Gemeindedirektor, der jetzt die Gemeinde auch in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren nach außen vertritt, wodurch dieser unstreitig zum dritten Organ der Gemeinde geworden ist.

In Gemeinden bis zu 2.000 Einwohnern, in denen in der Regel das Amt des Gemeindedirektors ehrenamtlich verwaltet wird, ist kraft Gesetzes der Ratsvorsitzende der Gemeindedirektor. Damit hat der Rat im Gegensatz zur revidierten Deutschen Gemeindeordnung nicht mehr die Möglichkeit, eine andere Person mit diesem Ehrenamt zu betrauen. In diesen Gemeinden kann er jedoch beschließen, dass das Amt des Gemeindedirektors hauptamtlich verwaltet wird. Von dieser Möglichkeit haben in unserer Nachbarschaft auch die Räte der Gemeinden Münkeboe und Victorbur Gebrauch gemacht und haben ihren Beschluss nicht bereut.

Seit nunmehr 20 Jahren sind all die kleinen Landgemeinden verschwunden, sie gehören der Geschichte an, den verleden Tiden. Doch was von ihnen in der Zeit von 1946 – 1972 geleistet wurde, kann sich sehen lassen und darf nicht vergessen werden, man denke nur in unserer Gemeinde Oldeborg an den Bau der Straßen, Schulen, Entwässerungsanlagen, Feuerlöschwesen u.a.m. Da gab es manch heiße Debatte im Gemeinderat, dessen Mitglieder keine Aufwandsentschädigung (die gab es erst auf Drängen des Landkreises ab 1970) erhielten sondern nur 3 Tassen Tee je Sitzung.

Es gab zwar parteipolitische Gruppen, aber eine Parteipolitik, wie sie heute fast überall zu beobachten ist, spielte im Gemeinderat überhaupt keine Rolle. Beschlüsse wurden gefasst quer durch die Parteien, wenn man überhaupt das sagen kann, nur sachliche Gesichtspunkte und natürlich auch finanzielle waren maßgebend.

Dann kam 1972 die Gründung der jetzigen Gemeinde Südbrookmerland, gebildet aus 10 ehemals selbstständige Landgemeinden, die das Gebiet der alten Südbrookmer Vogtei umfasst, aus historischer Sicht eine glückliche Lösung. Heftige Auseinandersetzungen gingen ihrer Gründung voraus, manch älterer Bürger wird sich noch daran erinnern. Aber inzwischen haben alle Einwohner sich doch auch an diese Gebietskörperschaft gewöhnt.

Alte Wege in unserer Gemeinde.

Der Mensch ist ein geselliges Wesen. Solange es ihn gibt hat er Mittel und Wege gefunden, um zu seines Gleichen zu gelangen. Auch in Ostfriesland lassen sich uralte Wege nachweisen, die zum Teil heute noch unter Moorschichten entdeckt werden. Viele dieser alten Wege sind, nachdem sie im Laufe der Zeit immer wieder aus gebessert und erneuert wurden, noch jetzt als Straßen im Gebrauch. Das gilt auch für unsere engere Heimat.

Ein wichtiger Verkehrsweg, der bis zum Bau der Landstraße von Georgsheil nach Norden stark benutzt wurde, war der Postweg von Aurich nach Norden. Er verlief von Aurich über Walle- Moordorf nach Victorbur (swarte Weg) In der Beschreibung des Amtes Aurich von 1735 von C.H. Stürenburg heißt es über diesen Heerweg dann weiter:
„f) folget Victorburer Kirchspiels Pfand, welches sich durch das Dorf bis an die sogenannte Haaren Tille oder Brücke erstrecket.
g) allwo Engerhafer Kirchspiels Weg seinen Anfang nimmt, und durch Oldeborg und Fähnhusen bis an den Wilde Acker Kreutzweg gehet …“.
Der Weg führte dann weiter durch Upgant, Marienhafe, Osteel nach Norden.

Stürenburg spricht von „Kirchspiels Pfand“ und Weg. Das kommt daher, daß die Höfe eines jeden Kirchspiels, durch dessen Gebiet der alte Weg führte, verpflichtet waren, ein bestimmtes Wegestück in ordentlichem Zustand zu erhalten. Nach einer Liste aus der Zeit um 1600 gab es im Kirchspiel Engerhafe, 112 unterhaltspflichtige Herde, auf jeden Herd entfiel eine Strecke von 30 Roeden, umgerechnet rund 4 m. Dies entspricht tatsächlich der Strecke von der Haren Tille bis zum Kreuzweg, die heute 3700 m beträgt. Früher mag der Weg durch Krümmungen und Umwege wohl etwas länger gewesen sein. Die Pfänderwirtschaft bei der Wegeunterhaltung ist uralt und hat sich bei einigen Wegen noch bis in unsere Zeit erhalten, wie u.a. bei dem Oldeborger Moorweg, bevor dieser 1963 als Betonstraße durch die Gemeinde Oldeborg ausgebaut worden war.

Der Heer- oder Postweg von Aurich nach Norden verlief durch Oldeborg in einer sehr gewundenen Trasse. Von der Haarentille herkommend führte er am Hause von (heute) Weert Dirks vorbei zum ehemaligen Platz Doden, bog nach links ab zu den Höfen Saathoff und Wenholt und erreichte dann die (jetzige) Burgstraße, über die es dann nach Fehnhusen weiterging.

Dieser Umweg war nötig, weil zwischen den Häusern Weert Dirks und Schön ein Kolk lag. Wegen dieses krummen Weges wird in alten Urkunden dieser Teil von Oldeborg „in de krumme Hörne“ oder auch „in der kromme Hoek“ genannt. Für Oldeborg hatte der Postweg eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. So gab es hier vor etwa 200 Jahren 3 Brauer und Gastwirte -Gastgeber genannt-, bei denen Durchreisende übernachten konnten, Bäcker, Schmiede, Stellmacher, Schneider und mehrere Schuhmacher. Als um 1850 die neue Chaussee von Georgsheil nach Norden erbaut worden war und der Verkehr über sie umgeleitet wurde, verlor der alte Postweg seine Bedeutung und die Handwerker in Oldeborg ihre Kunden. Oldeborg blieb für lange Zeit nur noch ein einfaches Bauerndorf.

Die Strecke von Oldeborg nach Upgant und nach Victorbur dürfte sehr alt sein, verläuft sie doch überall auf hochwasserfreiem Gebiet. Nur das Tal der Ehe wird über die Haarentille überquert. Die Trasse von Victorbur durch das Moor nach Walle bis Aurich aber ist jünger. Vielleicht ist sie erst angelegt, nachdem die tom Brook ihren Wohnsitz in Aurich nahmen.

Es gab jedoch eine noch ältere Verbindung von Aurich durch das Brookmerland nach Norden. In seiner Beschreibung des Amtes Aurich berichtet Stürenburg:
„… der Bargweg, ein alter Teich, von der Höhe den Namen herrührend, welcher vom Westerender Holtloog von dem Meede und Barsteder Weg zur Rechten ab und nach Wiegboldsbur gehet, … und wie derselbe zur Linken durch Wiegboldsbur, aa) nach den Wolden continuiret aber führet zur Rechten durch dasselbe Wiegboldsbur und die Victorburer Theene, bb) nach Uthwerdum und so von hier in und durch Brokmerland, maßen dies der alte ordinaire Fahrweg nach Norden gewesen, vor der Zeit, als der Weg über Walle und Victorbur durch den dazwischen gelegenen Morast angeleget gewesen …“.

Mit kurzen Worten: Der alte Weg führte von Aurich über Haxtum – Rahe bis Westerende-Holzloog, bog zwischen Westerende-Holzloog und Barstede nach Nordwesten ab und erreichte Wiegboldsbur bei der Mühle. Nach links kam man nach Bedekaspel und Forlitz und nach rechts durch Theene nach Uthwerdum. Von hieraus konnte man durch Victorbur zur Haarentille und weiter über Oldeborg nach Upgant kommen, aber auch über den Ehebalken nach Engerhafe.

Dann gelangte der Reisende über den Weg durch die Fennen beim Hof Frerichs nach Siegelsum und weiter über den Etsweg nach Upgant. Auch diese Strecke zieht sich auf der alten Geesthöhe hin, die frei von Hochwasser war. Die Ehe wurde von Fußgängern über den „Ehebalken“, einem Steg, überschritten und die Maar bei Siegelsum ebenfalls über einen „Balken“. Das Land vor diesen beiden Stegen hat heute noch den Flurnamen „Balkfenne“. Fuhrwerke durchquerten beide Flüsse über eine Furt.

Dass die Verbindung von Engerhafe nach Siegelsum stark benutzt wurde, zeigt der Fund einer spanischen Silbermünze aus der Zeit des Königs Philipp II. (um 1580). Die Münze wurde in der Zeit nach dem 1. Weltkrieg beim Schlöten auf der Balkfenne vor Siegelsum gefunden und ist im Besitz von Frau Ackermann, Engerhafe.

Die Verbindung; zwischen Victorbur durch das Moor nach Walle ist erheblich kürzer als die über den älteren Weg. Sie beträgt von der Haarentille bis Aurich rund 10 km, während der Weg von da nach Aurich über die ältere Strecke rund 18 km Länge hat. Das dürfte für die tom Brok ein Grund gewesen sein, trotz der schlechten Bodenverhältnisse das Moor zu durchqueren. Dies lässt sich aber nur vermuten, urkundliche Belege hierfür sind nicht vorhanden.

„… Der Engerhafer Weg führt durch Engerhafe und die Engerhafer Meede zur Rechten nach Amerland und zur Linken nach den Heikelanden …“ Sa steht es in Stürenburgs Amtbeschreibung von 1735. Es handelt sich um die heutige Straße Engerhafer Loog und um den Meedeweg, der auch damals geradeaus nach Beer und Amerland und über den Pungerweg nach Groß- u. Klein- Heikeland führte. Ältere Einwohner kennen noch aus eigener Erfahrung den Zustand dieser unbefestigten Feldwege, die im Winter und bei Regenwetter auch im Sommer unbefahrbar waren. Auf einer alten Karte aus der Zeit um 1740 steht an der Stelle, an der der Weg nach Beer und Amerland nicht mehr eingezeichnet ist, „niedrig Land zu Amerland gehörend“. Das war bei dem Flurstück „Meedewegsende“. Die Bewohner von Beer und Amerland mussten sich mit diesen heute unglaublichen Verkehrsverhältnissen noch bis in unsere Zeit hinein abfinden.

Nach Heikeland gelangte man über den Pungerweg bis in die Gegend der jetzigen Brücke über den Abelitz- Moordorf- Kanal (dieser wurde 1873 gebaut), dann durch die Fleetgrundstücke bis zum Steenschloot. Hier befand sich eine Brücke über die Heikeland erreicht werden konnte. Dieser Weg, oder besser gesagt diese Überfahrt, muss auf den höher gelegenen alten Deichen verlaufen sein. Die heute noch vorhandenen zickzackartigen Feldwege im Lindeland sind erst 1908 bei der damals durchgeführten „Verkoppelung der Fleetgrundstücke“ neu angelegt worden. In der Akte über diese Flurbereinigung heißt es, daß hier keine Wege vorhanden waren. Nach dem alten Kirchenheuerregister von 1512 befand sich in dieser Gegend die „Steenforde“. Auch der „Steenschloot“ fließt hier vorbei und auf dem Wege dorthin wird der „Keikolk“ passiert, den ich vor einigen Jahren durch Bohrungen genau festgestellt habe. All das hängt mit Steinen zusammen. Kei ist altfriesisch und bedeutet ein länglich geformter Stein, sowohl Ziegel- als aus Naturstein.

Bei den Bohrungen zur Untersuchung der dort befindlichen Deiche habe ich im Untergrund an vielen Stellen Ziegelbröckchen gefunden, die darauf hindeuten, daß man diese Deiche auf einer Schicht Ziegelschutt aufgeschichtet hat. Woher kamen diese Steinreste? Steinhäuser durften im hohen Mittelalter (um 1200-1300) im Brookmerland nicht gebaut werden, um zu verhindern, daß der eine oder andere sich ein festes Haus erbaute, das er als Burg benutzen konnte. Mit einer Burg und bei vorhandenen Geldmitteln hätte er seine Mitbewohner im Ort beherrschen können. Das zeigte sich später, als die Häuptlingszeit anbrach. Steine aber durften zum Bau von Kirchen verwendet werden. Woher aber bezog man Mauersteine, aus denen die Kirchen in Engerhafe, Victorbur u.a. zu jener Zeit (um 1250) erbaut wurden? Nun, sie konnten nur im Lindeland gebrannt worden sein, denn dort gab es Klei für die Rohlinge und Torf zum Brennen, der an Ort und Stelle gewonnen wurde. Der Abfall und Steinschutt wurde als Unterlage für die Deiche gebraucht. Auf diese Weise lassen sich auch die genannten Flurnamen deuten. Die fertigen Steine können dann vielleicht auf Kähnen oder Flößen die Ehe aufwärts zur Baustelle der Kirchen befördert worden sein.

In der Chronik des Abtes Meno von Wittewierum wird eine Fehde erwähnt, die 1254 zwischen den Propsteien Hinte und Uttum gegen die Propstei Husum (Groothusen) tobte, an der auch die Brookmer auf Seiten der Husumer beteiligt waren. Im Laufe dieser Auseinandersetzungen wurde der sogenannte „Kaldameresdam“ durchstochen. Die Überflutungen haben den Brookmern schweren Schaden zugefügt. Wo dieser Damm gelegen haben kann ist nicht bekannt, es sind viele Meinungen hierzu geäußert worden. Er hat aber im Brookmerland gelegen und zwar in dessen Zentrum Engerhafe/Victorbur. Es ist nicht ausgeschlossen, daß der Durchstich im Lindeland geschehen ist und daß der Keikolk dabei entstand.

Der große Schaden könnte sich auf die Zerstörung der Ziegelproduktion beziehen, auch wenn dies nicht beschrieben wurde. Aber das sind Gedanken, die nicht belegt werden können, jedoch auch nicht unwahrscheinlich sind.

An Stürenburgs Wegbeschreibung fällt auf, daß Hogelücht überhaupt nicht erwähnt wird. Das kommt daher, weil Hogelücht seine Abfahrt nach Engerhafe nicht über den Pungerweg sondern über den Heerweg von Loppersum – Sande – Uthwerdum hatte, also über den Victorburer Meedeweg. Dies geht aus Prozessakten hervor, die sich noch heute im Staatsarchiv Aurich befinden. In den Jahren 1759-1762 .führten die Hausleute Menße Tjaden, Jann Dirks Jacobs und Daniel Ippen aus Engerhafe einen Rechtsstreit gegen den Hausmann Jürgen Dinkgraefe von Hogelücht. Es ging um das Recht der Bewohner von Hogelücht, über den Geilham, der den drei Hausleuten gehörte, zum Pungerweg fahren zu dürfen. Dem Vorgänger von Dinkgraefe, Abbo Henning, war die Überfahrt auf vorheriges Ersuchen von den Eigentümern gestattet worden. Der neue Besitzer hat wohl mit ihnen Streit bekommen, so daß sie ihm die Überfahrt verboten. Am Ende dieses Rechtsstreites, der sich drei Jahre lang hinzog, fällte die Regierung in Aurich das endgültige Urteil:

„… weil der Victorburer Meedeweg die meiste Zeit des Jahres nicht zu passieren sey, und dieses nach Rechten hinlänglich ist, den Revidenten als einen Parochiani von Engerhave, eine andere bequemere Durchfahrt zu constituiren, zumahl, da solches ohne Beschwerden derer Revisen (Menße Tjaden und Consorten) durch den Geilham füglich geschehen kann, weil diese sonst in vorigen Zeiten dem Revidenten (Dinkgraefe) oder deßen anteceßoribus (Vorgänger), die unentgeltliche Passage dadurch bittweise nicht so lange würden gestattet haben …“.

Tjaden und Consorten mussten dem zu Hogelücht so viel Land vom Geilham zur Verfügung stellen wie zu einem Fahrweg nötig war. Dinkgraefe aber mußte zu beiden Seiten dieses Weges Schlöte neu anlegen und sie künftig auch unterhalten.

Dies Wegestück von der Kanalbrücke bis Hogelücht ist dann später bei der Anlegung der Katasterkarten vom Katasteramt als eine Parzelle des Hofes Hogelücht geführt worden. Den Eigentümern dieser Ländereien wird damals wohl nicht mehr bekannt gewesen sein, daß dieser Weg durch gerichtliche Entscheidung überhaupt erst geschaffen wurde, ohne daß damit ein Besitzanspruch von Hogelücht begründet worden war. Nachdem vor nunmehr 15 Jahren der Pungerweg bis zur Bundesstraße 70 als gepflasterter Wirtschaftsweg ausgebaut worden war, ist er in den Besitz der ehemaligen Gemeinde Oldeborg und jetzt der Gemeinde Südbrookmerland gelangt.

Auch die anderen Meedewege werden von Stürenburg nicht erwähnt, wahrscheinlich deswegen nicht, weil sie keine überörtliche Verbindungswege waren. Sie führten nur in die Meede hinein, zu den Ländereien der Bauern des Kirchspiels Engerhafe. Nur ein Weg führte zu einem Hammerksplaats – nach Beer. Auf alten Karten ist dieser Weg nur in seinem örtlichen Teil angedeutet. Demnach scheint es dann nur noch eine Überfahrt zum Hof gegeben haben, die durch das niedrige Meedland führte. Auf einer Karte von 1744 steht dort: „niedrig Land zu Amerland gehörend“, und im Schatzungsregister von 1719 heißt es über Beer: „… des weyl. Claes Hinrichs nachgelaßene Kinder in der Marsch, auff der sogenannten Behr, wobey Sie nur 12 Diembten Landes besitzen, welches meistens unter Waßer …“. Es ist also kein Wunder, wenn diese Meedewege lange Zeit auf keiner Karte zu finden sind. Erst auf der Papen’sche Karte von 1840 sind sie eingezeichnet. Die Meedewege konnten auch nur bei trockenem Wetter befahren werden. In der alten Bauernrolle von 1625 ist niedergelegt:

„…Elftens: Auch haben die Eingesessenen des Kirchspiels Engerhafe einhellig beschlossen, daß wenn zur Zeit der Heuerndte schwer Regenwetter einfällt, ein jeder sein Heu zu führen sich enthalten bis der Weg wieder trocken ist …“

Ältere Einwohner werden sich gewiss noch daran erinnern können, wie schlecht und unbefahrbar diese Wege bei nassem Wetter noch bis 1955 waren. Erst der im Rahmen des „Grünen Planes“ seit 1957 fortlaufend ausgeführte Ausbau dieser unbefestigten Feldwege zu festen Straßen hat eine Besserung herbeigeführt. Mit dem Weg nach Beer wurde begonnen. Auf Grund der damals geltenden Bestimmungen durfte die Fahrbahn nur eine Breite von 3 m und eine wassergebundene Schotterdecke haben, die aber für die hiesigen Verhältnisse völlig ungeeignet war. Schon bald gab es an vielen Stellen Versackungen, weil die Trasse über tiefe Dargschichten führt. Zwar wurden die Löcher durch Schotter und Steinsplitt verfüllt, aber schon nach 10 Jahren war der Weg unbrauchbar geworden. Dann wurde eine Bitumendecke aufgebracht, doch auch diese ist heute an manchen Stellen auch schon schadhaft. Der Bauunternehmer Reck aus Spekendorf, der diese Arbeiten damals ausführte, schrieb am 23. August 1967 an die Gemeinde Oldeborg: „… Trotzdem wir mit relativ kleinen Fahrzeugen Material angeliefert haben, wurde festgestellt, daß der Untergrund bei Anfuhr im Umkreis von 10 m in Bewegung geriet …“.

Ähnliche Untergrundsverhältnisse gibt es an vielen Stellen in der Engerhafer Meede. Bis 1972 sind alle Feldwege in der Meede durch die ehemalige Gemeinde Oldeborg zu festen Wirtschaftswegen ausgebaut worden.

Doch wenden wir uns nun den weiter östlich vorhanden gewesenen und zum Teil schon vergessenen Wegen und Pfaden zu. Ein sehr alter Weg ist bereits erwähnt worden und zwar der Weg von Engerhafe durch die Fennen nach Siegelsum. Er ist heute nicht mehr vorhanden, nur sein Beginn wird noch als Wirtschaftsweg des Landeigentümers gebraucht. Der ehemalige Steg über die Maar war schon vor dem Kriege verschwunden. Da dieser alte Weg für den öffentlichen Verkehr nicht mehr gebraucht wurde, ist er im Jahre 1938 durch Gemeinderatsbeschluss aufgehoben worden.

Das gleiche Schicksal erlitt ein anderer Weg, der von Uiterdiek beim Bahnübergang; beginnend sich zur Dorfstraße hinzog, der „Buckstwenter“. Als schmaler Pfad war er noch um 1950 zu sehen. Er verschwand bei der Anlage eines Entwässerungsgrabens. Dieser Buckstwenter hat seinen Namen von der „Buckswarf“, dem Hof an der Straße Uiterdiek östlich vom Bahnübergang. Was kann dieser Name bedeuten? Wurden dort Bucken, Böcke gehalten? Das wird wohl kaum der Grund für diese Bezeichnung gewesen sein, denn solche Zuchttiere gab es ja auch auf vielen anderen Höfen. Sehr wahrscheinlich war hier im Laufe der Zeit eine Lautverschiebung eingetreten, weil man den ursprünglichen Sinn vergessen hatte. Statt „Bucks“ dürfte es richtiger geheißen haben „Busk“ (Busch). In Ostfriesland und Jeverland gibt es an vielen Orten sogenannte „Buschhäuser“, so u.a. auch an der Straße von Marienhafe nach Wirdum die beiden Plätze Groß- und Klein Buschhaus. Bei diesen Höfen wurden in alten Zeiten Busch, also Faschinen für die Unterhaltung von Deichen und Uferbefestigungen gelagert. Von diesen Stellen aus konnte man das Material, vielleicht sogar auf dam Wasserwege, zu den weiter außen gelegenen Baustellen befördern.

Ein solches Buschhaus muss auch die „Buskwarf“ gewesen sein, und der Weg dorthin von dem dichter bewohnten Nordteil Engerhafes wurde „Busktwenter“ genannt. Aus diesem Namen wurde dann später „Buckstwenter“ und „Buckswarf“. Er muss früher so breit gewesen sein, daß ein Gespann dort verkehren konnte, denn die Bezeichnung „Twenter“ wird für breitere Wege gebraucht als für Fußpfade, den „Pads“.

In diesem Zusammenhang bemerkenswert ist eine Eintragung über eine Trauung.
Am 5. Juli 1751 wurden getraut:
Ulfert Gerdes, Heuermann zu Engerhafe im Buschhause, Sohn des Gerd Lüken, Erbges. zu Upende mit Jurke Ihmels, Tochter des Ihmel Geicken, Heuermann zu Fehnhusen.

Auch weiter westlich vom Buckstwenter zog sich von Uiterdiek zur Dorfstraße der sogenannte „Schoolpad“ hin, der über das Land vom Hof Janssen (heute stückweise verpachtet) zur Dorfstraße führte. Er war eine Abkürzung für die Bewohner der beiden Höfe an der Straße Uiterdiek zur Schule, Kirche und Chaussee. Auf dem Messtischblatt 1:25.000, Ausgabe 1954, ist er, und auch der Buckstwenter noch als Fußpfad eingezeichnet.

Ein sehr alter Verbindungsweg zwischen Engerhafe und Uiterdiek war der heute noch vorhandene „Dodentwenter.“ Dieser beginnt beim Hof, der heute von Hinrich Müller bewohnt wird und führt zum Loog beim heutigen Hof Ippen (Früher Habbinga). In früheren Zeiten führte er weiter vorbei an der Westseite dieses Platzes und bog hinter diesem hart an der Kante des hohen Geestrückens nach Osten ab zum Achterumsweg. Auf der Karte von Camp (1802), und der von A. Papen (1848), ist er deutlich eingezeichnet.

Er hat auf beiden Karten sogar noch einen Parallelweg, der östlich von ihm, vom Hof Alfred Müller zur Dorfstraße führt, heute aber verschwunden ist. Der heutige „Dodentwenter“ vom Achterumsweg bis zur Kirche ist ein Teil des ursprünglichen alten Weges. Beide Teile haben den gemeinsamen Namen, weil sie zum Kirchhof führten.

Dieser Dodentwenter zwischen Uiterdiek und dem Loog war die Verbindung zur Kirche. Er war früher auch die Grenze zwischen dem Oster- und dem Westertheen von Engerhafe. Wie damals allgemein üblich, war er an den Stellen angelegt worden, die zum Ackerbau nicht besonders gut geeignet waren und führte durch die niedrigsten Stellen der Feldmark. Er wird dort bei nassem Wetter wohl immer überschwemmt gewesen sein. Deshalb haben die Bauern von Uiterdiek auch wohl ihre eigenen Überfahrten über ihr Land benutzt, wie z.B. den Schoolpad und den Buckstwenter.

Der Weg von der Kirche nach Westen zum Loog dürfte jüngeren Datums sein. Es ist nicht bekannt, wann dieser angelegt worden ist. Dadurch aber wurde der alte Twenter hinter den Höfen Ippen und Klugkist überflüssig.

Als 1848/50 die Landstraße von Georgsheil nach Norden gebaut wurde, beantragten die Anwohner von Uiterdiek westlich des Twenters, den Weg Uiterdiek bis an die neue Chaussee zu verlängern. Gegen heftigen Protest der östlich davon wohnenden Anlieger ist es ihnen auch gelungen. Es gibt noch ein Schreiben aus dem Jahr 1856, in dem u.a. Johann Claassen Müller und Chasjen Frerichs beim Amt zu Aurich gegen diesen Plan heftig protestiert haben, weil dadurch ihr Land durchschnitten wurde. In diesem Schreiben wiesen sie darauf hin, daß die Verbindung von Uiterdiek nach Engerhafe eben über den Dodentwenter verlief. Durch die nunmehr direkte Verbindung des Weges Uiterdiek zur neuen Landstrasse verlor der alte Weg seine ursprüngliche Bedeutung.

Etwa 50 Jahre später, die neue Bahnstation war angelegt worden, besannen sich einige Bauern von Uiterdiek auf diesen alten Weg und beantragten, den Dodentwenter zum öffentlichen Weg zu erklären und in der dazu erforderlichen Breite auszubauen. Die Gemeindeversammlung fasste einen entsprechenden Beschluss. Sofort erhoben die Bauern H. Habbinga und G. Dirksen Widerspruch. Sie behaupteten, daß der Weg ihr Eigentum sei. Tatsächlich war er im Grundbuch als Eigentum der beiden Anlieger verzeichnet. Überdies hatte der Gemeindevorsteher Haneborger auch noch die Grasnutzung zu Gunsten der Gemeinde Engerhafe verpachtet. Darüber kam es zu einem Rechtsstreit zwischen Dirksen / Habbinga gegen die Gemeinde Engerhafe, der bis zum Oberlandesgericht in Celle ausgetragen wurde (Wert des Grases war 3,- Mark).

Im Verlauf der Verhandlungen wurde festgestellt, daß das Grundbuchamt fahrlässig, gehandelt habe, indem es den Weg als Eigentum der beiden Anlieger im Grundbuch eingetragen hatte. Um 1885 waren durch das neu eingerichtete Katasteramt auch in Engerhafe die Ländereien vermessen worden. Zu gleicher Zeit wurden die heutigen Grundbücher angelegt. Bei der Gelegenheit sind manche Parzellen einfach den Anliegern zugeschrieben worden, ohne vorher genaue Erkundigungen vorzunehmen. Die Prozesse dauerten von 1911 bis 1914. Erst der in diesem Jahr ausgebrochene 1. Weltkrieg beendete sie, weil Rechtsanwälte und Richter zum Heer eingezogen wurden. Im Verlauf dieser Prozesse wurde aber auch festgestellt, daß ein Weg öffentlich sein kann, auch wenn er sich im Besitz von Privatpersonen befindet.

Der Dodentwenter verbindet den nördlichen Teil von Engerhafe, dem Loog, mit dem Uiterdiek, der Südteil des Ortes. Wie kommt dieser Ortsteil zu seinem Namen? War hier ein Deich zum Schutz gegen das Meer? Wenn man heute das Wort „Deich“ hört, denkt man sofort an unsere Seedeiche an der Küste. Schutzdeiche gegen das Seewasser, die von Menschenhand errichtet wurden, finden wir aber erst weiter westlich in der Meede, und auch diese sind kaum noch zu erkennen und halten keinen Vergleich aus mit den modernen Seedeichen. Aber mit dem Wort „Dyck“ wurden früher auch höher gelegene Geestrücken benannt, boten sie doch ebenfalls Schutz gegen Hochwasser.

Die Höfe im nördlichen Teil Engerhafes liegen alle in einer Reihe auf dem Rande der höheren Geest und erwecken den Eindruck, als ob sie auf einem Deich stehen vor allem, wenn man sie von den niedrigen Fennen aus betrachtet. In einigen älteren Urkunden findet sich für einige dieser Häuser die Bezeichnung „auf dem Westerdeich“. Einen künstlich aufgeworfenen Deich gibt es hier aber nicht, die Häuser stehen auf natürlichem Sandgrund. Für Uiterdiek gilt ähnliches. „Uiter“ wird oft übersetzt mit außen oder äußeren, Uiterdiek demnach mit dem „Außendeich“ oder dem „äußeren Deich“. Wo ist dann aber der „innere Deich“? Der Name muss also wohl eine andere Herkunft haben. Im altfriesischen gibt es das Wort „other“, das wie das englische other soviel wie das „andere“ heißt.

In der Upganter Meede liegt der Platz „Botterfleeth“. Nach Ohling bedeutet das „bi other Fleeth“ (bei dem anderen Fleeth). Westlich der Bahn in Engerhafe liegt die „Botterfenne“, was folgerichtig „bei der anderen Fenne“ bedeutet. So dürfte auch der Name Uiterdiek abgeleitet werden von „other dyck“ dem „anderen Deich“ als Gegenstück zum „Westerdeich“. Durch eine Lautverschiebung ist dann von „other“ über „uther“ – „Uiter“ geworden.

Zur Kirche Engerhafe gehören außer Engerhafe selbst, auch die alten Gemeinden Fehnhusen, Oldeborg, Upende, und bis 1896 war sie auch für Münkeboe und Moorhusen zuständig. Heute gelangt man von Engerhafe aus über die Kreisstraße 16, die jetzt auch Oldeborger- und Upender- Straße heißt, zu diesen Orten. Die Straße wurde aber erst 1903 gebaut. Der Weg von Engerhafe nach Oldeborg führte vor dem Straßenbau über den Achterumsweg. Von Oldeborg nach Upende und weiter zum Moor kam man dann über den Weg, der sich vor den Häusern von Oldeborg und Upende hinzieht und der 1903 in die Kreisstraße einbezogen wurde.

Der Achterumsweg verläuft auf der äußersten Kante der hohen Geest, wie auch viele andere Wege im Brookmerland, und zwar bis zur Fehnhuser Gaste auf der Nordseite des höher gelegenen Baulandes und von dort aus auf der Südseite der Gaste. Er endet an der neuen Landstraße, die über den vormaligen alten Sandweg nach Osten auf Upende zu weiterführt.

In Upende, beim Hause Kleen, knickt der Weg plötzlich hart nach Süden ab um dann nach 250 m wieder im rechten Winkel nach Osten weiter zu laufen. Hier schiebt sich nämlich der bebaute Geestrücken nach Süden vor. Das gibt auch einen Beweis dafür, daß man früher die Wege vor den Bauäckern anlegte, damit nicht zuviel Nutzland verloren gehen sollte. Den Nachteil, daß die Wege somit an vielen Stellen zu niedrig lagen und oft überschwemmt wurden, nahm man wohl als unabänderlich in Kauf.

Eine Abkürzung vom Ostrande von Oldeborg bis nach Upende bildet der Uiterweg. Der Name dieses Weges lässt sich einmal als „Außenweg“ erklären, verläuft er doch außerhalb der Ortschaft, wahrscheinlich aber ist er von dem altfriesischen „other“ abgeleitet und bedeutet soviel wie „der andere Weg“.

Kurz vor dem Hof von Harm Müller auf der Fehnhuser Gaste knickt der Achterumsweg im rechten Winkel nach Süden ab, um dann nach etwa 125 m wieder in östliche Richtung weiter zu laufen. Von diesem Knick aus biegt ein unbefestigter Weg nach Norden auf Fehnhusen zu ab und endet heute kurz vor der Maar. Dies ist der „Leege Weg“. Vor 1967 führte er durch das niedrige Tal der Maar bis zum Dorfweg von Fehnhusen und zwar dorthin, wo der Weg „an den Wilden Äckern“, Teil des alten Postweges von Aurich nach Norden beginnt. Früher war er die Verbindung von Engerhafe zum Postweg, über den man nach Marienhafe und endlich nach Norden kommen konnte. Als um 1850 die Landstraße von Georgsheil nach Norden gebaut worden war, verlor er seine alte Bedeutung und wurde kaum noch benutzt. Die Maar wurde von Gespannen auf einer Furt durchfahren, die noch in der Zeit nach dem letzten Krieg vorhanden war und erst durch den Gewässerausbau der 60er Jahre verschwand. Das nördliche Ende dieses „Leege Wegs“ von der Maar bis Fehnhusen ist 1967 von der Gemeinde Oldeborg gegen ein Stück Land am Siegelsumer Moorweg ausgetauscht worden, auf dem die Gemeinde bei Einführung der gemeindlichen Müllabfuhr einen Müllplatz angelegt hat.

Obwohl der Hof auf der Fehnhuser Gaste auf dem Geestrücken von Engerhafe liegt und von Fehnhusen durch das Tal der Maar abgetrennt ist, gehörte er zur ehemaligen Gemeinde Fehnhusen. Das fällt auf und muss seine Gründe haben. Die Fehnhuser Gaste gehörte im Mittelalter sehr wahrscheinlich zu den Burglanden der tom Brook in Oldeborg. Darauf deutet noch ein Vermerk hin in der Meldung der Oldeborger Vogtei an das Amt in Aurich vom Jahr 1625 über die durch die Mansfeldische Invasion verwüsteten Heerde. Diese lautet: „Christopher Janßen. Eine halbe stedte eitel Herren Landt. …“.

Vor dem Bau der Landstraße von Upende nach Engerhafe konnte man vom Ostende Engerhafes auch über einen Fußpfad nach der Fehnhuser Gaste gelangen. Die Bewohner der Häuser östlich der Kirche ersparten sich eine Strecke von rund 1 km, wenn sie ihn benutzten, um nach Oldeborg zu gehen. Auch der Briefträger, der von Georgsheil aus den Empfängern in unserer Gegend die Post zustellte, benutzte diesen Fußweg. Hierbei darf noch darauf hingewiesen werden, daß die Briefträger damals ihre Wege zu Fuß zurücklegten. Fahrräder kannte man noch nicht. Das Fahrrad als neues Verkehrsmittel ist erst in den Jahren nach 1900 allgemein bekannt und beliebt geworden.

Der Fußpfad begann am Uthwerdumer Weg, wo dieser nach Süden hin abbiegt, an der Ostgrenze des Grundstücks von (heute) Rolf Haneborger. Zunächst führte er etwa 200 m auf dieser Parzelle nach Nordwesten und knickte dann nach Nordosten um, bis er den Achterumsweg beim Hause Janssen (früher Redenius) erreichte. Die 1903 neu angelegte Landstraße benutzte diesen Pfad für ihre Trasse, wobei einige Knicke begradigt wurden. Etwa in der Mitte des alten Weges, wo heute das Haus von Lücken (früher Heddinga) steht, zweigte ein anderer Pfad ab, der direkt auf den Hof der Fehnhuser Gaste zuführte. Über diesen Weg konnten die Bewohner von Engerhafe (Ost) sich auch einen Umweg ersparen, wenn sie über den „Leege Weg“ nach Fehnhusen und weiter nach Marienhafe gehen wollten. Im Messtischblatt 1:25.000 Ausgabe von 1893 ist dieser Fußweg noch eingezeichnet.

An der Gemarkungsgrenze von Oldeborg und Upende, dem Uiterweg gegenüber, zweigt von der Oldeborger Straße ein Weg in nördliche Richtung ab, der heute als Betonstraße ausgebaut ist, der Oldeborger Moorweg, früher „de Moor“ genannt. Er verbindet die ehemaligen Kolonate hinter den Oldeborger und Upender Äckern mit den alten Orten, mit der Schule in Oldeborg und weiter auch mit der Kirche in Engerhafe und so fort. Er hatte also eine wichtige verkehrsmäßige Aufgabe, war jedoch kein öffentlicher Weg und bot infolgedessen fortwährend Anlass zu berechtigten Klagen. Noch vor nunmehr 30 Jahren war dieser Weg unbefestigt und bei nassem Wetter kaum gangbar. Vor allem die Kinder hatten auf ihrem täglichen Schulweg große Schwierigkeiten zu überwinden.

„De Moor“ war ursprünglich eine Trift der Oldeborger Einwohner zu ihren Torfmooren im Siepkeland, die vor etwa 350 Jahren und früher an der heutigen Moorburger Straße, östlich vom Hof Moorburg lagen. De Moor war ein Acker von 10 bis 12 m Breite und 1870 m Länge und gehörte den Interessenten von Oldeborg. An der Westseite dieses Ackers floß ein Zuggraben, der Weg verlief unmittelbar an diesem Graben entlang und wurde von den Interessenten mehr schlecht als recht unterhalten, was auch für den Zuggraben galt.

Laut Protokoll der Gemeindeversammlung von Oldeborg vom 8. März 1906 sollte dieser Zuggraben als „öffentlicher Zugschloot“ im Zugschlootregister aufgenommen werden. Bei dieser Gelegenheit wurden die Interessenten zur zweimaligen Reinigung im Jahr verpflichtet. Das gleiche geschah am 5. Mai 1920. Hier wurden die Pfänder festgelegt nach der Anzahl der Diemate der anliegenden Ländereien. Damals waren 21 Interessenten mit 128 Diematen beteiligt, darunter auch der „Mooracker“ mit 3 Diematen. Die Besitzer dieses Moorackers hatten 36 laufende Meter des Grabens zu unterhalten, zu ihnen gehörte auch die Schule in Oldeborg.

Der Weg selbst war etwa 2 m breit und lag zum größten Teil etwas tiefer als der Acker an seiner Ostseite. Von Wagenspuren zerfurcht, sammelte sich hier das Regenwasser leicht an, so daß er oft unpassierbar wurde. Die Benutzer, u.a. auch die Schulkinder, wichen dann auf den höher gelegenen Acker aus, was natürlich dem Besitzer des Ackers keine reine Freude bereitete. Im Winter, bei Dunkelheit und Schneever-wehungen, war die Benutzung dieses Weges oft gefährlich.

In der Inflationszeit 1922/23 haben die Interessenten den Mooracker verkauft. Da die Gemeindevertretung von Oldeborg den Kauf ablehnte, was sich später als sehr nachteilig erweisen sollte, ging er in Privatbesitz über für einen Preis, der am anderen Tag bereits entwertet war. Wie hier erzählt wurde, sei der Weg für 10 Eier verkauft worden. Die Bewohner der Häuser „achter Ackers“ behielten ihr Recht, den Weg zu benutzen. Sie mussten ihn aber dafür instand halten.

Für die Bedürfnisse der damaligen Zeit mag diese Regelung genügt haben. Nach dem 2. Weltkrieg wurden aber auch dort neue Häuser gebaut, der Moorweg wurde immer stärker benutzt. Diesen Ansprüchen war der einfache Sandweg nicht mehr gewachsen. Die Klagen der Benutzer wurden immer häufiger, und sie waren durchaus berechtigt. Aber die unterhaltungspflichtigen Einwoh­ner, die ihn doch selbst gebrauchten, taten kaum etwas zur Verbesserung dieser Verkehrsverbindung. Eine durchgreifende Änderung dieser unhaltbaren Zustände konnte nur die politische Gemeinde Oldeborg herbeiführen, indem sie die notwendigen Ausbaumaßnahmen in die Hand nahm. Im Jahre 1955 versuchte die Gemeindeverwaltung einen etwa 2 m breiten Streifen des Grundstücks anzukaufen, um dort einen Fuß- und Radfahrweg anlegen zu können. Die Eigentümer aber wollten kein Land abgeben. Es gelang dann, mit ihnen eine Vereinbarung zu treffen, nach der die Gemeinde berechtigt war, die vorhandene Wegespur zu verbessern und zu unterhalten. Der Weg wurde alsdann durch Auffahren von Sand, Steinbrocken und Kohleschlacken notdürftig befestigt. Das aber half nur für kurze Zeit. Zwei Jahre später war er wieder so schlecht, daß die Benutzer, besonders auch wegen der Schulkinder, einen straßenmäßigen Ausbau forderten und sich deswegen an den Landkreis Aurich wandten. Außer kleineren Ausbesserungsarbeiten konnte die Gemeinde Oldeborg jedoch nichts unternehmen, weil die Eigentums-verhältnisse immer noch den Ausbauplänen im Wege standen.

Ende 1959 zeigte sich endlich eine Lösungsmöglichkeit. Im Rahmen der Arbeiten zum Ausbau der Entwässerung im Einzugsgebiet des neuen Schöpfwerkes Greetsiel ließ der I. Entwässerungsverband Emden auch in unserer Gemeinde die Vorfluter und Zuggräben verbessern, darunter auch den Zugschloot am Moorweg. Für seinen Ausbau musste der Verband einen Teil des Fußweges und des daneben gelegenen Ackers in Anspruch nehmen, der somit nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden konnte. Nun endlich verkaufte der Eigentümer ihn an den I. Entwässerungsverband, der nach Abschluss der Arbeiten das übriggebliebene Land der Gemeinde Oldeborg anbot. Diese griff sofort zu und erwarb es für die Anlage einer Betonstraße, die 1963 fertiggestellt werden konnte. Damit endete auch die Pfänderwirtschaft zur Unterhaltung des Weges und des Zugschlootes, die zwar aus alter Zeit herstammte, aber niemals zufriedenstellend funktioniert hat.

Der Oldeborger Moorweg endete im Norden am Siegelsumer Moorweg, der heute von hierab in Richtung Moorhusen „Moorburger Straße“ heißt. Wie der Name des Weges schon anzeigt, führte er von Siegelsum zu den Torfmooren im Siepkeland und den im Raum Moorhusen und traf dann auf den neuen Moorweg, später „Langereck“ genannt. Die Moorburger Straße hat ihren Namen erhalten von der „Moorburg“, die an ihr liegt. Dieser Platz ist anscheinend die erste Ansiedlung auf dem abgetorften Moor und wird erstmalig in der Schatzungsliste von 1719 erwähnt. Sie war ein Landesherrschaftlicher Platz, gehörte also dem Ostriesischen Fürsten und wurde 1719 bewirtschaftet von dem Pächter Lübbe Hartz. 1787 ging der Platz in Privatbesitz über, gekauft von einem Jann Uhnken. 1854 wohnte dort ein Oltmann Dirks Vogt. Er war Baptist und wanderte um 1870 aus nach den USA. Dort gründete er in New York ein Bankgeschäft.

Bis zum Bau der Landstraße von Marienhafe nach Rechtsupweg im Jahre 1892 war der Siegelsumer Moorweg die einzige Verbindung von Moorhusen nach Marienhafe. Sein schlechter Zustand gab oft zu Klagen Anlass. Erst ab 1958 ist er als befestigter Wirtschaftsweg ausgebaut worden. Immerhin war er ein sehr alter Weg. Daher haben sich seit 1764 auch an ihm eine Anzahl Kolonisten angesiedelt. Der erste war Lorenz Müller, zuvor Vogt in Oldeborg, dann wegen irgendwelchen Unstimmigkeiten abgesetzt. Er baute sich 1760 im Morast eine Hütte an der Stelle, an der in unseren Tagen das Haus von Feiken steht (Siegelsumer Moorweg 13).

Im Verlauf unserer Betrachtungen über die alten Wege, sind wir nun von Engerhafe über Oldeborg bis nach Upende gekommen. Östlich von Upende dehnten sich vor 250 Jahren noch die weiten unbesiedelten Heide- und Moorflächen aus, die seit dem Mittelalter als dürftige Viehweiden und zur Torfgewinnung genutzt wurden. Durch die seit 1764 erfolgten Kultivierungsarbeiten sind hier die heutigen Orte Münkeboe und Moorhusen entstanden, die bis 1896 zur Kirche Engerhafe gehörten.

Der Ortsname „Münkeboe“ dürfte sich mit großer Wahrscheinlichkeit ableiten von einem Bau, der vor der Reformation von Mönchen eines ostfriesischen Klosters errichtet wurde, die im Moor ihren Torf gruben und daneben auf geeigneten Flächen Vieh weideten, um die Torfgräber mit Milch versorgen zu können. Es könnte sich um das Kloster Sielmönken gehandelt haben, denn Kloster Aland hatte Moor im Raum Victorbur, wo heute noch ein Flurstück den Namen „Alander Moor“ trägt. Der alte Klosterbau muss in der Hoddelke gestanden haben, zu dem von Upende aus der „Klostermoorweg“ – die jetzige Altmünkeboer Straße – hinführte. Über die alten Wege in diesem Gebiet berichtet ein Vertrag, den im April 1518 die Interessenten des Kirchspiels Engerhafe mit den Einwohnern von Upende geschlossen haben. Er beginnt wie folgt:

„… Anno 1518 den 9. Aprill hebben sück vereeniget die Interessenten Engerhover Karspel mit die Upendiger umb eine neue Weg so doch dwars dohr die brande offte Olde bauer Ackern solde gelecht worden, die wyle die olde Mohr Wegen gantz verdorven dat die niet mehr können gemackt worden …“.

In ihm werden neben den Eigentümern einer Anzahl vom Wegebau berührter Äcker die damals neu angelegten bzw. vorhandenen Wege, Entwässerungsgräben und Pumpen sowie die höher gelegenen Gasten genannt. Es sind dort folgende Wege aufgeführt:

a) der „neue Moorweg“, der anstelle der „olden Mohr Wegen“ nach den Siepkelander Torfmooren and nach der Wester und Oster Lütje führte, etwa bis dahin, wo später die Schule in Moorhusen stand. Heute: tom Brook Straße und Moorhuser Dorfstraße, früher Langereek.
b) Der Weg von der Oster Lütje bis zur Bowen- oder Urgaste, heute: Rüskeweg Mühlenstraße.
c) „die olde Weg so over de Gaste geiht“, später Gasteweg,- heute: Upender Straße.
d) Der „Klostermohrweg“, später auch Münkeweg, heute: Alt-Münkeboer Straße.
e) „de Weg so dohr dat leege geiht“, später Melsmuhderweg, heute: Am Mühlenschloot.

Von diesen Hauptwegen zweigten die verschiedenen Moorwege und Triften ab wie z.B. in Moorhusen die „Ochsentrift“ und in Münkeboe „de Weg so na Nordt Mehr upgeiht“, heute: Kuhlerplatz. In diesem Raum liegen mehrere Gasten, die sich damals für eine bäuerliche Nutzung eigneten:

a) die „Bowen- oder Uhrgaste“, zu der ein Weg von der Oster Lütje aus hinführte. Diese lag am östlichen Ende des Klostermoorweges. Hier muss sich der alte „Münke Boe“ befunden haben.
b) Die „Inder Gaste“, über die sich ein alter Weg erstreckte, also die Gaste an der heutigen Upender Straße.
c) Die „Harken Hooge“, über die zu jener Zeit. sich mehrere Äcker hinzogen, die aber von den Torfwagen „gants vernichtet und verdorven“ wurden. Diese Anhöhe erhob sich etwa 200 m östlich der Mühle in Münkeboe, etwa dort, wo heute die Schulstraße liegt.

Vor 400 Jahren, also vor der Besiedlung, müssen diese Anhöhen noch deutlich im Gelände sichtbar gewesen sein. Durch die Kultivierung sind sie im Laufe der Zeit sehr eingeebnet worden; auch die alten Meere bis auf das Ewige Meer – sind heute verschwunden. Durch Vergleichung der Angaben des alten Vertrages von 1518 mit Zeichnungen und Akten aus späterer Zeit konnte ich die Lageskizze aus der Zeit um 1500 entwerfen, die der damaligen Wirklichkeit wohl ziemlich gerecht werden dürfte.

Die alten Wege sind heute alle zu festen Straßen ausgebaut worden und zwar außer der tom Brook-Straße, der Straße nach Engerhafe und durch Fehnhusen, sämtlich in der Zeit ab 1958. Die Upender Straße, der alte Gasteweg, wurde von der Mühle in Münkeboe bis zum Anschluss an die Landstraße in Upende im Jahre 1903 gebaut, nachdem die Landstraße von Marienhafe nach Moordorf fertiggestellt war. Mit diesem Straßenbau hatten die Kolonisten endlich Erfolg, in einen 20 Jahre lang währenden Kampf um eine bessere Verkehrsverbindung. Zuvor gab es nur die alten schlechten Sand- und Moorwege, die das wirtschaftliche Vorankommen der Kolonate kaum möglich machten. Die Chaussee war auf ihrer Strecke von Marienhafe bis an die Kreisgrenze bei Rechtsupweg 1892 bereits hergestellt. Es hat dann noch weitere 11 Jahre gedauert, bis die restliche Strecke nach Moordorf fertig wurde.

Diese Landstraße benutzt in unserem Raum die Trasse des „neuen Moorweges“ von 1518, der später „Langereck“, hieß und auch „Luitje Weg“ genannt wurde, weil er zu den Torfmooren in der Ost- und Wester- Luitje bei Moorhusen führte. Eine Zeichnung dieses Weges aus dem Jahre 1779 ist am Ende dieses Berichtes abgedruckt. Daher kommt es auch, daß in Upende heute noch die unübersichtliche Kreuzung beim Hause Bikker vorhanden ist. Früher gab es an dieser Stelle keinen öffentlichen Weg von Upende nach Victorbur, sondern nur den sogenannten „Schleichweg“. So wurden Privatwege genannt, die von den Eigentümern jederzeit gesperrt werden konnten, so daß die Benutzer „schleichen“ mussten, wenn sie dort gingen. Über den Sieler beim Hause Bikker führte eine Brücke, die beim Bau der Landstraße in Stein massiv aufgemauert wurde. Von Victorbur herkommend, traf dies Straßenstück rechtwinklig auf die Straße Münkeboe – Engerhafe bei der Gastwirtschaft Oltmanns, und etwas weiter östlich bog sie wieder fast rechtwinklig nach Moorhusen zu ab.

Solange es noch keine Kraftfahrzeuge gab und die Verkehrsteilnehmer die Landstraße nur zu Fuß, mit Pferdewagen und mit Fahrrädern benutzten, gab es hier keine Schwierigkeiten. Anders wurde es aber nach dem 2. Weltkrieg, als die Motorisierung immer stärker wurde. Das Straßenpflaster aus Klinkersteinen genügte nicht mehr, die ortsverbindenden Landstraßen mussten neu ausgebaut werden. Es entstanden nun überall breite asphaltierte Autostraßen, die aber zumeist die Linienführung der alten Landstraßen beibehielten. So auch in Upende. Zwei Hindernisse waren hier vorhanden:

Die Gastwirtschaft Oltmanns und der ehemalige Schmiedebetrieb Bikker. Beide ließen einen übersichtlichen Ausbau der Straße nicht zu. Die Straßenbauverwaltung hat zwar durch einige Kurvenbegradigungen die harten Ecken der alten Straße beseitigt, sie hat sich jedoch nicht entschließen können, durch Ankauf von Land die Linie übersichtlicher zu gestalten. Im Gegenteil wurde Bikker erlaubt, sein Geschäftshaus, bis unmittelbar an die Straße heran neu zu bauen, und auf der gegenüberliegenden Seite durfte die Kreissparkasse Aurich ihre Zweigstelle errichten.

Später wurde an der Ostseite der Landstraße ein Fahrradweg angelegt, über den die Radfahrer wohl gefahrlos nach Münkeboe hin abbiegen können, aber nicht westlich nach Upende hin. Fußgänger und Radfahrer sind durch die unübersichtliche Linienführung der Straße stets gefährdet. Es gibt auf der Westseite zwar einen kurzen Fahrradweg vom Hause Oltmanns bis zum Übergang über die Landstraße, aber gerade hier ist diese nach beiden Seiten hin nicht zu überblicken. Der Radfahrweg müsste bis zum Hause Antoni Peters verlängert und dort ein neuer Übergang über die Landstraße eingerichtet werden. Erst hier kann man die Straße nach beiden Seiten hin einsehen, eine drohende Gefahr kann erst von hier aus besser erkannt werden.

Nicht nur die Kinder der Anlieger die zur Schule gehen, müssen die Landstraße überqueren, sondern alle hier wohnenden Menschen, wenn sie von der einen Seite aus zur Poststelle, zum Geschäft Rosenboom und zur Bushaltestelle, und von der anderen Seite, wenn sie zur Schlachterei Hanssen, nach Münkeboe oder Moorhusen gelangen wollen. Durch Verlängerung des Fahrradweges könnte der Übergang für alle sicherer werden.

In der Geschichte den Straßen und Wege hat es zu allen Zeiten Probleme gegeben, Verbesserungen sind immer nötig gewesen, die zum Teil erst nach langen Bemühungen der Betroffenen durchgeführt werden konnten. Das wird auch in Zukunft nicht anders sein, wenn unsere heutigen Sorgen längst der Geschichte angehören.

Aus dem Tagebuch eines alten Norder Schuhmachers.

Dieser Schuhmachermeister Harm Engelken van Zwietering zog 1813 von Norden nach Oldeborg, wo er das Haus Oldeborger Straße 117 (heutiger Besitzer Martin Hoffmann) erwarb und dort sein Gewerbe ausübte. Sein Enkel gleichen Namens zog 1860 nach Westerende bei Arle. Er hinterließ ein Tagebuch, aus dem der verstorbene Lehrer Jakob Raveling Auszüge anfertigte. Von einem Nachkommen erhielt ich Abschriften, die gewiss sehr interessant sind, und die ich hiermit bekannt gebe.

Raveling schreibt: Das kleine Tagebuch ist kein überwältigendes literarisches Erzeugnis, enthält aber manche Einzelheiten über die Witterung, über die Preisentwicklung und auch sonstige interessante Angaben über die damalige Zeit, die sicherlich allgemeines Interesse finden.

Der Verfasser berichtet zunächst von seinen Wanderjahren, die ihn 1788 über die Grenzen Deutschlands hinausführten und ihn in der unruhigen Zeit manches erleben ließen. Er hat sich 1795 als Schuhmachermeister in Norden niedergelassen und erlebt hier die Einquartierungen in Ostfriesland durch die vor den Franzosen zurückweichenden Truppen der Gegner der französischen Revolution. In seinem Tagebuch hält er darüber folgendes fest:

„Anno 1795 im Frühjahr bekamen wir die ersten Soldaten in Norden, welches Jäger waren, und sie wurden hier bei den Bürgern in den Häusern einquartiert. Und die Soldaten wurden zuweilen ausgewechselt von anderen Völkern, aber alles Preußen. Nach den Jägern haben wir immer Füsiliere gehabt, am längsten Costers Kompanie. Und wir sind die Soldaten erst losgeworden 1802, auch im Frühjahr. Also haben wir 7 Jahre Einquartierung gehabt, mußten 1802 zum ersten Mal eine Schatzung geben zum Unterhalt von Soldaten.“

Bitter beklagt sich der Verfasser über die Teuerung in dieser kriegerischen Zeit. Die Preise für die meisten Waren stiegen um das doppelte und mehr. Da ein Vergleich mit den heutigen Preisen interessant ist, mögen einige Beispiele angeführt sein aus dem Jahre 1795:

                                                                              Gulden     Stüber            DM
1 Brot ist                                                                              24-30        1,33 -1,67
1 Tonne Roggen                                                      24                               26,66
1 Pfd. Mehl                                                                            4,5                   0,25
1 Vaatje Kartoffeln                                                                   9                   0,50
1 “ Rüben                                                                                 9                   0,50
1 Kross Grütze                                                                         7                   0,39
1 Kross grau, grüne u. weiße Bohnen                                     3                    0,17
100 Wurzeln                                                                           10                   0,55
1 Pfd. Sirup                                                                             10                   0,55
1 Pfd. Kandis                                                         1               16                   2,00
1 Kross Milch                                                                           3                    0,17
1 Pfd. ordinäres Rindfleisch                                                     6                    0,33
1 Pfd. Speck                                                                           18                   1,00
1 Pfd. Kaffee                                                        2                16                    3,00
1 Pfd. grünen Tee                                                2                  8                    2,66
1 Schlagte Butter                                                                   18                    1,00
1 Pfd. rohes nasses Leder                                                   5-6                    0,33
1 rohes Kalbfelle                                                               30-40            2,00-2,22
1 Pfd. Sohlleder                                                                18-20            1,00-1,11
1 Pfd. Kalbleder                                                 2              bis 36           2,00-2,22
Nach einem Sinken der Preise im Jahre 1796 stiegen sie in den nachfolgenden Jahren wieder an. Die Daghüren (Tagelöhne) betrugen in dieser Zeit in der Stadt Norden 2 1/2 Taler (1 Taler = 1,67 DM)

Die Witterungsverhältnisse sind nach Schilderung des Verfassers sehr unterschiedlich. In den Jahren 1798, 1799, 1803 und 1804 sind die Winter sehr hart und lange Frostperioden von 2-12 Wochen sind keine Seltenheit; lange Zeit hindurch sind Häuser und Bäume mit Schnee bedeckt, so dass man in einem Schneegebirge zu sein scheint. Im Winter 1803 sind „viele Menschen totgefroren,“ und vielen sind „Nasen und Ohren, Hände und Füße abge­froren“. Sehr gelinde sind im Gegensatz dazu die Jahre 1802 und 1806. „1802 ist im September und Oktober die Hitze noch so groß, als sonst in den besten Sommertagen. Das Vieh war um Martini noch auf den Weiden. Kein Frost, kein Schnee, kein Sturm noch Ungestürm wie sonsten, ganz ungewohnlich beständig schöne Witterung.“

„1806 ist ein reiches und gesegnetes Jahr. Von einem Diemat Land erntet der Bauer 10 große Fuder Korn. Der Ertrag ist über die Maßen viel. Das Vieh ist in der Adventzeit noch draußen. Der Flieder blüht im Herbst zum zweiten Mal, auch die Obstbäume. In der Adventzeit blüht in unserem Garten die Welsche Bohne!“

1807 hat ein feuchtes Frühjahr und einen heißen Sommer. „Heftige Gewitter gehen nieder und richten viel Schaden durch Blitzschlag und Hagel an. Hagelkörner wie Hühnereier, Taubeneier und Gewehrkugeln gehen nieder.“ Über die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach dem Zusammenbruch Preußens 1806/07 soll van Zwietring mit seiner eigenen Rechtschreibung berichten:

„1809 seit Neujahr fing Ackziese nun an, daß die holländischen Rechte nun eingeführt wurden. 1806 im September haben die Holländer dies Land in Besitz genommen, durch Generahl Daudels. Der ist nur kurze Zeit gewäsen, da bekymen wir eine andere Militer Persohn, nämlich den Generahl Bonhomme. Die beiden Ressidierte in Aurich. Bald hernach kam einer, der wurde hier der Regierende erste Land Drost, Capellen; und Residierte zu Aurich auf dem Schloß. Der setzte die Landschaft ab und die Kammer, welches im Jahr 1808 alles geschah. 1809 bekamen wir den anderen Land Drost Queisen.

1. Mertz wurde das Gesetzbuch der Kodix von allen Rechten Eingeführt und unsere last wurde jimmer grösser. Wir müssen Kontribuze geben von den Häusern, von dem Land, von dem Erwerb, ja von den Dienstbothen, von dem Vieh, als Pferden, Kühen, Schaffen, von dem Torf für jedes Jahr 10 Stüber. Und müssen auch ein jeder Nahrungstreibender von allem ein Patent haben, so das eine Person wohl 3 bis 4 Patente müsste haben. Und noch jimmer Fürchterlicher, Grosser, harter Krieg und viele der al­er Grössten Schlagten Mörderisch. Und von allem was man Schlachten thut, als Kühe, Kelber, Schaffe, Lemmer, Ochsen, Schweine und so mehr musste man nun Ackzis geben. Mit Anfang des Jahres 1810 wurde die Mühlen Matte abgesetzt und wurden nun alle Geld Mühlen und von der Peldegörte wurde der Machlohn verhögert, dass ein Verb (Vierdup) nun kostet 12 Stüber, vorhin waren es 9 Stüber. Wir sind noch unter den Holländern, aber der König von Holland ist weg, und wir kommen nun unter Frankreich. In diesem Jahr viel Einquartierung.

1811. Und nun sind wir zu Frankreich gekommen, unter Napoleon Bonaparte und unsere Landes Kinder müssen nun auch dienen und Soldat seyn. Die Ackziese geht noch fort und die Patente müssen auch noch gegeben werden. Auch haben wir im Mertz einen neuen Land Drost erhalten. Er schreibt sich Prosseck. Das Landschaftliche Gericht und das Kammer Gericht waren schon vor 2 bis 3 Jahren abgesetzt und nun ist die Regierung auch abgesetzt und sind nun Friedens Richter gesetzt und ein höheres Gericht nämlich das Tribunal Gericht. Alle Fögte und Uthkündigers sind abgesetzt. Auch die Ackziese von dem Schlagten ist weggefallen, die Mühlen Ackziese ist geblieben. Nun ist fast in jedem Kirchspiel eine Mairi gekommen als Regente da in vielen Sachen und ein Feldschütz zum Lauffen. Auch haben die Einwohner in dem Gehöltz alle Kappen müssen und schanzen auf den Inseln. Viel Krieg. Theure Zeiten.

In diesem Jahr 1812 ist die Trauung oder Kopulation von den Predigern mit dem Neujahr 1812 gesetzlich weggefallen und der Orts Maire müsste die jungen Leute trauen, und die Kinder, die sollten getauft werden, mussten erst zu dem Maire, das der sie besieht, ob es Söhne oder Töchter seyen, und dann konnten sie getauft werden. Auch das Übersprechen von Verlobten Leuten, durfte der Prediger auch nicht thun, sondern sie wurden von dem Maire bey der Pohlacht Kammer abgelesen und da angeschlagen und die Lesung geht jährlich 2 x fort.“

Das Tagebuch enthält dann einen kurzen Bericht von der Vernichtung der „Großen Armee“ in Russland, von dem Zusammenschluss der Mächte und der Völkerschlacht bei Leipzig. Im November erscheinen die Preußen und die Kosaken in Norden.

Kurz und schlicht berichtet der Verfasser aus dem Jahre 1814 von dem Vordringen der vereinten Mächte über den Rhein, der Einnahme von Paris, der Absetzung Napoleons und der Ausrufung Ludwig XVIII. zum neuen König der Franzosen. Auf die örtlichen Verhältnisse eingehend heißt es in den Tagebuchblättern:

„Wir müssen hier alle Kukaren (Kokarden) tragen und wurde hier überall eine neue Landwehr errichtet, und es mußten wieder sehr viele Soldaten werden und alle bis zu 60 Jahren mußten in dem neu eingerichteten Landsturm dienen und große Abgaben geben. Die Patente blieben. Das Kinderuntersuchen durch die Maire blieb, aber es war nicht mehr so scharf, und die Maire, welche nun Bürgermeister hießen, mußten nun die Leute trauen. Alles wurde nun in vielem wohlfeiler, aber viel Lasten.“

Beerdigung auf dem Klosterfriedhof Aland 1768

Manche Vermerke in den alten Kirchenbüchern geben Hinweise auf die Umstände, unter denen unsere Vorfahren gelebt haben. So auch die folgende Sterbeurkunde vom 20. Dezember 1768:

„Foocke Frerichs, Königl. Pächter auf Amerland, ist an einem laethalen (tödlichen) Fall d. 13. December Morgens 3 Uhr schleunig gestorben und darauf, weil sie wegen des schlechten und veränderlichen Winter-Wetters hieher nach Engerhafe nicht kommen können, nach Closter Aland, so nahe bey Amerland lieget, gebracht u. daselbst den 20. December beerdiget. Alt: 37 Jahr.

Nota: Dieser Hausmann, da er vorigen Abend d. 12. December etwa 6 Uhr, wie eine ungewöhnliche stock dicke Finsternis gewesen, von Drennhusen, nahe bey Wirdum, woselbst er Verrichtungen gehabt, nach Wirdum über einen Fußtritt gehen wil und einen Fehltritt thut, sich aber durch einen Sprung zu helfen sucht, ist mit der Brust gegen den gegenüberstehenden neu ausgegrabenen hart gefrorene Wall angefallen, wodurch den die Viscera inwendig tödlich laediret sind. Wie der Apotheker aus Grethsyhl, der aber zu spät gekommen, vermuthet hat.“

Foocke Frerichs hatte am 13. Dezember in Drennhusen zu tun gehabt. Der Fußweg von Amerland über Wirdum dorthin ist ungefähr 4 km weit. Es herrschte Frost, die Wege waren daher gangbar. Als er um 6 Uhr abends nach Hause gehen wollte, war durch Witterungsumschlag dichter Nebel eingefallen. Frerichs verfehlte in diesem Nebel wahrscheinlich die Planke über einen Graben und stürzte beim Sprung über denselben gegen den hartgefrorenen Wall der ausgeschlöteten Erde, wobei er sich eine innere Verletzung zuzog.

Der nächste Heilkundige war der in Gretsiel wohnende Apotheker, mehr als 10 km von Drennhusen entfernt. Der Weg dorthin dürfte mindestens 3 Stunden erfordert haben, zumal die bisher gefrorenen Wege durch den Wetterumschlag nach und nach aufweichten. Kein Wunder, daß der Apotheker zu spät kam.

Amerland war inzwischen von Engerhafe abgeschnitten, denn die Meede war alljährlich im Winter vom Wasser überflutet, die vorher vielleicht bestandene Eisdecke war aufgetaut. Daher wurde Frerichs auf dem alten Friedhof des ehemaligen Klosters Aland beerdigt. Noch um 1850 wurden Verstorbene aus der Umgebung von Aland hier beigesetzt.

Die großen Katastrophen

Viehseuchen-Schädlinge-Weihnachtsflut.

Die Anfangsjahre des 18. Jahrhunderts waren eine glückliche Zeit für Ostfriesland. Wiarda berichtet in seiner ‚Ostfriesischen Geschichte‘:

„… Keine hohe Wasserfluten richteten Elend und Verderben an. Der spanische Successions- Krieg (1701-1714) störte nicht unseren Seehandel, sondern bereicherte vielmehr den Kaufmann. Der Landmann hatte 12 Jahre nacheinander reiche Erndten, und seine Weiden standen im Sommer und seine Ställe im Winter voll von Vieh. Der Überfluß an Getreide und am Vieh ging in das Ausland, und brachte um so vielmehr vieles Geld einwärts, weil man außerordentlich hohe Preise bedingen konnte. Allenthalben sah man Wohlstand … „.

In seiner „Geschichte Ostfrieslands von 1570-1751“ schreibt Onne Klopp: „… Aber der Mensch denkt und Gott lenkt. Vom Jahre 1708 an durchzog eine Viehseuche in furchtbar verheerender Gewalt. Langsam rückte sie näher. 1713 war sie in Holland. Der Fürst und die Stände suchten durch Grenzsperre und andere Vorsichtsmaßregeln dem Übel einen Damm entgegenzustellen. Das Jahr 1714 ging glücklich vorüber, nur im Dezember kamen in Velde bei Detern einige Spuren vor. Wenige Wochen nachher erwies sich alle Sperre und Vorsicht als vergeblich. Das Übel begann im Januar 1715 im Dorfe Wirdum im Gretsieler Amte, und griff rasch mit verheerender Gewalt um sich. Die Krankheit zeigte sich nicht überall auf dieselbe Weise. Gemeinniglich gab das Stönen eines Tieres an, daß es ergriffen sei. Es verbreitete sich dann um dasselbe ein häßlicher Geruch und das häufigste Kennzeichen war ein starker Durchlauf, der mit Galle vermischt war. Kein Mittel fruchtete dagegen. Ganze Ställe wurden leer, das Land war vorher voll von Vieh und es blieb wenig übrig. Die oberflächliche Schätzung gibt an, daß 60.000 Stück Hornvieh gefallen seien.

Es war das erste Glied in einer langen Kette von Unglücksfällen, die nun Schlag auf Schlag einander folgten. Im März 1715 brach eine zerstörende Wasserflut ein. Bei Petkum riß ein großer Kolk, dessen Eindämmung erst im Herbst gelang, … „.

Auch im Brokmerland entstand großer Schaden. Der Amtmann Tielemann Wiarda meldete am 6. März 1715 dem Fürsten Georg Albrecht: „Nachdem der Voegt Johan Cordes zu Oldeborg diesen Morgen anhero gekommen, anmeldende, daß das Saltze Waßer bey dem jüngst anhaltenden grausahmen Sturm das Land bey Engerhove, Sigelsum und anderen Öhrtern dort herumb gantz überstömet hätte, so daß es daselbst elendig aussehe und dadurch viele Leute ruiniret werden würden, es wüßte aber, Durchlauchtigster Fürst, Gnädiger Fürst und Herr, weil fast keiner zu dem anderen wegen des hohen Waßers kommen könte, wie es mit den Nordt und Südbrokmer Teichen stünde …“.

Daraus geht hervor, daß auch bei dieser Flut unsere engere Heimat in Mitleidenschaft gezogen worden war. Doch lassen wir Onno Klopp weiter berichten: „… Als die Mehrzahl des Viehes dahin war, kam die Reihe an die Saaten und Wiesen. Im Frühjahr des Jahres 1716 zeigte sich ein kleiner schwarzgrauer Wurm, der Amel, in einer unerhörten Menge. Er fraß die jungen Saaten und die neu ergrünenden Wiesen ab. Als der Amel vor der Sommersonne verging, traten Mäuse an seine Stelle und nagten ab, was übrig geblieben war. Man schlug sie mit Stöcken und trat sie mit Füßen todt; aber ihre Menge war zu groß. Was die Mäuse nicht abfraßen, verscharrten sie unter der Erde. In Juverland grub ein Hausmann aus einem einzigen Hamm oder Stück Landes 16 Tonnen Frucht hervor. Ein Landmann in Rysum brachte von 4 Grasen Baulandes, die er mit Bohnen bepflanzt hatte, zwanzig Tonnen (1 1/3 Last) Bohnen, und an einer anderen Stelle von sechszehn Grasen beinahe drei Last Bohnen aus den Schlupflöchern wieder hervor. Der Winter machte der Mäuseplage ein Ende. Es erschien eine ungeheuere Menge Raben und der Frost tat das Übrige“.

Onno Klopp berichtet in seiner „Geschichte Ostfrieslands“: „Das Jahr 1717 schien bessere Zeiten zurückzuführen. Das Viehsterben hörte auf. Der Amel und die Mäuse kamen nicht wieder zum Vorschein. Man blickte vertrauend in die Zukunft. Allein das Schrecklichste war noch zurück. Es nahte einer der furchtbarsten Tage, die jemals über Ostfriesland hereingebrochen sind, die Weihnacht von 1717.

Einige Tage vorher wehte der Wind stark aus Südwesten und trieb viel Wasser durch den Kanal in die Nordsee. Es schien bedenklich, wenn unter diesen Umständen der Wind nach Nordwesten umschlagen würde. Am Abend des 24. Dezember legte sich erst der Sturm, denn sprang er wieder auf, wurde westlich und von 10 bis 11 Uhr nordwestlich mit großer Gewalt. Nun war Gefahr vorhanden. Doch es war das letzte Viertel des Mondes; mithin stand keine Springflut bevor. In Emden hatte man gegen halb zwei Uhr das Ende der Ebbe zu erwarten und die Zeit der Fluthöhe traf demnach auf etwas halb sieben Uhr. Als um Mitternacht der Sturm erstarb, schien die etwa noch mögliche Gefahr zu geringfügig. Die Menschen legten sich ruhig zu Bett und sie durften es nach ihrer Erfahrung.

Allein die Mächte der Natur spotteten der spannenlangen Erfahrung der Menschen. Um 1 Uhr Nachts am 25. Dezember erhob sich aufs neue der Sturm und heulte und brauste daher mit nie geahnter Gewalt. Die Wellen erhoben sich, sie schwollen an und zur selben Stunde, wo nach Berechnung; und Erfahrung die Ebbe ihren niedrigsten Stand erreicht haben mußte, ergossen sich die Gewässer des Meeres im Wogenschwall hoch über die Deiche. „Es kam übers Land angelaufen“, sagt ein Augenzeuge, „nicht nach und nach, wie später geschehen, und wie es sonst gewöhnlich ist, sondern von dem ersten Anfang an, ist es mannshoch über das Land gegangen.“ Ein beladenes Schiff von 60 Lasten ward über den Deich geworfen. Noch andere Dinge werden berichtet, welche anzudeuten scheinen, daß bei dieser Flut mehr Ursachen mitwirkten, als dem menschlichen Auge offenbar wurden. In Grimersum lief acht Tage vorher der Ziehbrunnen in einer Scheune bei ganz stillem Wetter über, eine ähnliche Erscheinung, wie die späteren, welche 1755 während des Erdbebens von Lissabon an Brunnen und Gräben in Ostfriesland bemerkt worden sind.

Doch lassen wir das Rätselhafte, des furchtbar Wirklichen und Sinnenfälligen für Auge und Ohr der Menschen war genug und zu viel. Die Flut stieg höher als jemals eine zuvor, von der uns sichere Kunde überliefert ist. Sie stand an der Kirche zu Suurhusen höher, als die Allerheiligenflut von 1570. Sie war schrecklicher als diese, durch die Gewalt ihres Beginnens, durch ihre Dauer und durch die Finsternis der erste Nacht. Es war eine Weihnacht voll Schauder und Entsetzen. Kein Stern, kein Mondenlicht blickte freundlich herab auf die ganze lange Küste der Nordsee, wo von Calais bis zur Mündung der Eider so viel tausend Menschen mit dem Tode rangen. Die Gewalt der einstürzenden Wogen riß einzeln stehende Häuser mit dem ersten Stoße hinweg, und betteten die schlafenden Bewohner unter die Trümmer, oder riß sie im wilden Wasserwirbel mit sich fort. Anderen ward der grausame Aufschub zu Teil, sich ohne Feuer, ohne Nahrung und bei dem furchtbar jähem Einbruch des Verderbens selbst ohne Kleidung aus dem Bette auf den Boden und von dem Boden durch das Dach auf den First desselben zu flüchten, bis nach und nach die Mauern den stets erneuten Stößen wichen und zuletzt eine höher und gewaltiger daher eilende Welle in dem Sturze die Erlösung brachte.

Endlich brach der langersehnte Morgen an. Es ward Licht, aber nicht ein Licht des Friedens. Der Sturm hielt an. Die Wasser standen. Sie wogten umher und auf ihnen die Unglücklichen, die an Bretter und Dachstücke sich klammerten, bis aus den erstarrten Händen alle Kraft des Haltens wich. Andere saßen auf Heuhaufen, auf ganzen Dächern, die losgerissen waren, und trieben mit ihnen umher, bis ihr gebrechliches Fahrzeug an Bäumen wie an Klippen stoßend, sich löste und sie versanken.

Zu Neßmer-Siel flüchteten mehrere Nachbarn zu einem höher gelegenen Schifferhause. Die Wasser kamen nach. Als sie ihrer 13 Personen auf das Dach gestiegen waren, wichen die Mauern und sie trieben mit dem Dach von dannen. Wie ein Stück nach dem anderen abgerissen wurde, sanken auch sie einer nach dem anderen hinab, bis noch 5 an einer höher gelegenen Stelle unweit Resterhafe landeten.

Aber es war da kein Haus, kein Obdach, kein Feuer, keine Nahrung. Zwei Tage und zwei Nächte saßen sie in Sturm und Regen und drei von ihnen starben. Dann rafften die noch übrigen zwei sich wieder auf und die Todesfurcht zwang sie zu einem letzten Versuch. Sie banden mit angetriebenem Stroh ihre Latten und Sparren zusammen und schifften wieder hinaus. Der Westwind und die Wellen warfen sie abermals an höher gelegenes Land bei Schwittersum, und dort eilten die Retter herzu. Es waren zwei Jünglinge. Sie behielten das Leben.

Manche Thatsachen erscheinen gar wunderbar. Ein Ehepaar rettete sich in der höchsten Noth auf den Heuschober und trieb mit ihm von dannen. Wohlbehalten erreichten sie das höhere Land, doch nicht mehr ihrer zwei, sondern drei. In der Angst und Todesnoth war auf dem Heuschober das Kind geboren und in der schützenden Umhüllung der Kleider des Vaters am Leben erhalten. Ähnliche Fälle werden drei oder vier berichtet. Andere Unglückliche zeigten eine fast unglaubliche Kaltblütigkeit. Ein Schiffer und sein Sohn sprangen auf einen Heuhaufen und trieben fort. Dem Vater ward die Zeit zu lang. Er erinnerte sich, daß er Pfeife und Taback bei sich habe, und er rauchte eine Pfeife nach der anderen, bis die sonderbarste Seereise, die er gemacht, glücklich zu Ende lief. Zu Lütetsburg sah man in einem Garten eine ertrunkene Frau antreiben. Erst am anderen Tage konnte man sie dort abholen und fand wunderbarerweise ein Kind an ihrer Brust gesund und frisch.

… Drei Tage lang tobte der Sturm. Wenn auch hier und da zuweilen sich das Wasser minderte, so trat doch die gewöhnliche Ebbe nicht ein. Während dieser Zeit war der Hülfe und dem Wohlthun ein reiches Feld der Tätigkeit eröffnet. Durch die Anstalten des Freiherrn von Kloster zu Dornum sollen an tausend Menschen das Leben behalten haben. Der Pastor Gödeke zu Werdum beherbergte und speiste 14 Tage hindurch 50 Personen. Wo ein Haus inselartig aus den Fluthen schaute, da war man auch sicher Menschen zu finden, die Noth litten vor Hunger, Durst und Kälte. Kaum irgendwo hatten die Unglücklichen Zeit gehabt Lebensmittel mit hinauf zu nehmen, oft kaum die nothdürftigste Kleidung. An Trinkwasser, an Feuer war nicht zu denken. Darum war es oft richtiger, solche Dinge möglichst Vielen hinzubringen, als die Unglücklichen sofort abzuholen.

Dies war nur da unausweislich nothwendig, wo Menschen auf Bäumen, auf zufällich höher gelegenen Stellen, auf Dächern und dergleichen, ohne Obdach und Kleidung aller Unbill der Witterung preis gegeben waren. Viele von ihnen fand man verhungert und erstarrt. Andere hatten ihr Leben erhalten, indem sie die vorbeitreibenden Gegenstände, Wurzeln, Rüben und ähnliche erhaschten und verzehrten. Nur gegen den Durst war kein Hülfsmittel gefunden. Die höher gelegenen Kirchen waren hauptsächlich die Rettungsörter geworden, und an solchen Stellen, wo viele Menschen sich zusammenfanden, hatte man auch Feuer anzünden und das angetriebene Vieh zur Nahrung benutzen können. So geschah es in Blaukirchen.

Ja es ereignete sich, daß die Kirchen zur Rettung dienten, ohne daß die Menschen darin vorher an die Absicht einer Flucht dahin gedacht hätten. Dies war der Fall in Butforde. Als die Einwohner dort am Weihnachtsmorgen friedlich und ruhig zur Kirche gingen, hatten sie keine Ahnung, daß wenige Stunden zuvor die anstürmenden Wellen mit siegreicher Gewalt den Schutzwall des Landes durchbrochen hätten. Schon stieg der Geistliche die Stufen der Kanzel hinan, als gellend in die Kirche hinein der entsetzliche Ruf erscholl: „Das Seewasser ist da“.

Mit Grausen sahen die Hervoreilenden, wie die schaumbedeckten Wellen bereits ihren Zufluchtsort brausend umwogten. Wenigen war noch die Frist vergönnt nach Hause zu gelangen, bevor die Gewässer höher stiegen. Die anderen mußten in der Kirche ausharren und Haus und Hof und die heimgebliebenen Ihrigen dem Schicksale überlassen.

Während alles dies am 25. Dezember in der Nacht und den Tag über geschah, feierte man in Aurich das Weihnachtsfest und wußte nicht, was in der Entfernung weniger Stunden von dort sich zutrage. Erst gegen Abend kam die Nachricht, daß das Seewasser eingedrungen sei und sich bis Fahne erstrecke. Dies Unerhörte erschien unglaublich, bis am anderen Tage eine Bestätigung nach der anderen und selbst die neue Kunde eintraf, daß sofort hinter Extum und Walle ein unübersehbares Meer beginne.

Fast das Ganze Harlingerland, das Emder-, Greetsieler-, Norder-, Pewsumer Amt waren von den Wellen bedeckt, das Leerer- und Friedeburger Amt zum Theil. Nur das Stickhauser- war frei und ebenso der innere Theil des Auricher Amtes. Dagegen standen bis auf Jennelt alle Herrlichkeiten unter Wasser und gerade in ihnen hatten die Wellen entsetzlich gewüthet.

Erst nach dem 28. Dezember 1717 liefen die Gewässer wieder ab und man erkannte nun den Umfang des unmittelbaren Schadens. Auf Dornumer- und Westerakkumer Siel, die nebeneinander gelegen, zusammen vorher etwa 100 Häuser zählten, standen noch 7, die anderen waren zu Steinhaufen geworden. Ähnlich, wenn auch nicht in dieser schrecklichen Weise, war es aller Orten. Folgender Auszug aus einer Tabelle gibt eine Übersicht über den Schaden, jedoch so, daß unter den beschädigten Häusern nur diejenigen aufgeführt sind, die schwer gelitten haben:

Amt Aurich: (hierzu zählten damals auch die Orte Siegelsum, Marienhafe mit Tjüche, Schott und Wirdumer Neuland und Osteel)
Häuser: zerstört: 93, beschädigt: 321,
Umgekommen: Menschen: 92, Pferde: 404, Rindvieh: 2013, Schafe: 184, Schweine: 52.

Nach einer Tabelle, die im Staatsarchiv zu Aurich verwahrt wird, sind im Kirchspiel Engerhafe verloren gegangen:
1 ganzer Platz beschädigt,
1 Warfstelle beschädigt.
Umgekommen: 6 Menschen, 2 Pferde, 35 Rinder, 5 Schweine, 30 Schafe.

Doch lassen wir Onno Klopp weiter berichten:

„Nach den amtlichen Aufnahmen, die jedoch, weil die Berichte nicht überall vollständig geliefert wurden, auf jeden Fall unter der Wirklichkeit bleiben, sind von Westfriesland bis Schleswig in der Weihnachtsfluth untergegangen, etwa:

10.828 Menschen, 7.982 Pferde, 37.433 Hornvieh, 5.463 Pferde u. Hornvieh, 31.120 Schafe, 8.447 Schweine.

Ferner sind 4.915 Häuser weggespült und 3.375 stark beschädigt. Verhältnismäßig am meisten litt die Herrschaft Jever; denn dort kamen 1.275 Menschen ums Leben.

An die sofortige Wiederherstellung der Deiche war nicht zu denken. Die nächste Sorge war, wie die Unglücklichen durch den Winter kommen sollten. Die Lebensmittel waren verdorben, die Brunnen und Seen durch das eingedrungene Salzwasser zum Trinken unbrauchbar, viele Wohnungen boten kein Obdach. Man kaufte das Wasser zu theuren Preisen. Ein Landmann im Jeverlande verbrauchte bei strenger Sparsamkeit in zwei Tagen 16 Schaf (14 2/9 Ggr.) für Trinkwasser. Man schätzte den fallenden Schnee für eine Segnung und reichte dem dürstenden Vieh denselben statt der Tränke. Dazu quälte die Menschen die bittere Sorge um die Zukunft. Die Wintersaat war verdorben, zur Sommersaat war keine Hoffnung. Jeder Sturm brachte den Feind, vor dem alle Schutzwehren daniederlagen, aufs neue ins Land. Im März 1718 fing man bei Westerende unweit Aurich einen Kabeljau. Ganze Scharen von Stinten und Spierlingen verirrten sich durch die Kanäle bis Aurich. Die Noth war bitter und schwer.

Doch auch damals regte sich der Sinn der Wohlthätigkeit, der ein so erfreuliches Zeichen unserer Tage ist. Aus Sachsen kam einmal eine Summe von 1.400 Thlr. an den Generalsuperintendenten Coldewey zur Vertheilung unter die Nothleidenden. Andere Geschenke wurden beigesteuert von nah und fern, auch der Fürst Georg Albrecht stand nicht zurück.

Am 19. März 1718 brauste der letzte Sturm des unglücklichen Winters auf. Dann verliefen sich die Gewässer aus den höheren Gegenden. Und nun galt es den Boden der Heimat dem grimmigen Feinde aufs neue zu entringen, die ungeheuren Löcher zu stopfen, die Schutzwehr des Landes wieder aufzurichten und sich zu sichern gegen die Wiederkehr der Zerstörung. Diese war am schrecklichsten gewesen in der ober- und niederemsischen Deichacht.

Jene erstreckte sich vom Oldersumer Siel bis zur Stadt Emden in einer Länge von etwa 1.850 Deichruthen, zu denen mit Inbegriff der Kirchenländereien 10.120 Grasen Landes deichpflichtig waren. Dann folgte die kleine Emder Deichacht von 111 Deichruthen, und auf diese die niederemsische Deichacht von 3.743 Ruthen, zu denen 30.841 Grasen pflichtig waren. Sie ging bis an das Amt Greetsiel. In dieser Strecke befand sich außer vielen Grundbrüchen und kleineren Kolken, namentlich der furchtbare Larrelter Kolk, der bei 400 Fuß im Durchmesser (das sind etwa 128 m) 72 Fuß Tiefe hatte (etwa 23 m).“

Soweit aus der Geschichte Ostfrieslands von Onno Klopp.

Obwohl alle Einwohner Ostfriesland grundsätzlich überzeugt waren, daß die Deiche so rasch als möglich wiederhergestellt werden mussten, verstrichen jedoch noch 7 Jahre, ehe das Werk überall vollendet werden konnte. Grund waren die politischen Streitigkeiten zwischen den Ständen und dem Landesherrn, die in der Zeit von 1724-1727 zu einem blutigen Bürgerkrieg führten, dem sogenannten Appelle- Krieg. Es würde zu weit führen, an dieser Stelle auf diese Unruhen einzugehen. Wie wirkte sich die Weihnachtsflut in unserer engeren Heimat aus?

Im Kirchenbuch von Engerhafe ist am 3. Januar 1718 als verstorben und beerdigt eingetragen:

„Drey Personen, so in der Weihnacht-Fluth ertrunken, alß 1) Marie Heyen, 2) Jochum Gerdts, Gerd Harms Sohn, 3) Freben Jacobs, Jacob Jacobs Sohn. Alle sind von der Uiterdyck.“

Am 26. Februar 1718 wurden begraben:

„Hime Jacobs, Jacob Jacobs Tochter, so auß der Weihnachts-Fluth wiedergefunden. Zwo in der Weihnachts- Fluth ertrunkene, als eine Frau und ein Knabe. „

Im Kirchenbuch von Victorbur steht unter dem 30.12. 1717:

„… Johannes Oldenburger beide Kinder, die in den Armen ihres Vaters gestorben waren, nachdem der unglückliche Vater mit ihnen drei Nächte und zwei Tage auf dem Dache seines Hauses ausgeharrt hatte“.

Das Haus stand an der Victorburer Tille, dort, wo heute der Bootshafen des Wassersportvereins „Dree Deep“ von Loppersum steht. Noch im Februar 1718 wurden wiederholt Leichen angetrieben, die auf dem Kirchhof von Victorbur beerdigt wurden, insgesamt 11 Opfer, darunter auch die Frau des Johannes Oldenburgers. Ähnliche Eintragungen findet man in allen Kirchenbüchern unserer Gegend.

Die ertrunkenen Menschen waren aber nicht die einzigen und letzten Folgen dieser Flut. Viele hatten ihr Hab und Gut verloren, alle mussten in den folgenden Jahren viel Mühe und Arbeit aufwenden um ihre vom Salzwasser verdorbenen Ländereien wieder zu kultivieren. Die Entwässerungsgräben waren verschlammt, die Wege unpassierbar, und bis 1724, als die Emsdeiche noch nicht wieder hergestellt waren, drang das Seewasser durch die Krummhörn noch oft bis zum Geestrand vor. Die Hauptlast aber war die Wiederherstellung der eigenen Südbrokmer Deiche, die bei Schoonorth lagen.

Wie kam es dazu, daß die Südbrokmer so weit entfernte liegende Deiche reparieren mussten? Darauf soll kurz eingegangen werden. Die Eingesessenen der drei Südbrokmer Kirchspiele Engerhafe, Victorbur und Wiegboldsbur hatten schon immer ihre eigenen kleinen Deiche unterhalten, so z.B. die aus Engerhafe ihre heute in der Meede als Reste noch vorhandenen Schutzwälle. Die Kirchspiele waren damals auch Deichverbände. 1498 ließ Graf Edzard I. einen Deich bauen, der sich von Wirdum bis nach Osteel hinzog, der aber noch im Herbst desselben Jahre von einer Sturmflut wieder zerstört wurde. Beninga berichtet darüber in seiner Chronik der Freesen:

„…Dar na anno 98 up Sunte Odolphus (12. Juni) wart ein nye dyck geslagen tegen Widum aver na Oesteell, und wurt mit likinge rede up St. Johannes Baptista (24. Juni) avent. Averst voert in dem sulvigen harvest was ene hoge vloet, de nam den dyck gantz weder wech, und die grote unkost und zwaar arbeyt der armen luide was gantz verlaren und vorgewes. „

Die erwähnten „arme luide“ waren die Einwohner der Süd- und Nordbrokmer Vogtei. Im Jahre 1556 ließ Graf Enno II. den heute noch teilweise vorhandenen Bunder Deich bauen, wodurch das Wirdumer Neuland gewonnen wurde.

Nun brauchten die Einheimischen ihre alten im Binnenland liegende Deiche nicht mehr unterhalten, dafür aber jetzt den neuen Deich. Man darf annehmen, daß zu dieser Zeit die Südbrokmer und die Nordbrokmer Deichachten entstanden, die bis 1963 existierten, um dann in die heutige Deichacht Krummhörn aufzugehen.

Im Jahre 1603 schloss Graf Enno III einen Vertrag ab mit holländischen Unternehmern um den Anwachs vor dem Bunder Deich einzudeichen. Dadurch gewann er einen neuen Polder der Schoonorth genannt wurde.

In diesem Vertrag wurde auch bestimmt, daß diejenigen, die bisher den alten Deich unterhielten, nunmehr ihre Pfänder in dem neuen Seedeich bekommen sollten. Es fand also eine Verstühlung vom alten Deich vor dem Wirdumer Neuland auf den neuen Seedeich vor Schoonorth statt. Ein Stück des alten Deiches nördlich von Schoonorth blieb noch rund 170 Jahre land Seedeich, bis 1770 der Hagen-Polder eingedeicht wurde. Hier lagen die Pfänder der Interessenten aus Engerhafe. Der neue Schoonorther Deich wurde 1617 vermessen und aufgeteilt unter die Nordbrokmer-, die Schoonorther- und die Südbrokmer Deichacht. In der beigefügten Skizze sind die Südbrokmer Deiche als durchgehende schwarze Linie gekennzeichnet. Zu ihnen gehörte auch der „Kolkdeich“, das am meistgefährdete Deichstück.

Diese Strecke war noch bis 1913 Seedeich und wurde dann erst durch die Eindeichung des Schoonorther Polders zum Schlafdeich.

Hier floss früher eine tiefe und breite Riede, auf der sehr wahrscheinlich schon die Schiffe der Likedeeler unter Störtebecker von See herkommend Marienhafe erreichten. Bei Nordwest-Sturm staute sich hier das Seewasser besonders hoch auf, so daß es häufig zu Deichbrüchen kam. Noch heute sind an der Binnenseite dieses Deiches zwei große und tiefe Kolke vorhanden. Der erste entstand in der Martiniflut 1680 und der andere in der Weihnachtsflut 1717. Weil es nicht möglich war, den Kolk zu durchdämmen, schlug man zunächst einen Kaideich vor denselben, der dann 1724 zum Hauptdeich ausgebaut wurde.

Dieser sehr gefährdete „Kolkdeich“ war ein sogenannter „Maandedeich“, ein Deich, der von den Südbrokmer Gemeinden gemeinsam unterhalten wurde. Der Schoonorther Maandedeich war 331 Fuß lang, das sind etwa 105,41 m. Diese Strecke war aufgeteilt auf:

5 Keddschaften von Engerhafe mit 117 Fuß (37,5m)
5 Keddschaften von Victorbur mit 89 Fuß (28,34m)
2 Keddschaften von Wiegboldsbur mit 72 Fuß (22,77 m)
1 Keddschaft von Bedekaspel mit 17,5 Fuß (5,65m)
1 Keddschaft von Forlitz mit 17,5 Fuß (5,65 m)
1 Keddschaft von Blaukirchen mit 17,5 Fuß (5,65m)

Die übrigen Deichstrecken waren in Pfänder für die einzelnen Höfe aufgeteilt. Die Länge der Pfänder richtete sich nach der Größe der Ländereien dieser Höfe. So hatte z.B. die Westerpastorei zu Engerhafe im Alten Deich, 67,5 Fuß und im Schoonorther Deich, 27 Fuß zu unterhalten, was auf dem Inventarium von 1768 zu ersehen ist.

Für den Deichzustand war die Pfänderwirtschaft alles andere als gut, denn während der eine Bauer sein Deichkabel in Ordnung hielt, konnte sein Nachbar bereits in seiner Arbeit am Deich nachlässig sein. Längere und kürzere Kabel wechselten sich ab, und wenn ein Pfand durch Tod oder Wegzug seines Inhabers verwaist war, entstanden oft Streitigkeiten darüber, wer nun dieses Stück bearbeiten sollte. Solche Stücke wurden „Kiffgaten“ genannt, über den Zustand des Deiches heißt es in einem Deichschaubericht von 1712 u.a., daß die Deichkappe 12 Fuß breit sein müsse, sie sei aber nur 6, 5, 4 teilweise sogar nur 3 Fuß breit. Auch wurden viele andere Mängel festgestellt. Es war daher kein Wunder, wenn ein solcher Deich den Fluten nicht standhalten konnte.

Nach der Weihnachtsflut 1717 und einer weiteren Sturmflut von 1721 ordnete die fürstliche Regierung an, daß der Schoonorther Deich der Südbrokmer Interessenten durch den Rentmeister zu Greetsiel öffentlich ausgewonnen werden sollte. Die Kosten sollten zunächst aus der Renteikasse bezahlt und später von den Interessenten erstattet werden. Der Deich sollte eine Anlage von 100 Fuß, eine Höhe von 18 Fuß und eine Kappenbreite von 12 Fuß erhalten. Die Deichstrecke wurde in 26 Arbeitspfänder eingeteilt und die Baukosten beliefen sich auf 2.574 Gulden, 16 Schaf und 5 witt. Die Bauarbeiten wurden im Sommer 1722 ausgeführt, so daß an dieser Stelle das Land vor neuen Fluten einigermaßen gesichert war.

Die Erstattung der verauslagten Gelder durch die Interessenten bereitete viel Mühe und Ärger. Das ist verständlich, denn die Wassernot hatte alle schwer getroffen. Einige hatten ihr Hab und Gut verloren. Alle aber mussten viel Mühe und Arbeit aufwenden, um ihre vom Seewasser verdorbenen Ländereien wieder zu kultivieren. Die Entwässerungsgräben waren verschlammt, die Wege unpassierbar. Wie sehr die Einwohner in jener Zeit von den Deichlasten bedrückt waren, mag folgendes Beispiel zeigen:

Der Pastor Conrad Anton Thaden aus Victorbur richtete im Juli 1724 ein Gesuch an den Fürsten, in dem er bat, ihm beizustehen, daß er von den Arbeiten zur Erhöhung eines Stück Deichs, das die Pastorei Victorbur unterhalten musste, befreit werden möge. Es handelte sich um 27 Fuß des Kolkdeiches. Die Schoonorther Seedeiche mussten damals um 10 Fuß in der Anlage und 3 Fuß in der Kappe verdickt werden. Da der Pastor diese Arbeiten nicht selber ausführen konnte, musste er Arbeiter anwerben, und sie aus seinem Einkommen bezahlen. Dies aber bestand im Wesentlichen aus den Erträgen der Victorburer Pastoreilande. Bereits ein Jahr zuvor hatte er Deichverstärkungsarbeiten durchführen lassen. Er schreibt:

„…welche nachdehm dieselben im verwichenen Jahr auf meine Kosten der damaligen Resolution gemäß, habe verdicken und verhöhen laßen, ohne die allergeringste Hülfe von jemanden, und an die drey Wochen ein paar Pferde und zwey Persohnen dabey gehalten, auch noch überdehm so viel ausgewonnen, daß ich am verwichenen Herbst meinen rocken (Roggen) an den Anwohneren zu Bezahlung; habe hingeben müßen, dahero diesen gantzen Sommer seit Ostern her mein Brodt-Korn kauffen müßen, und gleichwohl deßwegen wie ich aydlich beteuheren kan mit meinen fünf Kindern Kummer gelitten. Habe auch noch diesen Frühling und Sommer so viel an den Pastorey-Land eygenen Schloten verwenden müßen, gleichfalls die drey Stücke Teiche zwey darunter lycken oder mit grünen Soden besetzen, das Kolch-Stück auffs neue besticken laßen, daß Ich nunmehro da schon über mein Vermögen Fleiß angewendet kein auskommen wie mir zu helfen möchte, sehe.

Wann nun abermahls resolviret die Kolch-Teiche, worunter hiesige Pastorey an die 27 Fuß, von 10 Fuß Anlage und 3 Fuß Kappe zu verdicken und verhöhen, solches aber mir zu thun schlechterdings unmöglich, wen nicht Hunger und Kummer leiden und als ein Betrüger davon lauffen soll, welches gewiß ein schlechtes Salarium vor meiner saueren Arbeit seyn würde, wie den Euer Hochfürstl. Durchl. des gar zu bekannten Elendes so hieselbst von Anfang bis hieher belebet nicht unbekandt seyn kan.

Als flehe ich Ew. Hochfürstl. Durchl. hiemit demüthigst an, Sie geruhen in hohen Gnaden die gnädigste Veranstaltung zu machen, daß, da ich im vorigen Jahre auff meine Kosten alle drey stücke habe verdicken und verhöhen laßen, annitzo das eine Stück mir möge abgenommen werden, sintemal ja nur den Usum-Fractum so lange hier bin von der Pastorey genieße, folglich unbillig, daß Ich meinen saueren Schweiß, und mit meiner Familie darüber Hunger leiden, verwenden sollte …“. (Er hatte ja nur das Nutzungsrecht an dem Pastoreiland, und dies reichte knapp aus zum Lebensunterhalt).

Thaden, die Kirchvögte und einige „der Vornehmsten zu Victorbur“ wurden zum 23. Juli vor das Konsistorium zu Aurich geladen, um über den Pastoreideich zu beraten. Dort wurde eine gütliche Vereinbarung über die Instandsetzung dieser Deichpfänder getroffen, durch die der Pastor etwas entlastet wurde.

Ein anderer Fall aus dem Kirchspiel Victorbur: Im Februar 1924 richtete der Hausmann Tjedmer Edden aus der Victorburer Marsch ein Gesuch an den Fürsten, in dem er auf seine schlechte wirtschaftliche Lage hinwies und um Erlass seines anteiligen Deichschosses bat.

Das Schreiben lautet:
„…Ew. Hochfürstl. Durchl. muß ich unterschriebener mit tränenden Augen vortragen, wie daß, ungeachtet ich nach allen vorhin gewesenen Fluthen, mein äußerstes Vermögen angewendet und dieselbe wiederum herstellet, ich danach durch die jüngsten Fluthen, Sterben des Viehes und den Fraß der Mäuse, gleich angefügter attestation sub Nr. 1 berichtet, so weit zurückgekommen, daß nicht allein mein Wohnhaus zerrissen, sondern auch die Ländereyen seitdem deren Weihnachts Waßerfluth nicht sichtbar gewesen, folglich fast gäntzlich verarmt und vom Brodte gekommen. Wann nun dero Lieutenant Schmidt wegen Verfertigung der Teiche ein ansehnliches bezahlet und mir davon, wie recht und billig auch meine Portion zugelegt werden. Inmittelst aber mein Zustand so beschaffen, daß ich fast von einer Stunde zur anderen den Mund mit Weib und Kindern fernerhin offen zu halten keinen Muth sehe und dahin alte betagte Leute sind … „.

Dieser Lieutenant Schmidt wer der Rentmeister zu Greetsiel. Wie schon im Augustheft geschrieben, war er vom Fürsten beauftragt worden, die Arbeiten zur Erhöhung und Verbreiterung der Deiche an der Leybucht öffentlich auszuschreiben und die Kosten zunächst aus der Renteikasse zu bezahlen. Die auf die einzelnen Pfänderinhabern entfallenden „Portionen“ sollten dann von diesen erstattet werden. Dem Gesuch des Tjedmer Edden war folgende Bescbei­nigung beigelegt:

„Als wir endbenannte von Tjedmer Edden ersuchet wurden, seinen kläglichen Zustand ihm zu attestiren, und wie ihm keine Landstraffe vorbeygegangen; (die große Flut wurde damals allgemein als eine Strafe Gottes für das ganze Land angesehen) Indem Er in der ersten Viehseuche 46 Stück Hornvieh verlohren, darauff sind ihm in der Christ-Fluth 40 Stück worunter 6 Pferde ertrunken.

Und Sie selbsten sind in solcher Lebensgefahr gewesen, daß Sie nicht anders als den Todt vor Augen gesehen, in beinahe 24 Stunden weder Licht noch Feuer gesehen, mußten ihre Behausung verlassen, und aus Noth denselben winter bey unserem Pastoren einziehen. Gleichwohl wagten sie sich wieder des Frühjahrs nach der Marsch, und kaufften wieder Vieh in Hoffnung besserer Zeiten, welches ihnen abermahls in der Seuche wegstarb, daß er zu zweien unterschiedlichen mahlen 15 verlohr. Zu diesem kam noch hinzu, daß er allen übrigen Vorrath an den Teichen wenden mußte, und nach der Christ-Fluth seine sehr verdorbenen Teiche, doch ohne Beystand wieder hergestellet. Gleichfalls auch jetzt nach der Neujahrs-Fluth, seinen Nachbarn gleich wieder auffgebauet. Dennoch aber nicht so viel von seinem Plaatze verbessert, daß er Wohnung allda haben kan, sondern bald hie bald da bey Frembden sie heuerweise suchen, daß also sein Zustand sehr kläglich und beweglich zu erwägen, und deßhalb haben wie Niederstehende Ihm solches, weilen zu der Wahrheit gemäß, zu bezeugen nicht umbhin können.

Victorbur, d. 9 Febr. anno 1724.
gez. Peter Hanßen, Teichrichter
gez .C. A. Thaden, Past.
gez. Harm Conken,
gez. Abbo Henning,
gez. Jibbe Hanßen,
gez. Gesche Jebben,
gez. Nanning Ockels.

Andere Bauern verloren ihr Eigentum, weil sie die Deichlasten nicht mehr aufbringen konnten. In Südbrookmerland waren dies Nanning Ockels, Groß-Burhafe in der Victorburer Marsch und Claas Gerjes, Klein-Heikeland in der Engerhafer Marsch. 1721 berichtete der Deichrichter Peter Hanßen, daß die Landgebräucher „einiger innundirter Landen“ (überschwemmter Lande) nicht im Stande seien, die Kosten für die Reparatur der Deiche zu bezahlen. Nanning Ockels schuldete 800 Gulden und Claas Gerjets 956 Gulden, 5 Schaf. Diese Höhe wurden vom Fürsten „caduciret“, d.h. sie wurden für an den Fürsten verfallen bzw. heimgefallen erklärt. Auf diese Weise sind sie zu Domänen geworden.

1771 forschte die preußische Kriegs- und Domänenkammer nach dem Ursprung dieser Domänen. Auf ihre Anfrage gaben die Deichrichter Lienesch aus Fehnhusen und Ennen aus Victorbur sowie der Hausmann Mense Tjaden aus Engerhafe und Jodokus Kirchhoff aus Uthwerdum folgende Erklärung ab: „… daß, nachdem in ao. 1717 und 1720 die hohe Waßerfluthen alhier im Lande, wie bekannt, gewesen, der Claes Gerjets der damalige Eigner von Klein-Heikeland war, und der Nanne Ockels der den Platz Burhafe genannt im eigenthümlichen Besitz hatte, ihre, bey ihre Plätze gehörige zerrissene Deiche nicht haben aus ihre Kräfften wiederum erstellen können, sondern solche Plätze alle beide mit allen dazu gehörigen Lande und Deiche, an unseren gnädigsten Landes-Fürsten übergeben müßen, welches alles unsere Königl. Majestät gegenwärtig auch besitzen, attestiren und bezeugen wir hiermit feierlichst, können auch auf Erfordern solches eydlich behaupten.

Urkl. unserer eigenhändigen Unterschrift.
So geschen zu Vehnhusen und Victorbur d. 25. October 1771.
gez.Bette Rieken Lienesch,
gez.Menße Tiaden,
gez.Hinrich Ennen,
gez.Jodocus Kirchhoff.

Die Martiniflut vom 12. und 13. November 1686.

Diese Sturmflut ist in der ostfriesischen Geschichte kaum bekannt, weil sie von der 30 Jahre später einbrechenden Katastrophe, der Weihnachtsflut von 1717, überschattet wurde. 1686 sind in Ostfriesland auch Menschen und Tiere ums Leben gekommen, jedoch in viel geringerem Maße als 1717. Durch die Martiniflut sind besonders im Bereich der Leybucht große Schäden entstanden, und das salzige Seewasser drang bis an den Geestrand vor. In ganz Ostfriesland wurden viele Häuser durch die Gewalt des Sturmes umgeweht. Besonders schwer betroffen war die Südbrokmer Deichacht, weil der Schoonorther Deich brach, wobei zwei große Kolke eingerissen wurden. Diese Kolke sind noch heute vorhanden. An dieser Stelle war der Deich bis Anfang unseres Jahrhunderts immer sehr gefährdet, weil hier eine Riede in die Leybucht mündete und auch nach Abdämmung durch den Deich lange Zeit im Deichvorland offen blieb. Als später, 1768 und 1770 der Grimersumer- und der Hagenpolder eingedeicht wurden, blieb die kurze Strecke zwischen beiden Poldern offen. Der sogenannte Kolkdeich blieb Seedeich und unterlag der Schau. Bei Nordweststurm staute sich das Wasser in diesem Trichter besonders hoch an, so daß der Deich hier immer von der Gefahr eines Bruches bedroht war. Dieser Zustand endete erst 1913 mit der Eindeichung des Schoonorther Polders.

Nach dem Unwetter von 1686 wurden die Vögte aufgefordert, ihren Ämtern genaue Berichte zu geben über die Sturmchäden, die in ihrer Vogtei entstanden waren. Zu der Zeit gehörten die Kirchspiele Engerhafe, Victorbur und Wiegboldsbur zur Südbrokmer Vogtei, Vogt war Johann Friedrich Henning in Oldeborg.

Dieser berichtete am 21. November 1686 an das Amt Aurich: „… Denenhalben berichte, wie daß der Aller­gnädigste Gott nach seinem Vätterlichen Willen mit einem sehr grausahmen sturmwindt undt zwaren zwischen dn. 12. undt 13. Obris (November) dieses Monahts dieser Südbrockmer Voigtey Eingesessenen so heimgesuchet, indem fast nicht ein einziges Haus und Kirche in meiner anvertrauten Voigtey ohne Beschädigung davon ist befreyet worden, ja gar vier kleine Häuser als in Upende zwey in Victorbur und in die tehn zwey gantz umbgewehet, nicht weniger ihre Teiche und damme sowohl in dem alten als Schonnorth so gar zernichtet undt zerbrochen, daß es manchen Hausmann wohl unmöglich seyn wird, solche Teiche wiederumb aus das seinige zu repariren undt in vorige stande zu bringen; sintemahlen in dem Schoonorther Teich zwey große Kolcken eingelauffen, also daß diese Voigtey al ihre grünlande theils auch einige Bawlande (Bauland, Ackerland) gantz mit saltzem Waßer überschwemmet, dennoch Gott sey Dank kein einigen Mensch undt Viehe davon Verunglücket oder vertrieben worden, allein es haben sich sieben Hausgesinde wegen des vielen Waßers halben als in den Wolden drey undt Victorbaur und Woltmarsch vier an anderen Örttern sich mit ihrer haabsehlichkeit retiriren müßen …“.

Aus der Nordbrokmer Vogtei meldete der Vogt Bernhard Brandes, Marienhafe u.a. folgendes: „… Die Teiche von Schoonorth Teich als Anfang der obgedachten Nordbrockmer Voigtey war erst bey der Überfahrt auf sexhs ruthen gantz auf dem Grund weckgenommen, dann unweit von diesen vier große Löcher eingerissen, wodurch das saltze waßer eben sowohl aus und ein kan, hiernegst der obige Teich mehrentheils biß an die Herrenbehre von der Kappstürtzung beschädigt. … Ertrunken sind hier 1 Magt, Mann und Frau mit 4 Kindern, 1 Pferd undt 18 Kühe …“. Weiter berichtete er, daß in Osteel 15 Häuser umgeweht und viele beschädigt wurden. „Die Kirche zu Osteel bis auf das Kreuzgebäude gantz bis auf die Mauer umgeworfen.“ (Hier dürfte es sich um das Dach der Kirche gehandelt haben). Außerdem wurden beschädigt in Tjüche 3, in Marienhafe 4, in Upgant 8 und in Siegelsum 3 Häuser. Auch die Kirche in Marienhafe wurde stark beschädigt.

Unglücksfälle 1785

Wenn man heute die Zeitung vornimmt, kann man täglich von Unglücksfällen lesen, die sich in aller Welt zugetragen haben. Sie gehören heute zum menschlichen Schicksal, aber solche Dinge hat es zu allen Zeiten gegeben, auch in unserer näheren Umgegend. Die Eintragungen in manchen Kirchenbüchern haben uns einige Fälle überliefert. Ein paar Fälle seien hier wiedergegeben:

Anno 1785 (Kirchenbuch Engerhafe): „Detmer, des Enno Detmers Hausmanns zu Engerhafe Söhnlein, wurde den 20. April als am großen Bußtage (Karfreitag?) des Nachmittages 3 Uhr unter der hiesigen Waßer- Mühle hinter Hange Jibben Leerhofs Hauß getödtet und ist den 26. e.j.d. beerdiget worden. Alt im 10. Jahr.“

Hange Jibben Leerhof wohnte damals in dem Hof, der östlich der Bahnstation stand und jetzt nicht mehr vorhanden ist. Im Grünland hinter dem Hof stand damals eine Wasserschöpfmühle, die das niedrig gelegene Land entwässerte. Dort haben an dem angegebenen Tage Kinder gespielt und der kleine Detmer ist dabei wohl von der Schöpfschnecke erfasst und zerquetscht worden. Dies schreckliche Ereignis ist in der kurzen Eintragung im Kirchenbuch protokolliert worden.

Anno 1766 (Kirchenbuch Victorbur): „d. 3. Januar sind Peter Hinrichs, ein Arbeitsmann in Ekels von 35-40 Jahren mit seinen beiden Zwillingssöhnlein Dirck und Weiert auf das jämmerlichste bey hellem lichten Tage in ihrem Hause verbrannt. Die beyden Kinder sind gleich in den Flammen umgekommen, der Vater aber starb des folgenden Morgens und lebete in den unaussprechlichsten Schmertzen, indem er keine gesunde Stelle, wo man eine Hand legen konnte, am gantzen Körper hatte, noch 16 Stunden. Es wurden die Kinder unter dem Schutt wieder hervorgesuchet und mit dem Vater d. 5. Ejusd. begraben. Der allmächtige und gnadenreiche Gott bewahre diese Gemeinde vor dergleichen schreckliche und beweinungswürdige Unglücksfälle, damit niemals solche Beyspiele in diesem Buche in Zukunft mögen eingetragen werden. „

Unglücksfälle II

„Das waren noch Zeiten!“ So sagt man wohl, wenn Gespräche über vergangene Ereignisse geführt werden, und besonders „die gute, alte Zeit“ das Thema hergibt. Oft meint man, die Vergangenheit sei doch wohl besser gewesen als unsere heutige Gegenwart mit ihrem hektischen Treiben und düsteren Aussichten, hervorgerufen durch den technischen Fortschritt. Aber, wie lebten denn unsere Vorfahren? Die Menschen dachten und fühlten nicht viel anders als wir heutzutage. Auch sie fürchteten sich vor Kriegen, Hungersnöten und Krankheiten. Auch sie hatten unter großen Katastrophen zu leiden, wie z.B. unter der schlimmen Weihnachtsflut von 1717. Der technische Fortschritt unserer Tage mag gewiss seine negativen Seiten haben, doch dürfen wir nicht undankbar sein, denn wie viel gute Seiten dürfen wir heute genießen, die eben die Wissenschaft uns gegeben hat. Wer z. B. krank ist, geht zum Arzt, wird dort gut versorgt; körperliche Schäden können durch Operationen behoben werden, die für den Patienten ohne unnötige Schmerzen und Leiden durchgeführt werden. In den „guten alten Zeiten“ war das doch noch sehr viel schlimmer. Davon geben auch einige Eintragungen in unseren Kirchenbüchern Hinweise, wie die beiden folgenden Beispiele zeigen:

1766 ist ein 6-jähriger Knabe an „Steckhusten und Engbrüstigkeit“ gestorben. Bei der Eintragung im Verzeichnis der Begrabenen steht folgender Vermerk: „Im September äußerte sich hieselbst bey einigen Kindern ein bösartiger Steckhusten, woran nur dieser Knabe allein verstorben. Die Eltern haben nur Hausmittel, so aus einem decato von Syrop, Ingber und Anis bestanden, wovon dann und wann ein Meßer- Spitze voll gegeben worden ist, nachher aber Violen- Syrop gebrauchet.“

1757 starb eine Frau an „Waßer-Krebs-Schaden“. Anmerkung: „Diese Person hat wohl 4 Jahre laboriret und alle Hausmittel vergeblich angewendet. 2 Jahre vor ihrem Tode hat sie folgendes Erleichterungs-Mittel appliciret: Alle Tage hat sie die Wunde mit Brandtwein ausgewaschen, eine Injektion mit Basilicon angefeuchtet, hineingeleget und ein Emplastrum von Pech, Harz, Wachs so in Baumöl durcheinander vermischet worden daraufgeleget, welches die Wunde rein und sauber gehalten.“

Aber auch Unglücksfälle waren häufig: Anno 1800. „Boje Jacobs … starb plötzlich den 7. October Nachmittags, auf dem Felde, indem derselbe von einem Fuder Heu unversehens in eine spitze Heu-Gabel gestürzet, und, da dieselbe sehr tief in seinen Leib gedrungen, augenblicklich seinen Tod gefunden.“

So war es auch in der „guten alten Zeit“. Ärzte gab es auf dem Lande nicht, bei den weiten und schlechten Wegen konnten sie auch nicht immer zur rechten Zeit bei dem Patienten sein. Hin und wieder gab es auch wohl Heilkundige, „Knakenbreker“ und dergleichen, die erste Hilfe leisten konnten. In der Zeit von etwa 1690 bis 1728, lebte in Engerhafe ein Barbiermeister Hinrich Meyer, der in der Schatzungsliste von 1719 auch als „Chirurg“ aufgeführt ist. Diese „Chirurgen“ machten bei einem Meister ihre Lehrzeit durch und konnten nach einigen Gesellenjahren ihre Meisterprüfung ablegen. Sie besaßen Kenntnisse in der Herstellung von Pflastern und Wundsalben und haben mancherorts auch segensreich gewirkt. Zur Sicherung ihrer Existenz behielten sie zumeist das Bartscheren bei. Über die Tätigkeit des Hinrich Meyer ist leider nichts überliefert worden.

Verregnete Sommer.

Noch bis vor kurzem sah es so aus, als ob der Sommer des Jahres 1984 ganz und gar nass und kalt bleiben würde. Große Sorge bereitete den Landwirten die Einbringung der Heu- und Getreideernte. Aber Überschwemmungen der niedrig gelegenen Ländereien sind nicht vorgekommen, dank der vom I. Entwäs­serungsverband Emden vorgenommen Ausbauten von Vorflutern und Schöpfwerken.

Früher waren Überflutungen des Landes bei Regenzeiten durchaus nichts Ungewöhnliches. Ältre Einwohner unserer Gemeinde werden sich daran noch erinnern, daß in nassen Sommern und Wintern weite Teile der Meede und andere Landflächen unter Wasser standen. Auch in früheren Zeiten kam das vor, und besonders schwere Fälle fanden hin und wider auch Erwähnung in den Kirchenprotokollen. So steht im Kirchenbuch von Victorbur folgende Eintragung:
Anno 1768. „… Noch ist dieses Jahr merkwürdig wegen der außerordentlich naßen Witterung. Es fing auf Medarditag (Ende Mai) da es einige Wochen vorher bis am Mittage dieses Tages das schönste Wetter gewesen war bey einem heftigen Winde ein wenig an zu regnen. Dieser Hegen continuirte bis in den späten Herbst. Um die Heu- Erndte- Zeit waren alle niedrigen Lande überströmet.

Viele Bauern konnten einige Stücke Landes gar nicht mähen laßen und das was gewonnen wurde, wurde naß zusammengefahren, daher es für das Vieh gantz ungesund war, wie denn auch im folgenden Winter 1768/69 viele Bauern ihr sämtliches Vieh verlohren. Auf Amerland starben allein dem Königl. Heuermann 30 Stück ab; und hier in dieser Gemeinde mögen wohl an 150 Stück gestorben sein.

So wie es auf der Heu Erndte ging, so ging es auch mit der Haber Erndte. In denen Wolden als Blaukirchen, Forlitz, Bedekaspel mußten die armen Leute auf Kähnen in ihr Land fahren und den naßen Haber über das Waßer abschneiden. Gott bewahre uns gnädig vor dergl. traurigen Zeiten.“

Ähnliche Zustände gab es noch in den 50er Jahren unseres Jahrhunderts. Im September 1957 brachte schweres Regenwetter sehr große Wassermassen. Langwährende und heftige Westwinde stauten das Emswasser auf, so daß die Siele nicht arbeiten konnten. In Ostfriesland standen weite Flächen unter Wasser, die Ernte war stark gefährdet. Die Maar und der Abelitz-Kanal konnten das Wasser nicht abführen, deshalb waren auch in Moorhusen und Münkeboe weite Flächen überschwemmt. Zu der Zeit war der Ausbau des Entlastungsgrabens in Upende und seiner Zubringer vorgesehen. Der hierfür vorgesehene Bagger sollte am 20. September sein Werk beginnen. Die gewöhnliche Reinigung war aus diesem Anlass unterblieben, um unnötige Kosten zu vermeiden. Das Wetter kümmerte sich aber nicht um die festgelegten Termine, die Katastrophe kam über Nacht. Als das Wasser weiter anstieg und auch in Upende und Umgebung Land überschwemmte, gaben die davon Betroffenen nicht dem Wetter, sondern dem Bürgermeister und den Anliegern des Entlastungsgrabens die Schuld, und es kam im Gemeindebüro zu erregten Auseinandersetzungen. Aber selbst wenn die Reinigung vorher erfolgt wäre, hätten die großen Wassermassen nicht abfließen können, weil die Vorfluter zu den Sielen noch nicht ausgebaut waren.

Diese Wassernot war die bisher letzte, denn im selben Monat wurde das Schöpfwerk in Greetsiel in Betrieb genommen, und im Jahre 1958 begann der I. Entwässerungs-verband mit dem Ausbau der Gewässer III. Ordnung. Diese Gräben sind bis 1963 auch in unsere Gemeinde ausgebaut worden, so daß seither eine ordentliche Entwässerung gewährleistet ist.

Von Kometen und extremer Witterung

Von Kometen und extremer Witterung, berichtet die Schulchronik von Münkeboe aus den Jahren 1910, 1911, 1927 und 1928. Der Hauptlehrer Warnecke, der damals die Chronik führte, und von 1909 bis 1947 Lehrer in Münkeboe war, schrieb:

„Das Jahr 1910 scheint das reine Kometenjahr zu werden. Zuerst schrieb man nur vom Halleyschen Kometen, der im Mai erscheinen sollte. Aber im Januar zeigte sich ein Komet, den man anfänglich für den oben genannten hielt. Bald entdeckte man den Irrtum und taufte ihn schnell um. Da man sich über den Namen vorläufig nicht einigen konnte, erhielt er zunächst die Bezeichnung 1910a. Dieser Konkurrent zeigte sich jeden Abend von Mitte Januar an in strahlendem Glanze und war bei unbewölktem Himmel mit unbewaffnetem Auge herrlich zu beobachten. Der leuchtende Kern mit dem weiten und hellen Schweif war eine großartige Himmelserscheinung und lockte viele vor die Tür zur Beobachtung. Der Betrachtung traten hinsichtlich der Auffindung keine Schwierigkeiten entgegen. Standort: Rechts von der Venus über dem Horizont. Der Schweif reichte bei klarem Himmel fast bis zur Mitte der unsern Gesichtskreis überregenden Halbkugel, geschätzt auf 5-6 Grad.

Im Jahr 1911 war der Anfang des Frühlings rein winterlich. Kalte Nordstürme brausten einher und brachten ungemütliche Tage, so dass sich die Schummelei und die Bestellung des Gartens um Wochen verzögerte. In der Osterwoche fror es an mehreren Tagen, man verzeichnete eine Kälte von 5–6°, so dass in den Gärtnereien und weiterhin in Mittel- und Süddeutschland ein nicht berechenbarer Schaden den Besitzern daraus entstand (Baumblüte). Ein Wechsel trat nach Ostern ein, wieder so stark, wie er in Jahrzehnten nicht in Erinnerung ist. Der Frühling brachte sommerliche Tage. Ein Maximum lagerte über Osteuropa und breitete sich nach Deutschland aus und bereitete uns herrliche Maientage, in einer Woche war das Laub an den Bäumen da (Mitte Mai). Alle Tage schwüle Luft, verbunden mit nahen und entfernten Gewittern.

Das Jahr 1911 war ein Teuerungsjahr infolge der großen Dürre. Seit dem Jahre 1850 hatte keine Hitzeperiode eine solche Dauer wie im Sommer 1911 aufzuweisen. Sie hat alle übertroffen und stellte somit einen Rekord auf. Bisher wurden Hitzewellen von 27 Tagen festgestellt und zwar 1857, welches so lange das Rekordjahr war, Jahr 1868 von 21 Tagen. 8-10-tägige Perioden sind häufig; aber eine ununterbrochene Hitze und Trockenheit von 30 Tagen ist eine Abnormität, deren sich das Jahr 1911 allein rühmen kann. Sie begann im Reich im Anfang des Sommers und breitete sich langsam vom Rheinland her aus, wo sie mit einer Frühmorgentemperatur von 25° auftrat, über ganz Mitteleuropa.

Alle Tage der tiefblaue Himmel, kein Wölkchen trübte, die Sonne brannte vom frühen Morgen bis Untergang sengend hernieder. Nach der 1. Unterrichtsstunde oft schon 25°, an manchen Tagen schon am Anfang des Unterrichts, folglich alle Nachmittage hitzefrei. Infolge ministerieller Anweisung wurde der Unterricht beim Eintritt von 25° gleich geschlossen. So wurde es manchmal bloß ein Hin – und Hergehen der Kinder.

Es war ein schlimmes Jahr für die Landwirte, die letzte Hoffnung, dass der August Niederschläge brächte, zerfiel, nur ganz vereinzelnd in Begleitung von Gewittern. Die Kartoffelernte musste deshalb missraten. Dazu wütete die Maul- und Klauenseuche, die Märkte wurden verboten, eine gänzliche Missernte der Futterpflanzen trat ein, die Wassernot auf den Weiden. Hitzschläge in großer Anzahl, in manchen Provinzen über 100. Beim Baden sind sehr viele verunglückt durch Schlaganfall, auch hier einer.

Große Säuglingssterblichkeit trat ein, in den Städten sehr groß, infolge der Milch und der Hitze. In Leipzig starben 350 Kinder unter einem Jahr in einer 1 Woche. Überall brachen Brände aus, oft infolge von Selbstentzündung. An Löschen war bei dem Wassermangel nicht zu denken.

Auch hier wütete ein Moorbrand, der mehrere Wochen anhielt. Kam von Tannenhausen herüber, mehrere tausend Fuder Torf wurden vernichtet. Hafer, Rüben usw. versengten. Die Häuser am Moorrand waren tagelang in höchster Gefahr. Der Moorboden brannte sehr tief, jeder Windzug fachte das Feuer wieder an. Wasserquellen und Brunnen versiegten, manche Menschen wussten sich solcher Zeiten nicht zu erinnern, dass ihre Brunnen versagt hätten. So wurden denn überall die Pütten gereinigt und vertieft, manches wurde dabei zutage gefördert. Der Wasserverbrauch wurde sehr eingeschränkt, von entfernten Nachbarn musste es manchmal herangeholt werden. Der Schulbrunnen und die Backe waren wochenlang trocken, die Kinder brachten sich Trinken mit, die Schule konnte nicht nass gereinigt werden.

Futterpreise waren enorm hoch. Fuder Heu 50 bis 60 Mark, der 2. Schnitt vertrocknete, Stroh bis 30 Mark bis 1000 Pfund. Kraftfutter stieg im Preise. 100 Pfund Gerste bis 12 Mark, ebenso Hafer. Schweinepreise bewegten sich um 40 Mark für den Zentner herum, so musste mancher Kolonist sein ins Trockene gebrachte Scherflein hervorholen, andere gerieten tiefer in die Tinte. Die Zuckerrüben, die von den Insekten verheert wurden, standen lückenhaft, die Folge war ein Anziehen der Zuckerpreise.

Die in Mitte August eintretende Abkühlung brachte den ersehnten Regen nicht, die Hoffnung auf einen günstigen Nachsommer und Herbst sank auf ein Minimum herab. Die Preissteigerung für Gemüse hält an. Weißkohl anfangs der Zentner für 6,50 M. einige Wochen später 8,50 M. Grundkohl, das Hauptnahrungsmittel, ist fast der Gefräßigkeit der Raupen zum Opfer gefallen. Gartenbohnen zeigen bei den meisten Besitzern eine völlige Missernte.

8. August. Die andauernde hohe Temperatur und Trockenheit hat weit ausgedehnte Flächen des Landes bereits ein herbstliches Aussehen verliehen. In Mengen fällt das trockene Laub von den Bäumen und von grünen Rasen kann man in vielen Gegenden, so weit das Auge reicht, keine Spur mehr sehen. Man weiß wirklich nicht, woher das Vieh auf den völlig vertrockneten und sonnenverbrannten Weiden die Nahrung gewinnt, um noch Milch zu geben und vor Hunger bewahrt zu sein. Wassermangel geht natürlich mit diesem Zustand Hand in Hand, und noch immer ist keine Aussicht auf ergiebige Regenfälle vorhanden. Mit dem verflossenem Mittwoch sind 19 aufeinanderfolgende Sonnentage (wer dies nicht erlebt hat, hat keine Vorstellung) zu verzeichnen gewesen, an denen das Thermometer über 25 Celsius stieg. Eine solche Zahl von aufeinanderfolgende Sonnentagen ist seit Beginn der amtlichen Beobachtungen im Jahre 1848 noch niemals zu verzeichnen gewesen.

Große Verluste brachte die Hitze auch dem Teiche in dem hiesigen Lehrergarten. Als ich (W) nach einer Tour durch das Wesergebirge hierher zurückkehrte, war das Wasser fast verschwunden (Meine Frau hatte schon einige Tage lang jeden Abend einige Eimer hineingebracht). Am selben Abend griff ich noch den Rest der lebenden Fische, etwa 50 waren heimgegangen, es waren noch etwa 20 und tat sie in eine Balje, fütterte sie und gab ihnen häufig frisches Wasser. Nun reinigten wir den Teich und vertieften ihn, der noch nie ausgetrocknet war, um etwa 1,5 m; aber wir erhielten kein Wasser; er blieb leer von den Sommerferien bis nach den Herbstferien. Von den geborgenen Fischen krepierten noch die schönsten, etwa 10 bildeten den Stamm zur weiteren Vermehrung.

Die große Sonnenfinsternis am 17. April 1912 gestaltete sich in den Mittagstunden zu einer überaus interessanten Himmelserscheinung. Da die Luft völlig klar und wolkenlos war, so konnte die Verfinsterung unseres Tagesgestirns in allen ihren Teilen sehr gut beobachtet werden.

Gleich nach 12 Uhr (wir hatten 12-1 eine Turnstunde) konnte man am rechten unteren Rande der Sonne den Eintritt des Mondes beobachten. Langsam zog dann die dunkle Mondscheibe in Richtung von unten rechts nach oben links über die leuchtende Sonnenfläche hinweg. Schon gegen 1 Uhr war eine deutliche Abnahme des Tageslichts bemerkbar, und um 1.30 Uhr, als die Verfinsterung ihren höchsten Stand erreicht hatte und nur noch ein zehntel der Sonnenscheibe einer schmalen Sichel gleich sichtbar blieb, trat eine Art Dämmerung ein, wie man sie zur Zeit des Sonnenunterganges beobachtet. Während der größten Verfinsterung war auch eine deutliche Abnahme der Temperatur festzustellen. Über einer Lampe hatte fast jedes Kind ein Stück Glas geschwärzt zum Beobachten.

Leute, die von dem Vorgang nicht gehört hatten, kamen aus den Häusern und wurden, wie sie sagten, benaut. Überall ein fahler Schein, als ob Feuer war. Im Hause konnte man kaum lesen. Mancher Unwissende dachte an den Ausbruch eines Gewitters und hatte doch nicht Wolken gesehen. Eine annähernd gleiche Sonnenfinsternis wird in unserer Gegend in Jahrzehnten nicht gesehen werden.

Das Jahr 1927 ist für viele Gegenden ein reines Unglücksjahr gewesen. Große Katastrophen: Erdbeben, Wolkenbrüche, Hagelwetter, plötzliche Überschwemmungen und Deichbrüche, große Stürme haben zahlreiche Landstriche verwüstet. Auf den sonnenreichen Winter folgte ein winterlicher Frühling. Gewaltige Regenmengen stürzten hier herab; die starke Abkühlungen mit sich brachten. Eine späte Aussaat war die Folge, die Gartenbohnen verfaulten im Boden, mancher hat zum 3. Male pflanzen müssen. Die Feuchtigkeit zeitigte eine gewaltige Schneckenplage, die Bohnen, Kohl und Kartoffelfelder kahl fraßen. Schneckenjagden waren erforderlich. Es ist August und noch ist kein trockner Torf da, obwohl Leute im März schon gruben.

Das Jahr 1928 brachte infolge eines warmen Sommers eine ausgezeichnete Ernte. Für Getreide, Rüben und Kartoffel bedeutete es ein Rekordjahr, in Jahren nicht solche Erträge. Überall bei den Häusern zahlreiche Kartoffelmieten. Trotz der billigen Viehpreise im vorigen und in diesem Jahr konnte die Landwirtschaft etwas aufatmen, aber schon im Dezember stellte sich ein Winter ein, wie ihn das lebende Geschlecht noch nie verzeichnen konnte. Um Weihnachten herum einige Tage Tauwetter, dann wieder Frost, der sich im Januar und Februar steigerte bis 25° Kälte. Die Pumpe in der ersten Lehrerwohnung fror im Januar in einer Nacht fest und war Ende März noch nicht gebrauchsfähig. Die Küchenfenster tauten tagelang trotz starken Heizens nicht ein bisschen ab, ebenso in der Schule. Die Kinder glühten am Ofen, die Bänke vorne waren heiß, hinten schüttelten die Kinder sich vor Frost, alle Leitungen, Klosetts, eingefroren. Zweimal regnete es einige Stunden, der Regen fror sofort, die Folge waren spiegelglatte Strassen und Wege. Die Kinder kamen auf Schlittschuhen zur Schule, Spielplatz eine blanke Eisfläche, auf Schlittschuhen zur Stadt und zur Bahn. Radfahren auf der Straße war unmöglich, an den Bäumen drückten die Leute sich entlang. Mancher Fall – manches Unglück! Kleine Flüsse und Kanäle bis auf den Grund gefroren. Zweimal hatte es getröpfelt, sonst kein Regen. Backen und Brunnen erschöpften sich, Wasser musste angeholt werden. Der Schulbesuch war wochenlang in den unteren Klassen sehr traurig, 1/2 bis 1/3 der Kinder abwesend. Kein Fortschritt war möglich. Am 15. März hatte es erst handbreit tief aufgetaut, 3/4 m tief gefroren! Oh, die schönen Kartoffeln! Rüben alle zusammen ein Eisklumpen! Manche Familie musste 50-80 % der Kartoffeln als erfroren aus der Erde heraushauen! „

Soweit der Bericht des alten Lehrers Warnecke in der Schulchronik von Münkeboe.

Sterberegister um 1780

Die Eintragungen in den Kirchenbüchern geben nicht nur Auskunft über die damals hier lebenden Menschen, sondern auch über Ereignisse, welche besonderes Aufsehen erregten.

Im Jahre 1780 grassierten hier unter den Kindern die Pocken. Diese Seuche begann im Juli und dauerte bis November. Im Kirchspiel Engerhafe starben insgesamt 22 Kinder im Alter von 1/2 bis 14 Jahren und zwar im Juli 7, im August 4, im September 11 und das letzte Kind im November. 17 dieser Kinder wohnten in Häusern, die zur Oster-Pastorei gehörten, stammten also aus Oldeborg, Upende, Münkeboe und Moorhusen. Im ganzen Kirchspiel lebten 1785 insgesamt 802 Einwohner.

1797 wurden viele Eingesessene von den Masern befallen. Im Sterberegister heißt es an einer Stelle: „…starb den 15. December Mittwochs Mittags 12 Uhr an den Masern, woran seit Novbr. u. Decbr. sowohl Erwachsene und bejahrte Personen, als besonders kleine Kinder laboriert haben, so daß desfals in 8 Tagen keine Schule zu Engerhafe hat gehalten werden können“.

1796 starb Willem Eycken Sanders aus Moorhusen unter außergewöhnlichen Umständen. Das zeigt folgende Notiz: „… Dieser hat ein trauriges Schicksal gehabt, denn da er den 16. Julii Sonnabends gegen Abend, als ein starkes Gewitter eingetreten, als Mäher von der Upganter Meede nach Hause reisen wollen und unterwegs zufälligerweise auf einem Wagen gefahren; ist er eben vor der Schottjer steinernen Brücke vom Blitze getroffen und sogleich erstickt u. getödtet worden. Und obgleich zu Marienhafe von dem Chirurgo Neddermann alle Rettungs-Mittel, nach Anleitung des allergnädigsten Königl. Edicts a. d. Berlin den 15. Nov. 1795 appliciret worden; so sind bey dem allem selbige vergeblich gewesen, und ist derselbe, so ertödtet, nach Moorhausen gebracht, und weil er wegen des üblen Geruchs nicht lange über der Erde stehen können, d. 19. Julii beerdiget worden. Er ist alt geworden 24 Jahre, 2 Monathe, 3 Wochen und 4 Tage, indem er d. 21. April 1772 geboren“.

Irren ist menschlich, auch bei einer Beerdigung. Das zeigt der Nachsatz einer Sterbeeintragung aus dem Jahre 1794. Eine alte Frau wurde beerdigt, aber dabei trat ein Zwischenfall ein: „… NB. Sie wurde erst in die Kirche gesetzet und nach der Leichenpredigt erst beerdiget, weil man das unrechte Grab gegraben, und nun erst ein neues gegraben werden mußte“. Das war mal eine schöne Abwechselung unter den örtlichen Ereignissen!

Die Schlacht auf den Wilden Äckern. (28. Oktober 1428)

Im vorigen Jahr wurde an der Südseite des „Wilde Äckerweges“ von Bürgern der Samtgemeinde Brookmerland ein Denkmal errichtet, das an die vor mehr als 550 Jahren in dieser Gegend stattgefundenen Schlacht zwischen Ocko tom Brook und Focko Ukena erinnert, und durch die Ocko tom Brook, Land und Freiheit verlor.

Focko Ukena, Häuptling von Moormerland, Lengen, Oberledingerland und Reiderland war ein treuer Gefolgsmann von Keno tom Brook, des Vaters des Ocko und ein hervorragender Truppenführer. Keno starb 1417, zu der Zeit war Ocko kaum älter als 17 Jahre. Im Laufe der folgenden Jahre spitzte sich das Verhältnis zwischen den beiden immer mehr zu, so daß Ocko sich nach auswärtiger Hilfe umsehen musste. Er hatte inzwischen die Tochter des Grafen von Oldenburg; Ingeborg geheiratet. Durch diese verwandtschaftlichen Beziehungen erhielt er Hilfe von dem Erzbischof von Bremen, Nicolaus von Delmenhorst. Dieser brachte ein Ritterheer von etwa 1.000 Mann zusammen, das aber 1426 bei Detern von Focko Ukena völlig aufgerieben wurde. Der Erzbischof fiel als Gefangener in seine Hand. Zwei Jahre später gelang ihm dann der entscheidende Schlag, der ihn an Stelle der tom Brook zum Herrn über Ostfriesland machen sollte.

Doch lassen wir jetzt Dr. H. Reimers, den bekannten ostfriesischen Geschichtsforscher erzählen: (Ostfrieslandkalender für Jedermann, Jahrgang 1929, S.192 ff.) „… Er zog von Süden her mit etlichen Hilfstruppen, die ihm der Bischof von Münster geschickt hatte, und mit einem Aufgebot aus Moormerland, Reiderland und Overledingerland gegen die Kernstellung Ockos in Brokmerland heran. Ohne wesentlichen Widerstand zu finden, war er bis in die Gegend von Aurich gekommen. Von Aurich ging es dann auf dem sogenannten Waltpad in der Richtung auf Victorbur. Man nahte sich Ockos Stammburg, dem Schloss Brooke oder der späteren sogenannten Oldeborg. Inzwischen hatte sich mit weiteren Verstärkungen Fockos Sohn Udo von Norden und Ihmel Beninga mit anderen Häuptlingen des Emder Landes angeschlossen.

Ocko hielt den herandrängenden Scharen gegenüber ein stilles Abwarten in Marienhafe, das er zum Waffenplatz seiner Getreuen gemacht hatte, für untunlich. Vielleicht reizte ihn auch das, was er an Verwüstungen sah und hörte, den Feinden so rasch wie möglich Einhalt zu gebieten. Er verließ Marienhafe und warf sich dem andringenden Feinde mit allem, was er hatte, entgegen. Focko kam eine Schlacht im freien Felde gelegen. Er ließ, selbst von dort aus unbehindert, Oldeborg seitwärts liegen und bot seinem Todfeinde die Stirn. Zwischen Upgant und Fehnhusen prallten die Heere aufeinander. Die Örtlichkeit wird von späteren ausnahmslos als die Wilden Äcker bezeichnet, Zeitgenossen sprechen von dem Wilden Acker. Nur Ocko selbst spricht in seinem Testament von Wylda Ackeren. Als Schlachttag ist der Tag Simonis und Judas, der 28. Oktober anzusehen, jener oft unwirtliche Spätherbsttag, von dem es in Schillers Tell heißt: Heut ist Simon Judae, da rast der See und will sein Opfer haben.

Über den Verlauf des Kampfes sind uns Einzelheiten nicht überliefert. Wir wissen aber, daß es ein stundenlanges heißes Ringen gewesen ist. Es macht der kleinen Schar Ockos alle Ehre, daß sie dem übermächtigen Feinde so lange widerstanden hat und ihm gegenüber zeitweise sogar im Vorteil war; sie kämpfte um Sein oder Nichtsein. Es ist mit maßloser Erbitterung gefochten worden.

Man hat die Schlacht auf den Wilden Äckern, wohl als den erbittertsten Kampf angesehen, den je Friesen miteinander ausgefochten haben, und das will etwas sagen! Fast hätte es auch dem letzten tom Brook das Leben gekostet. Focko, der den Wert vornehmer Gefangener aus der Deterner Schlacht kannte, entriss ihn mit schnellem Zugriff seinen Bedrängern und machte ihn zum Gefangenen. Auch von Ockos Getreuen geriet ein Teil in Gefangenschaft, unter ihnen sein streitbarer Halbbruder Itze tom Brook. Ockos Piraten, denen er in den letzten Jahren in Marienhafe Zuflucht geboten hatte und die ihm als einzige außer den getreuen Brookmerländern zur Seite standen, sollen fast alle ihre Treue mit ihrem Blute besiegelt haben.

Drei Tage nach der Schlacht wurde die Burg in Oldeborg zerstört, die aber nicht mehr verteidigt worden war. Focko Ukena muss damals auch Kanonen gehabt haben, ein neues Kampfmittel. Herr Bernhard Smidt, Oldeborg fand im vorigen Jahr eine Kanonenkugel aus Stein, als er hinter seinem Hause eine Grube aushob.

Die Zahl der in der Schlacht Gefallenen, wird sehr verschieden angegeben. Eggerick Beninga, der nach mehr als 100 Jahren dieses Ereignis beschrieb, schätzte die Opfer auf 4.000. Das ist aber viel zu hoch, den in jenen Zeiten waren die Heere sehr klein. Insgesamt dürften an diesem Treffen höchstens 4.000 Mann beteiligt gewesen sein, und auch das wäre schon viel gewesen. Alte westfriesische Quellen sprechen von etwa 400 Gefallenen und dürften damit den Tatsachen näher kommen als die übertriebene Zahl späterer Geschichtsschreibung.

Dr. H. Reimers schreibt: „… Weit über Ostfrieslands Grenzen erscholl die Kunde von dem, was hier geschehen war. In den Niederlanden wie in den Hansestädten hat man dies Ereignis in den Analen aufgezeichnet. Eine der ältesten Schilderungen der Schlacht verdanken wir einem Dominikanerpater in Lübeck. Denen aber, die ihn mit erlebt haben, ist der Schicksalstag des Hauses tom Brook tief eingeprägt, und es zittert etwas von dem Grauen vor furchtbarem Geschehen durch die wenigen unmittelbaren Zeugnissen hindurch, die davon auf unsere Tage gekommen sind. Fast genau 6 1/2 Jahre nach der Schlacht hat der letzte tom Brook angesichts des nahenden Todes sein Haus bestellt. Er hat seiner Angehörigen und seiner Getreuen, hat der Kirche und guter christlicher Werke gedacht … . Aber der Gefallenen von den Wilden Äckern konnte er nicht vergessen. Er tat für sie, was im Geiste jener Zeit lag, und stiftete aus den Gütern seines Hauses für sie eine Seelenmesse, die Jahr für Jahr zu ihrem Gedächtnis in Norden gehalten werden sollte. Das ist von dem sterbenden Kriegsherrn ein echtes Stück Treue bis an den Tod in einer Zeit, die von Denkmälern und öffentlicher Hinterbliebenenfürsorge noch nichts wusste. Nur so mochte der Sterbende die Erinnerung an das für sein Haus, unter seiner Führung, Geschehene zu bannen wissen mit einer Tat der Treue …“.

Ockos Testament wurde am 23. April 1435 aufgestellt. Auch die Kirche zu Buta- ee (Engerhafe) wurde nicht vergessen. Sie erhielt einen großen ehernen Kessel zum Guß einer Glocke. Die Seelenmesse in Norden ist durch die Reformation erloschen. Wie wäre es, wenn künftig am Volkstrauertag oder am Ewigkeitssonntag in der Kirche zu Engerhafe auch der Gefallenen dieser Schlacht gedacht werden würde?

Doch lassen wir Dr. Reimers weiter berichten: „… Focko Ukena, der angebliche Vorkämpfer friesischer Freiheit, wurde nun das, was die tom Brook gewesen, Häuptling von Ostfriesland. Wohl hat er es selbst vermieden, diesen Titel zu führen, wenn er ihm auch von anderen gegeben wurde, nannte er sich jedoch nach wie vor Häuptling zu Leer. Er hat auch sein Gebiet nicht unmittelbar durch Eroberungen vergrößert, sondern das bisherige tom Brooksche Gebiet unter seine Söhne und Anhänger verteilt. Aber die tatsächliche Stellung eines Herrn und obersten Richters über das ganze Land hat er in den nun folgenden Jahren doch eingenommen, und die Art, wie er sie ausübte, ließ nur zu bald Unzufriedenheit und Feindseligkeiten wie weit wucherndes Unkraut allenthalben um ihn her aufschießen.

Ocko tom Brook war in seiner Gefangenschaft zur Untätigkeit verurteilt. Mochte seine Regierung gleich gegenüber den harten Regiment Focko Ukenas, als gute alte Zeit erscheinen, an eine unmittelbare Wiederherstellung seiner Macht dachte man in weiteren Kreisen Ostfrieslands kaum. Focko Ukena hatte sein Werk, das ihn und die seinen ans Ruder bringen sollte, im Namen der friesischen Freiheit getan. Die alte Volksfreiheit sollte auch den Männern, die jetzt eine neue Umwälzung planten, zum Paniere dienen.

Noch bestanden die Vertretungen der alten Landesgemeinden, seit einem Jahrhundert freilig durch die Herrschaft der Häuptlinge in den Schatten gedrängt. Sie sind’s, die jetzt, während die mit Fockos Herrschaft unzufriedenen Häuptlinge klug zurücktreten, einmal wieder nach außen hin die Führung in die Hand nehmen.

Gerade drei Jahre und etliche Tage waren seit der Schlacht auf den Wilden Äckern verstrichen, da schlossen sich Norderland, Brookmerland, Auricherland usw. mit den Häuptlingen des Emsigerlandes zu einem Bunde zusammen, den man später wohl den Freiheitsbund genannt hat. Den Geist des Vertrages bringen seine Eingangsworte zum Ausdruck: „De handt des almechtigen Gades sy allen menen Fresen een vorschilt tho hulpe und tho troste in allen giden fryen Werken.“ Frei und friesisch, das war die Losung, unter der man sich die Bruderhand reichte. Von Feindseligkeit gegen Focko Ukena ist hier mit keiner Silbe die Rede.

Aber schon war durch gegen sie gerichtete Bewegungen, die Stellung seiner Söhne und treuesten Parteigänger ins Wanken geraten, und bald sah sich der durch einen unglücklichen Zug ins Stadtland gekränkte Focko in seiner eigenen Burg zu Leer eingeschlossen. Er selbst entkam, noch bevor die Burg in die Hände seiner Feinde fiel und ihr das Schicksal der drei Tage nach der Schlacht auf den Wilden Äckern zerstörten Oldeborg bereitet wurde. Aber seine Macht war dahin, er hat sie trotz verzweifelter Versuche nicht wieder zu erringen vermocht. Als er im Jahre 1436 nach dem frühen Tode seiner Söhne auf dem Besitztum seiner zweiten Frau im Groningerlande starb, war ihm so gut wie alles, was er errungen gehabt hatte, unter den Händen zerronnen.

Als treibende Kraft im Kampfe gegen den Sieger von den Wilden Äckern erscheinen uns vor allem zwei. Das ist einmal die durch alle Wechselfälle unerschütterliche Anhänglichkeit der Brookmer an ihr altes Herrengeschlecht. Brookmerland ist einst in der Zeit der friesischen Freiheit unter den kleinen Bauernrepubliken die demokratischste gewesen; es verbot den Burgenbau und kannte keine bevorrechtesten Geschlechter. Es ist dann aber später in der Häuptlingszeit, wenn wir wieder einmal einen modernen Ausdruck gebrauchen wollen, das monarchischste der kleinen friesischen Länder geworden. Während im Freiheitsbunde von 1430 Fockos eigene Kernlande Mormerland und Overledingerland allen anderen vorangingen, haben die Brookmer jede Bewegung unterstützt, die ihrem vertriebenen Häuptling zugute kommen konnte. Das ist für die im übrigen von Fehlern und Härten gewiss nicht freizusprechenden Herren tom Brook eine Rechtfertigung, wie sie schöner nicht gedacht werden kann.

Zu einer Wiederherstellung dessen, was einst gewesen war, hat das alles freilich nicht helfen können. Ocko tom Brook kehrte als ein gebrochener Mann aus der Gefangenschaft zurück und hat die letzten Jahre bis zu seinem frühen Tode (1435) in der Stille gelebt. Sein Blick war der Vergangenheit zugewandt, dem Ausgleichen und Wiedergutmachen, bis er versöhnt mit Gott und den Menschen, sein Haupt aufs letzte Kissen legen konnte. Der Zukunft zugewandt aber war die andere Kraft, die wir beim Freiheitsbunde von 1430 mit zum Sturze Focko Ukenas wirksam finden. Es ist die eines aufstrebenden Häuptlingsgeschlechts, das in nicht mehr ferner Zukunft das Erbe der tom Brook und Ukena antreten sollte und dem es beschieden war, dem ein Jahrhundert lang von Häuptlingsfehden zerrissenen Lande den inneren Frieden und die äußere Einheit zu schenken unter der Form einer Grafschaft des heiligen römischen Reiches deutscher Nation.“ Soweit Dr. H. Reimers Bericht. Vom Brookmerland aber, unserer engeren Heimat, ist die Einheit Ostfrieslands ausgegangen.

Eine grausige Bluttat in Moordorf.

Wenn man heutzutage die Zeitung zur Hand nimmt, fallen einem sehr oft Schlagzeilen ins Auge, unter denen Berichte über Mord und Totschlag aus aller Welt stehen. Die moderne Nachrichtentechnik macht es möglich, dass Ereignisse, die irgendwo in der Welt vorgefallen sind, auch in unseren hiesigen Blättern beschrieben werden. Die Häufung derartiger Schreckensmeldungen lässt den Eindruck aufkommen, als ob unsere Zeit besonders schlecht und verdorben sei. Früher wird ja alles viel besser gewesen sein, oder ? Aber heute leben ja vielmehr Menschen auf der Erde als noch vor 170 Jahren. Die Menschen aber sind heute wie damals in ihrem Wesen gleich geblieben.

Dass auch in alten Zeiten Aufsehen erregende Untaten vorgekommen sind, beweist die folgende Eintragung im Kirchenbuch von Victorbur:
„Anno 1826. Gestorbene und Begrabene.
18. Jürgen Hinrichs Door, noch bis nach May dieses Jahres Einwohner zu Moordorf, seitdem aber Colonist im Felde zwischen Moordorf und Walle, wurde am 16. September auf eine höchst traurige Weise seines Lebens beraubt.

Als er am Abend dieses Tages von Moordorf, wo er den Tag über für einen anderen gearbeitet und zwar gemähet hatte, mit seiner Sense, ohne den Baum, den er in Moordorf, da er ihn über den Tag geliehen gehabt, zurückgelassen, unter dem Arme nach seiner Hütte zu den Seinigen zurückkehrte, wurde er auf dem Wege, eine Strecke diesseits der sogenannten Wallster Brücke, von einem wahrscheinlich aus Religions-Schwärmerey in Wahnsinn und Raserey gerathenen Menschen, dem zeitigen Schullehrer zu Kirchdorf Nahmens Feld, einem jungen Mann von nur noch 22 Jahren, angefallen.

Wie aus den Umständen und aus dem Geständnis dieses Menschen selbst hervorgeht, entriß dieser dem kein Böses ahnenden und sorglos dahingehenden Mann, eh er sich’s versehen die Sense und versetzte ihm darauf alsbald im Nacken einen tüchtigen Schlag.

Zwar versuchte der Unglückliche sich durch die Flucht aus den Händen des Wüthenden, gegen den er sich nicht vertheidigen konnte, zu retten. Kaum aber war er eine kleine Strecke fortgekommen, als er von demselben wieder eingeholt und nun auf die grausamste Weise zu Tode gemartert wurde, indem der Mörder ihn mit der Sense den ganzen Kopf zerhackte und überhaupt am ganzen Körper schrecklich verstümmelte, welcher hier den 20. September mit einer Leichenpredigt beerdiget wurde, nachdem der unglückliche Mann ein Alter von 47 Jahren erreicht hatte. Der Mörder wurde bald nach der That zu Moordorf verhaftet, nachdem er daselbst noch 4 Personen angefallen und unter denselben ein Kind von 7 Jahren gefährlich verwundet hatte“. Soweit die Eintragung im Sterberegister der Kirchengemeinde Victorbur.

Hinrichtung 1811

Im Kirchenbuch von Victorbur findet sich folgende Eintragung: „Anno 1811: Jann Jürgen Friederich Reck, ein junger Mensch von Mohrdorf, wurde vom Kriegs-Rath eines Aufstandes wegen, unter den Schiffern zu Aurich gehalten worden, zum Tode verurtheilt, am 25. May erschossen und d. 28. ejusd. hier auf dem Kirchhofe, jedoch ganz in der Stille, beerdiget, alt 20 Jahr.“
Warum wurde er hingerichtet?

Nachdem im Oktober 1806 Ostfriesland von holländischen Truppen besetzt und bald darauf eine Provinz des damaligen Königreichs Holland unter dem König Louis Bonaparte (ein Bruder Napoleons) wurde, besetzten Anfang 1810 französische Truppen Holland. Damit wurde auch Ostfriesland Teil des napoleonischen Kaiser­reichs.

Nun galten auch hier französische Gesetze. Schon 1793 war in Frankreich die allgemeine militärische Dienstpflicht eingeführt worden, die nun auch für die Ostfriesen galt, die bisher völlig frei vom Militärdienst waren. Die erste Aushebung fand im März / April 1811 statt. Es gab 1049 wehrpflichtige junge Männer. Das Los sollte entscheiden. Derjenige, der ein Los mit der Nr. 1-228 gezogen hatte, wurde eingezogen.

Diese erste Aushebung vollzog sich ohne besondere Zwischenfälle. Als aber 300 Seeleute im Alter von 24 bis 49 Jahren zum Seedienst ausgehoben werden sollten, kam es zu Unruhen. Am 2. April 1811 versammelten sich die wehrpflichtigen Seeleute des Bezirks Leer in der lutherischen Kirche zu Leer, um dort ausgelost zu werden. Sie weigerten sich, das Los zu ziehen, dabei kam es zu Ausschreitungen, die von der französischen Wache nicht unterdrückt werden konnten. Doch zwei Tage später mussten die Wehrpflichtigen doch ihr Los ziehen. Eine schwer bewaffnete Kompanie Soldaten stand bereit, um einen neuen Aufruhr mit Gewalt zu unterdrücken.

Eine Woche danach versammelten sich über 600 Schiffer und Seeleute aus den Bezirken Timmel, Aurich, Berum und Norden in Aurich, sie waren zur Musterung in das Auricher Schloss befohlen worden. Zuerst wurden die Leute aus dem Kanton Timmel in den Schlosssaal geführt. Die Musterung hatte kaum begonnen, als die versammelte Menge unruhig wurde und laut protestierte. Ein Knüppel, von hinten geworfen, flog auf den Tisch der Kommission. Die wütende Menge drängte nach vorn, so daß der Rekrutierungsrat aus dem Saal flüchtete. Der Präfekt befahl, die Musterung draußen auf dem Schlossplatz fortzusetzen. Dort aber begann der Lärm von neuem. Die Schiffer schwenkten ihre Knüppel, tobten, bedrängten und bedrohten die Beamten. Selbst der Präfekt geriet ins Gedränge. Er erhielt zwei Stockhiebe über den Nacken. Um sein Leben zu retten, floh er über die an der Nordseite des Schlosses gelegene Brücke und dann weiter durch den Graben.

Nun aber rückte französisches Militär im Sturmschritt zum Schloss vor. Die Menge lief auseinander. Der Aufstand sollte jedoch nicht ungesühnt bleiben. Militär marschierte nach den Fehnen, um die Rädelsführer zu verhaften. Zwischen Timmel und Neuefehn stieß es auf bewaffnete Fehntjer, die so heftigen Widerstand leisteten, daß die Soldaten unverrichteter Sache nach Aurich zurückkehren mussten. Kurz darauf aber brachen in aller Stille 600 Mann wieder auf nach den Fehnen. Jetzt war jeder Widerstand sinnlos. Die Teilnehmer an den Unruhen versteckten sich oder flüchteten. Einige Männer wurden festgenommen und nach Aurich gebracht.

Am 24. Mai 1811 tagte in Aurich das Kriegsgericht. 24 Männer aus Großefehn, Boekzetelerfehn, Jheringsfehn und Moordorf wurden angeklagt, die kaiserliche Macht durch Bewaffnung, Bürgerkrieg, Zerstörung und Plünderung beunruhigt zu haben. Focke Friedrich Janßen aus Großefehn und Jann Friedrich Reck aus Moordorf wurden zum Tode verurteilt. 7 Angeklagte, die sich durch Flucht gerettet hatten, wurden in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Die beiden zum Tode verurteilten Männer wurden schon am nächsten Morgen auf dem Kirchdorfer Felde bei Aurich erschossen.

Einquartierungen 1757

Im Kirchenbuch der Gemeinde Victorbur findet man folgende Eintragung aus dem Jahre 1757: „Im Monat August dieses Jahres haben die Königl. französischen Truppen Ostfrieß- und Harlingerland besetzt. Ob sie gleich gewaltige Brand- Schatzungen beytrieben: so führten sie sich doch gantz artig auf, und die Officier sowohl als die gemeine Soldaten gingen mit allen Einwohnern sehr höflich um. Ihr Anführer hieß Dauvet. Er ließ die geringsten Exceße auf das empfindlichste bestrafen und die kleinsten Diebereyen wurden mit der Todes-Strafe beleget.“

Es war die Zeit des Siebenjährigen Krieges (1756-1763), in dem Preußen und sein König, Friedrich der Große, sich gegen eine Übermacht seiner Gegner, Österreich und seine Verbündeten, zu denen auch Frankreich gehörte, behauptete. Im August 1757 wurde Ostfriesland, welches 1744 preußisch geworden war, von französischen Truppen besetzt, welche sofort die Befestigungsanlagen von Emden wieder instandsetzten. Zu Kämpfen kam es nicht, weil das preußische Militär vorher abgezogen war. Das Land musste aber Besatzungskosten bezahlen und unter anderem Betten für Lazarette und Futter und Lebensmittel für die Truppenmagazine liefern. Für die Befestigungsarbeiten in Emden mussten allein aus der Südbrokmer Vogtei 303 Mann abgestellt werden.

In der Zeit von August 1757 bis März 1758 wurden aus dem Kirchspiel Engerhafe geliefert:
19 Betten mit dem zugehörigen Bettzeug,
127 Fuder Heu, 40 Tonnen Roggen (1 Tonne entspricht rd. 100 Liter),
65 Tonnen Hafer,
dazu noch Fuhrleistungen nach Emden, Aurich, Norden und sogar nach Friesoythe.

Die Gesamtsumme der Lieferungen und Leistungen belief sich auf 1.181 Rtlr., 30 Stüber, 10 Witt allein aus dem Kirchspiel Engerhafe. Nach der Schlacht bei Roßbach (5.11.1757), in der die Franzosen von den Preußen in die Flucht geschlagen wurden, zogen sie sich hinter den Rhein zurück und räumten im März 1758 auch Ostfriesland.

Für ihre Lieferungen und Leistungen haben die Eingesessenen Bezahlung von der Ostfriesischen Landschaft erhalten. Um diesen Verpflichtungen gerecht werden zu können, hatte die Landschaft Darlehen aufnehmen müssen. Auch die Kirchengemeinde Engerhafe hatte ihr dazu ein Darlehen in Höhe von 158 Rtlr. zu 5% Zinsen gewährt, welches innerhalb von 10 Jahren zurückgezahlt wurde. Im Großen und Ganzen blieb das Geld, welches für die fremden Besatzungen aufgebracht werden musste, im Lande. Dadurch wurde ein totaler wirtschaftlicher Zusammenbruch Ostfrieslands vermieden.

Einquartierungen 1795

Im Jahre 1792 erklärte Frankreich Österreich den Krieg. Ein Jahr später, nach der Hinrichtung des letzten französischen Königs Ludwig XVI, durch die neuen Machthaber in Paris, kämpfte eine große europäische Koalition gegen die junge französische Republik: die Staaten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, England, Holland, Spanien, Portugal, Sardinien und Neapel. Diese Übermacht hatte aber gegen die begeisterten französischen Truppen keinen Erfolg, zumal diese auf Grund ihrer revolutionären Idee neue Taktiken anwendeten, denen die Heere ihrer Gegner nicht gewachsen waren.

Im April 1795 schied Preußen aus der Koalition aus, der Vertrag von Hasel beendete den Krieg zwischen Preußen und Frankreich. Die französischen Truppen, welche bereits das Reiderland besetzt hatten, zogen ab, desgleichen auch etwa 10.000 Engländer, Hannoveraner und französische Emigranten, die sich vor den Einheiten der französischen Republik nach Ostfriesland zurückgezogen hatten. Von diesen Ereignissen wurde auch Engerhafe berührt, denn Teile der durchziehenden Truppen wurden hier vorübergehend einquartiert. Der in Engerhafe amtierende Pastor Reershemius hatte damals im Kirchenbuch folgendes eingetragen:
„P.M: (pro Memoria; zur Erinnerung)
Folgendes hat man hieselbst für die Postrität (Nachkommen) da die hiesigen Einwohner auf einige Wochen, von verschiedenen Trouppen, Einquartierungen gehabt, diesem Protocollo inseriren wollen.

Den 18ten Februar 1795. Gleich des Nachmittags rückten pl. m. 36 von den Herzogl. Yorkischen Husaren, größtenteils zu Oldebörg, einige zu Fehnhausen und Upende ein; marschiereten aber den 19ten Februar des Morgens wieder ab nach Larrelt.

Den 5ten Martii ejd, wurden hieselbst zu Engerhafe, Fehnhausen, Oldebörg und Upende des Nachmittags 2 Uhr pl. m. 70 bis 80 Husaren vom Prinzen Rohanschen Emigranten-Corps, die zu Victorbur gelegen, nebst einigen bedienten, einquartieret; so den 13ten ejd. von hier nach Aurich, von da nach Lengen und so weiter ins Oldenburgische abgezogen.

Den 5ten April 1795 als am 1ten heil. Ostern-Tage des Nachmittags, sind aufs neue Königl. Churfürstl. Hannoversche Dragoner vom V. Regiment, unter sr. Hoch- u. Wohlgebornen Herrn General v. Maydell als Chef, eingezogen; da derselbe mit seinen beyden Fräulein Töchtern bey Harm Berends Dinckgraefe hieselbst in Engerhafe einquartiret worden. Den 6ten ejd. als am 2ten heil. Ostertage des Abends, habe selbsten (ich selber) den Herrn Feld-Prediger Meyer dieses Regiments zur Einquartierung; auf inständiges Ansuchen des Herrn Lieutenents u. Quartiermeistern H. Pollitz, erhalten, weil er besonders krank war.

Dieser Lutherische Herr Feld-Prediger, der überaus viel Religion und Geschicklichkeit besaß, hat nicht allein Dom. Jubilate d. 16ten April für mich des Vormittags über das ordentliche Evangelium geprediget: Da sich ihm viele Herren Officiere, und besonders Dragoner von dem Regiment, so fast ganz lutherisch war, eingestellet, sondern auch darauf den 30ten April als am Donnerstage des Vormittags das heilige Abendmahl öffentlich im Chor der hiesigen Kirche ausgetheilet; wobey sich denn zwischen 60 und 70 Theils Officiere, größtentheils Dragoner, aus Victorbur, Wiegboldsbur und Siegelsum, wohin sie vertheilet waren, eingefunden, und diese heilige Handlung von Ihnen auf das feyerlichste gehalten worden.

Wie denn auch d H. Feldprediger den 11 ten April einem Dragoner, der zu Fehnhausen bey des weyl. Mstr. Hoitet Harms Witwe Trientje Jacobs krank gelegen, auf dessen Erfordern privatim communiciret.

Dieses V. Dragoner-Regiment ist den 1. Maii als am Freytage, Morgens 7 Uhr nach Westerholz abmarschieret und 2 Tage nachher nach Harlinger-Land in Thunum, Werdum und Stedesdorf auf einige Wochen einquartiret worden; und von da nach Wittmund und so ins Oldenburgische gezogen.

Man muß übrigens, diesem schönen V. Dragoner-Regiment den Ruhm und die Ehre beylegen, daß es die beste Manneszucht gehalten, und sich sehr wohl aufgeführet, zumahl Ihr vortreflicher Chef, d. H. General v. Maydell, ein Religieuser, u. ernsthafter Herr war; der die genaueste Ordnung beobachtete. Die Einwohner auch wegen ihrer Einquartirung und Verproviantirung, ihre hinlängliche Bezahlung erhalten.

Den 1ten Maii Nachmittags kam das IV. Hannoversche Infanterie Grenadier Regiment hieselbst an, und zogen den 3ten Maii Morgens 7 Uhr wieder ab nach Dornum.

Den 3ten und 4ten ejd. kam das XI. Hannoversche Infanterie Regiment an; und ich selbst bekam den 4ten, d. H. Regiments Auditeur Schroeder, nebst 1 bedienten und 2 Pferde, des Abends zwischen 5 und 6 Uhr zur Einquartirung. Bey d. H. Collegen H. Pastor Fastenau wurde d. H. Feldprediger des Regiments H. Hillefeld verleget.

Den 6ten Maii Morgens 7 Uhr marschierte dieses Regiment über Aurich. und Middels nach Wittmund, und so in das Oldenburgische.“

Etwas über die Engerhafer Loogschiffahrt.

In der Mai-Ausgabe unseres Gemeindebriefes wurde der Loogschiffer Corneljes Janßen erwähnt, der den Roggen des Pastors zum Verkauf nach Aurich brachte, es mit der Bezahlung aber nicht eilig hatte. Von der Schifffahrt auf den Binnentiefs soll hier noch mehr erzählt werden, denn die Loogschiffer waren für die Wirtschaft der Dörfer früher lebensnotwendig.

Die Binnengewässer Ostfrieslands haben schon immer für die Schifffahrt eine große Bedeutung gehabt. His zum Ende des 15.Jahrhunderts konnten auch Seeschiffe über die Priele der Leybucht bis weit in das Innere des Brokmerlandes fahren. Etwa 500 m westlich von Hoogelücht hat man vor etwa 70 – 80 Jahren beim Wühlen, wodurch früher der fruchtbare Seeschlick an die Oberfläche gebracht wurde, einen alten Schiffsrumpf gefunden. Nach Eindeichung der Leybucht wurden die Tiefe für die Entwässerung und für die Dorfschifffahrt wichtig. Die Schiffer brachten die Landesprodukte zur Stadt, hauptsächlich nach Emden, und nahmen als Rückfracht die in der Stadt gekauften Güter mit. Vor allem wurden Baumaterialien per Schiff verladen. Schiffstransporte waren je erheblich billiger als Wa­genfrachten. Außerdem konnten vor dem Bau der Landstraßen Fuhrwerke die schlechten Wege auch nicht zu jeder Jahreszeit benutzen.

Die für Engerhafe bestimmten Schiffe löschten ihre Ladung an der „Schwey“ (Zweibült). Von hieraus wurde die Fracht mit Wagen weiter befördert. Jedoch haben die Schiffer wegen des unterschiedlichen Wasserstandes nicht immer die „Schwey“ erreichen können. Dann wurden die Lasten schon vorher an Land gesetzt, so bei „Eweßham“ oder bei der „Victorburer Tille“. Von daher mussten sie dann auf dem Landwege transportiert werden. Eweßham liegt dort, wo heute die Ehe nach Süden zum Großen Meer hin abbiegt, am Ende des 2. Meedeweges. Es wurde durch den Bau des Abelitz-Moordorf-Kanals 1873 von der Meede abgeschnitten. Dies geht aus den alten Kirchenrechnungen hervor, von denen nachstehend einige Beispiele angeführt werden:

1613: „Den Schipper vor ein Rist Leyen van Embden an die Schweye tho bringen gegeven 9 Schap 6 w.“
1641: „15. April an Harmen Albers auß der Grede für hundert Tonnen Schille zu fracht biß Engerhofe laut Quittung Nr. 53 zahlet 10 Gulden,
14. Juli habe ich mit meinen Pferden und Wagen 10 fracht Schillen vor die Kirche von der Schwey geholet, die Fracht 2 Schaf, macht 2 Gulden“.
1658: „18. Juni habe ich zu Embden für die Kirche 60 Sparren und 60 Deelen gekauffet … selbiges zu Schiff zu bringen, außgegeben 4 Schap 10 witt. Selbiges Holtz habe ich mit meinen beiden Wagen von Victorbur Tille holen laßen. Setze dafür 1 Gulden.“
1660: „27. August 500 pannen von dem Schiffe von Eweßham anführen laßen 7 schaaf“.

Die Loogschiffahrt nach Emden florierte noch in den Jahren nach dem 1. Weltkriege und nahm seit 1930 immer mehr ab. Der Verkehr verlagerte sich von den Wasserwegen auf die Landstraßen. Heute ist die Frachtschiffart auf den Binnentiefen in Ostfriesland völlig erloschen, sie gewinnen aber seit einigen Jahren eine immer größere Bedeutung für Sportboote, für das Angeln und somit für die Erholung der Einheimischen und der Feriengäste. In erster Linie aber sind sie Vorfluter für die Landentwässerung eine Aufgabe, die sie von Anfang an behalten haben.

Inflation, Geldentwertung und Teuerung 1757

Inflation, Geldentwertung und Teuerung hat es zu allen Zeiten gegeben besonders zu Kriegszeiten. Während des „Siebenjährigen Krieges“ (1756- 1763) ließ Friederich der Große den Feinsilbergehalt der preußischen Münzen verringern um so die gewaltigen finanziellen Lasten des Krieges tragen zu können. Seine Münzstätten verpachtete der König an ein jüdisches Konsortium, in dem die Firma Ephraim führend war. Damals hieß es im Volksmunde:
„Von außen gut, von innen schlimm,
von außen Friederich, von innen Ephraim.“

Sobald aber der Krieg beendet war, kehrte der König zu geordneten Geldverhältnissen zurück. Diese kriegsbedingten Finanzverhältnisse fanden ihren Ausdruck auch im Kirchenprotokoll der Gemeinde in Victorbur. Dort heißt es auf Seite 92: „In diesem Jahr formeldte man, daß die coursierende Müntze schlechter wurde. (1757) Es kamen allerhand fremde Müntzen in Handel und Wandel, und unsere alten ostfriesische Schaaf-Stücke, welche 2 Rtlr. ausmachen, die alten Flinders, die 3 Str.(Stüber) betragen, und die Malle-Schillinge, welche 5 1/2 Str. an Werthe betragen, kamen alle nachgerade an die Seite, wurden eingewechselt und umgeschmolzen. Alle Waaren fingen an zu steigen.“

Und weiter auf Seite 100: „1759. Während des Krieges, der noch fortdauerte, wurden die coursierenden Müntzen von Jahr zu Jahr schlechter, und alle Waaren steigen im Preiße. Man krigt gar kein ostfriesisches altes Geld im Handel mehr zu sehen, und Gold Müntze coursierete fast gar nicht. Die guten Pistolen mußten mit 7 1/2 Rtlr. bezahlet werden. Es gingen viele sächsische und Mecklenburgische 1/3tel in Handel und Wandel herum, welche aber nur 1/3tel schlechter an inwendigem Werthe waren, als unser gutes Geld“.

Die Münzstätte in Aurich war an der Prägung solchen Kriegsgeldes ganz erheblich beteiligt gewesen. Sie hat noch bis 1768 gearbeitet und das eingezogene Kriegsgeld in gute Sorten umgeprägt. Dann wurde Ostfriesland aus der Berliner Müntze mit dem hier gängigen Kleingeld versorgt.

Maueranker

An älteren Häusern findet man oft eiserne Stangen, besonders in den Dachgiebeln. Es sind Maueranker, welche die Außenmauer mit den Balken im Inneren des Hauses verbinden, um dadurch eine möglichst große Festigkeit des Gebäudes zu erreichen.

Diese Bausicherung wurde noch bis in die ersten Jahre nach dem 1. Weltkrieg angewendet. Dann kamen neue Baumethoden und neue Baumaterialien, vor allem Beton, zur Anwendung. Die alten Bauwerke, welche mit Mauerankern versehen sind, sind im Laufe der letzten 50 Jahre immer weniger geworden.

Da inzwischen auch in unserer Gemeinde fast alle älteren Gebäude erneuert, modernisiert und zum Teil auch abgebrochen wurden, finden wir auch hier nicht mehr viele derartige Maueranker, und der noch vorhan­dene Rest wird im Laufe der künftigen Jahre wohl ganz verschwinden.

Zu allen Zeiten haben die Menschen ihre Wohnungen mit Zierrat versehen, angefangen vom Vorgarten bis zu schön gemauerten Gesimsen und prächtig gearbeiteten Türen. Es kann daher nicht überraschen, daß man auch Maueranker in kunstvollen Formen dort anbrachte, wo sie am besten auffielen. Das war besonders der Fall an Hausgiebeln und Hauswänden, die der Straße zugewandt sind. Selbst der einfache gerade Anker weist verschiedene Verzierungen auf. Oft wurde auch das Baujahr des Hauses in großen schmiedeeisernen Ziffern angegeben.

Die ältesten Schmuck- und Gebrauchsanker sind von einheimischen Schmiedemeistern in Handarbeit angefertigt worden. Erst um die Jahrhundertwende, etwa von 1880 an, kamen fabrikmäßig erzeugte Maueranker in Gebrauch, welche durch ihre runde Form auffallen, und die mit Ranken und ähnlichen Mustern verziert sind.

Einige solcher heute noch bei uns vorhandenen Maueranker sind hier in einfacher Zeichnung wieder­gegeben. Wer von Ihnen, liebe Leser, weiß, wo und an welchen Häusern sie zu finden sind? Es lohnt sich, darauf zu achten und seine Freude an diesem schönen alten Kulturgut zu finden.

Mittelalterliche Burgen in Oldeborg.

Über die Olde Borg berichtet Friedrich Arens in seiner Erdbeschreibung des Fürstenthums Ostfrieslands und des Harlingerlandes im Jahre 1818: „… Die Stätte ist noch wohl zu erkennen, obgleich in einen Kohlgarten verwandelt. Die Burg bildet ein Viereck, 40 Schritt lang und breit; der rundum gehende Graben ist im Westen und Norden an der Vertiefung noch zu bemerken, süd- und ostseits in einen Schloot verwandelt. Die nordöstliche Ecke des Grabens stieß gerade an den Weg. Jene Schlöte sitzen noch voller Steine, und noch vor zwei Jahren hat man eine doch nicht mehr festsitzende Mauer an der westlichen Seite im Grunde gefunden.

Die Einwohner weisen noch den Ausgang aus der Burg nach, welcher im Süden war, erst eine kleine Strecke westlich lief, dann nördlich nach dem jetzigen Postweg; sie ist zum Teil noch zu erkennen, doch niedrig, so wie die Gegend im Westen auf ziemliche Ausdehnung, im Winter meist unter Wasser stehend. Die Burgstätte selbst ist etwas höher wie die Umgegend, südseits davon ist eine viel höhere Stelle, worauf jetzt ein Platz steht.“

Der Besitzer des Hofes Burgstraße 13, Herr Smidt fand noch vor einigen Jahren (etwa 1985) beim Ausheben einer Grube in seinem Garten außer vielen Mauersteinen auch eine Kanonenkugel aus Stein mit einem Durchmesser von etwa 10 cm.

Dr. H. Reimers schreibt: „… Außer der hier erwähnten, werden noch heutigen Tages zwei „Burgstätten“ im Osten des Dorfes gezeigt, die nur wenige Minuten voneinander entfernt liegen. Beide sind 3/4 Diemat groß und heben sich mit ihrem mäßig erhöhten, nach allen vier Seiten abfallenden Gelände sichtlich von der Umgebung ab. Der Besitzer der einen Burgstätte erzählte mir, in dem nach dem Wege zu gelegenen Wennacker in früheren Jahren noch häufig Steine gefunden zu haben, auch deute die schwarze Erde rings am Rande der Burgstätte auf einen zugeworfenen Graben hin.

Wahrscheinlich handelt es sich bei beiden um kleinere Burgen oder befestigte Häuser aus der tom Brok’schen Zeit. Funde sind, soweit ich erfahren konnte, weder auf diesen beiden Burgstätten, noch auf der Stelle der alten tom Brok’schen Burg im Westen des Dorfes gemacht worden …“. (Dr. H. Reimers: ‚Das Geschlecht der Ouaden Foelke‘ in Ostfreeslandkalender 1927)

Diese Burgstätte ist auch im Hypothekenbuch von Oldeborg verzeichnet wo es heißt: „Das Immobile Nr. 17. Haus und Garten und 2 Diemat Meedland, Acker ‚Die Burgstelle‘ 3/4 Diemat. Eigentümer ist heute Weert Dirks, Oldeborger Straße 101.

Die 1427 geschleifte Oldeborg soll nach Meinung von Reimers früher den Namen „Broeke“ geführt haben und durch den Ausbau eines Landsitzes entstanden sein, den Keno tom Broek dort vornahm. Den Namen Oldeborg erhielt die Anlage nach Reimers, nachdem die Burg zu Aurich von den tom Broeks erbaut worden war. „Broeke“ ist aber die Bezeichnung für das ganze Broekmerland. Die Oldeborg muß demnach einen anderen Namen gehabt haben.

Hierzu schreibt H. Wiemann: „… In früherer Zeit hieß die Burg Veenhusen. Dies geht aus einer Urkunde vom 14. November 1387 hervor, nach der Anse Swenke als Burgmann und Knecht des Bischofs von Münster angenommen wird, dem er Treue gelobt und verspricht, daß dem Bischof von der Burg Veenhusen kein Schaden geschehen solle. Wenn in Veenhusen gebaut (ghetimmert) wird, soll von diesen Bauten dem Bischof und dem Stift kein Schaden erwachsen und ’sal verbunden wesen in aller wies az dan daz Hus to Veenhusen her vor ghescreven steyt‘. Falls einer der in der Urkunde genannten Burgmannen stirbt, so soll innerhalb eines Monats ein neuer Mann eingesetzt werden. Als Zeugen werden genannt her Ocke, here to Broeke, ritter, here von Valdern. Die Oldeborg wird unter diesem Namen erst 1413 erwähnt, als Herr Almer Kanonikus auf der Oldeborg und belehnter Priester zu Engerhafe war.“

Es ist zu vermuten, dass in der Zeit zwischen 1387 und 1413 eine andere Burg erbaut worden ist, und dass aus diesem Anlass die alte Burg Veenhusen den Namen Oldeborg erhalten hat. Da aber 1379 Ocko anlässlich der Freistellung der Nonnen des Klosters Dykhusen von einer jährlichen Geldabgabe an einen Rektor Liuppoldus in der betreffenden Urkunde ‚Ocko Kenisna, miles et dominus terre Brocmanni et Averice‘ (Ritter und Herr des Brokmerlandes und Aurichs) genannt wird, demnach noch nicht Eigentümer der Burg war, muss er an einer anderen Stelle ein festes Haus gehabt haben. Dies könnte auf dem erwähnten Platz östlich von Veenhusen gelegen haben, aber auch auf dem westlich des Kolkes befindlichen Steilufer der Fehnhuser Gaste.

Dort entdeckte man 1960 bei Sandausschachtungen für Wegebauzwecke einen alten Siedlungsplatz, der von Dr. Reinhardt von der Niedersächsischen Landesstelle für Marschen- und Wurtenforschung in Wilhelmshaven näher untersucht wurde. Er stellte fest, dass es sich um einen Siedlungsplatz aus der Zeit zwischen 1200 und 1400 handelt, der kein bäuerliches Wirtschaftsgebäude getragen hat. Es muss sich um eine befestigte Anlage gehandelt haben, und es ist nicht unwahrscheinlich, dass dies der Neubau sein könnte der die Burg Veenhusen zur Oldeborg werden ließ.“ (H. Wiemann: „Studien zur Entstehung der Häuptlingsherrschaft“ in: Emder Jahrbuch 1962, S.59)

Möglicherweise war die Oldeborg in einem baulich besseren und festeren Zustand, lag auch noch direkt an dem Weg von Aurich nach Norden und hatte deswegen eine strategisch günstigere Stellung, so dass man sie nach Inbesitznahme weiter ausbaute und die auf der Fehnhuser Gaste verfallen ließ.

Die ersten Pockenimpfungen in Ostfriesland.

Vor einiger Zeit las man in den Tageszeitungen, daß die Pocken in Deutschland nicht mehr auftreten, und daß daher der Impfzwang nicht mehr nötig sei. Diese früher verheerende Krankheit, der besonders Kinder zum Opfer fielen, ist durch die gesetzlichen Schutzimpfungen besiegt worden. Schutzimpfungen gegen Pocken wurden in Ostfriesland zuerst im Jahre 1768 an Kindern vorgenommen und zwar auf Verlangen der Eltern, welche für diese vorbeugende Maßnahme aufgeschlossen waren. Im Kirchenbuch von Victorbur fand ich folgende Eintragung des damals dort lebenden Pastors Wolken: „In diesem Jahr (1768) hat man angefangen hier in Ostfriesland die Blattern oder Kinder-Pocken zu inoculiren. Die erste Inoculation (wie damals die Impfung genannt wurde) geschah zu Evenburg, an den Kindern des Herrn Barons von Wedel durch den Chur-Cölnischen Leib-Medicum Hoffmann. Dieser unterrichtete bey seiner Anwesenheit hieselbst den Medicum Weise zu Leer in obgedachter Kunst, welcher darauf mit einem besonders glücklichen Erfolge, ohne bis dato ein einziges Kind verloren zu haben, in Leer und Loga, die Inoculation unter dem Beystande und Segen Gottes fortgesetzt hat. Obgleich der gemeine Mann mit seinen unüberwindlichen Vorurtheil wider diese Chur noch eingenommen ist, so glaube ich doch, da ich solche als eine besondere Wohlthat Gottes sehe, daß sie mit der Zeit und vielleicht in Jahren allgemein werden wird. In Rußland hat die Kayserin mit ihrem Thronfolger ebenfalls in diesem Jahr gedachte Chur glücklich überstanden.“

Alles Neue gebraucht seine Zeit, bis es allgemein anerkannt wird. Die Hoffnung des Pastors Wolcken hat sich erfüllt. Die Pockenschutzimpfung wurde in Deutschland gesetzliche Pflicht mit dem Erfolg, daß die Seuche heute ihre Schrecken verloren hat. Aber noch 1780 melden die Sterberegister unserer Kirchengemeinde eine Pockenepidemie. In der Zeit von Juli bis November jenes Jahres starben allein im Kirchspiel Engerhafe 22 Kinder im Alter von 1/2 bis 14 Jahren.

Rasenbrennen, ein altes Düngemittel?

Im nördlichen Teil von Upende, westlich der tom Brook-Straße, heißt ein Flurstück „Brandacker“, und in Moorhusen gibt es einen „Brannlanderweg“. Nun ist es allgemein bekannt, dass noch anfangs dieses Jahrhunderts das Moor gebrannt wurde für den Buchweizenanbau. Die wirtschaftliche Grundlage der Moorkolonien war früher der Anbau von Buchweizen, der aber in Ostfriesland erst nach der Weihnachtsflut von 1717 durch den Pastoren Bolenius aus Hatshausen bekannt wurde. Die Brandacker von Upende aber haben mit dem Buchweizen nichts zu tun, denn sie wurden schon 1518 in einem Vertrag erwähnt, den die Eingesessenen des Kirchspiels Engerhafe mit denen aus Upende schlossen, um einen neuen Weg zu den Torfmooren bauen zu können.

Diese Urkunde beginnt: „Anno 1518 d. 9. Aprill hebben sück vereeniget die Interessenten Engerhover Karspel mit die Upendigers umb eine neue Weg so doch dwars dohr die brande offte Olde bauer Ackers solde geleckt worden die wyle die olde Mohr wegen gantz verdorven dat die niet mehr können gemackt worden …“.

Dieser neue Moorweg verlief da, wo heute die tom Brook-Straße und die Moorhuser Dorfstraße liegt und führte durch die „Brande oder alte Bau-Äcker“, also durch Land zum Ackerbau. Da der Weg teilweise die Upstreeken der Upender Höfe durchschnitt, hatte man einen Vertrag geschlossen, in dem u.a. auch Geländemerkmale erwähnt werden, an Hand der heute noch die Lage des Weges bestimmt werden kann. Das aber geschah 200 Jahre vor der Weihnachtsflut, und wenn damals schon von den „Olde Bauer Ackers“ gesprochen wurde, könnten diese Äcker auch wohl noch im Mittelalter benutzt worden sein. Mit dem Buchweizenbau haben sie nichts zu schaffen. Daraus kann geschlossen werden, dass damals schon eine Brandkultur zum Ackerbau bestanden haben muss. Wie und auf welche Weise sie ausgeführt wurde, ist nicht mehr bekannt. Man wird sie aufgegeben haben, als der Boden ausgebrannt war und keine fruchtbare Asche mehr hergab.

Um das Jahr 1800 hat ein Holländer das Brennen zum Düngen seines Ackers wieder entdeckt. Davon berichtet Friedrich Arends in seinem Werk „Ostfriesland und Jever in geographischer, statistischer und besonders Landwirtschaftlicher Hinsicht“, Band II Seite 344 ff. Dieser Mann, ein unbemittelter Landwirt namens Jakob Kornelis Molter aus Noordbroek im Groninger Land, besaß nur etwa 15 Diemat schlechtesten Landes, so dass er davon nicht leben konnte und als Tagelöhner bei größeren Bauern arbeiten musste.

„… Im Jahre 1799 beim umpflügen eines Ackers, warf er einst, zum Tabaksfeuer, einige Plaggen zusammen und blies mit seiner Pfeife Feuer daran, wodurch solche ins Glimmen geriethen. Nachher hatte dieses Feuer sich weiter verbreitet auf 6 Schritt im Quadrat. Im Jahre 1800 besäte er dieses Stück mit Hafer, und nachdem solcher aufgegangen, bemerkte er mit großer Verwunderung, daß ein kleiner Fleck sich im Wuchs gegen das andere außerordentlich auszeichnete bis er sich endlich erinnerte, daß eben an dieser Stelle die Soden in Brand gekommen waren, welches ihn auf den Gedanken brachte, daß die dadurch entstandene Asche wohl Ursache der üppigen Vegatation sein mochte …“.

Arends berichtet dann weiter, dass Molter im Jahr darauf den Acker flach schälte, die Rasen trocknen ließ und dann in Brand setzte. Die Asche warf er mit der Schaufel über das Land und säte gleich dicken Hafer hinein. Kurz darauf fing es an zu regnen, der Hafer ging auf und wurde außerordentlich stark im Wuchs, lang von Stroh; er erhielt von diesem Diemat im Ertrag eine Last, während ähnliches ungebranntes Land ihm in selben Jahr kaum die Einsaat zurück gab.

Molter verbesserte seine Entdeckung und versuchte es auch mit anderen Gewächsen, sogar mit Raps und erhielt 1/2 Last vom Diemath. Er behielt seine Entdeckung aber nicht für sich, sondern unterrichtete jeden der zu ihm kam. Arends lässt dann eine eingehende Beschreibung dieser Brennkultur folgen und schließt mit dem Wunsch, dass auch in Ostfriesland diese Methode Eingang finden möge, und dass schon in der Gemeinde Suurhusen damit begonnen wurde.

Die Königl. Preuß. Wagen-Knechte 1778.

In den alten Kirchenprotokollen findet man oft Eintragungen, die auf Ereignisse hinweisen, welche die hiesigen Einwohner zu jener Zeit stark bewegt haben. Im Jahre 1780 wurde folgender Sterbefall beurkundet: „Geske Janßen, des weyl. Hildrich Andreaßen, gewesenen Königl. Preuß. Wagen-Knecht bey Sr. Königl. Hoheit des Printzen Heinrichs Armee in Sachsen 1778 Weynachten daselbst gestorben, nachgelaßenen Witwe, starb den 4. Februar am Freytage morgens 8 Uhr an der Schwindsucht u. Betrübnis des Herzens, daß sie ihren Mann so verloren; u. ist d. 11. ejusd. beerdiget. aetat: im 49. Jahr.“

Ihr Mann war also ein Jahr zuvor als Königl. Preuß. Wagenknecht bei der preußischen Armee in Sachsen gestorben. Was war das für ein Dienst? Als Ostfriesland nach dem Aussterben seines Fürstenhauses 1744 an Preußen kam, schloss Friedrich II. mit den ostfriesischen Ständen eine Konvention ab, nach der den Ostfriesen ihre überlieferten Rechte und Privilegien anerkannt und bestätigt wurden. In diesem Staatsvertrag hieß es u.a. auch, dass: „… künftig … zu ewigen Zeiten, es mag Krieg oder Friede sein, … das Land weder mit Einquartierung noch mit einiger gewaltsamen Werbung zu keiner Zeit und unter keinem Prätext (Vorwand) beleget werden soll“.

Ostfriesen durften demnach nicht mit Gewalt zum Militärdienst ausgehoben werden. 1778 brach der Bayerische Erbfolgekrieg aus. Kurz zuvor war der Kurfürst von Bayern, Maximilian Joseph, gestorben. Österreich erhob Ansprüche auf einen Teil des Nachlasses des verstorbenen Kurfürsten und ließ seine Armee in Bayern einmarschieren. Andere deutsche Staaten, darunter Sachsen und Mecklenburg, baten den König von Preußen um Beistand.

Nachdem Verhandlungen zwischen Preußen und Osterreich zur Beilegung des Zwistes gescheitert waren, rückte das preußische Heer in Böhmen ein; ein neuer großer Krieg stand vor der Tür. Zum Glück mischten sich ausländische Mächte nicht ein. Zu größeren Kämpfen kam es nicht, beide Seiten beschränkten sich auf taktische Manöver, Überfälle auf Nachschubkolonnen und dergleichen, weswegen der Krieg im Volksmund auch als der Kartoffelkrieg bezeichnet wurde. Hinter dem Rücken Ihres Sohnes, Joseph II., verständigte Maria Theresia sich mit Friedrich d. Großen, und im Mai 1779 wurde der Friede zu Teschen geschlossen. Bayern blieb als Staat erhalten.

Wenn auch in Ostfriesland keine Soldaten ausgehoben werden durften, wurde doch angeordnet, daß das Land 424 Mann stellen sollte, die bei der Artillerie und bei den Nachschubtruppen als Fuhrknechte dienen mussten. Die Kriegs- und Domänenkammer zu Aurich befahl, daß aus jedem Amte und aus jeder Stadt eine bestimmte Anzahl Arteiter – insgesamt 600 Mann – sich in Emden zu stellen hätten. Zur Beschwichtigung der Leute wurde angegeben, daß diese die Stadtgräben und die Wälle instandsetzen sollten, damit die Stadt gegen evtl. Angriffe feindlicher Truppen gesichert werde. Auch sei geplant, ein großes Getreidemagazin einzurichten.

Weil dazu auch ein guter Tagelohn versprochen wurde, fanden sich die 600 Mann am 6. April 1778 in Emden ein. Vier Tage lang wurden sie hingehalten, ohne daß mit den Arbeiten begonnen wurde. Da sie ihren Tagelohn erhielten ohne arbeiten zu müssen, ließen sie sich es gerne gefallen. Aber dann rückte überraschend am 11. April morgens um 4 Uhr ein Militärkommando aus Bielefeld in Emden ein, umstellte die Quartiere der Arbeiter und führte sie in die Kasernen, wo sie ärztlich untersucht wurden. 263 Mann wurden für tauglich befunden und unter militärischer Bedeckung nach Magdeburg geführt. Die anderen wurden sogleich entlassen.

Dieser Vorfall erregte in der Provinz ein ungeheueres Aufsehen. Niemand hielt sich mehr für sicher. Es setzte eine allgemeine Flucht junger Leute ein nach Jever, Oldenburg, Münster und Holland. Einige Knechte verließen sogar den Pflug auf dem Felde und ritten mit den Pferden davon. In manchen Dörfern war kein arbeitsfähiger Kerl mehr zu finden. Ackerbau and Gewerbe kamen zum  Stillstand, Handel und Wandel stockte. Die Regierung kam dadurch in große Verlegenheit. Um das Land zu beruhigen und die Rückkehr der Flüchtlinge zu bewirken, machte sie öffentlich bekannt, daß das Kommando die Provinz verlassen habe und nicht wiederkommen würde. Daraufhin kehrten die geflüchteten Leute nach und nach wieder in ihre Heimatorte zurück.

Die ostfriesischen Stände protestierten beim König. Den zurückgelassenen Frauen und Kindern zahlten sie eine Unterstützung (für jede Frau 8 ggr. und für jedes Kinde 2 ggr. wöchentlich). Die an der festgesetzten Zahl noch fehlende Knechte wurden nun gegen gutes Handgeld angeworben. Etliche sollen 125 bis 150 Thlr. erhalten haben. Dadurch vermehrte sich der Zulauf, so daß 57 Mann mehr angeworben wurden als nötig war. Das hatte eine gute Wirkung, denn man entließ daraufhin andere, zuvor in Emden gewaltsam ausgehobene Knechte, die nach Hause zurückkehren konnten.

Nach dem Friedensschluss von Teschen wurden alle Wagenknechte entlassen und kehrten nach Ostfriesland zurück. Ungefähr 90 Mann, die gestorben oder vermisst waren, haben ihre Heimat nicht wiedergesehen.

Einiges aus der Geschichte des Kirchspiels Engerhafe.

Engerhafe wird erstmalig im hohen Mittelalter (1250) urkundlich erwähnt. Was in jener und in der folgenden Zeit im Einzelnen hier geschah, wird wohl für immer unbekannt bleiben. Die Eingesessenen haben ihren Häuptlingen Heeresfolge geleistet und waren beteiligt an manchen Unternehmungen derselben, auch an der Schlacht auf den wilden Äckern (1427), in der Ocko tom Brook dem Focko Ukena unterlag und seine Herrschaft verlor. Ebenso folgten sie später dem Landesaufgebot der Grafen aus dem Hause Cirksena. Nach einem Bericht von Eggerik Beninga wurde ein aus Upende stammender Teilnehmer in der Schlacht bei Arle getötet, blieb jedoch auf seinem Pferd sitzen, das mit dem Leichnam den Weg zu seinem Stall in Upende fand. Zum Landesaufgebot stellte jeder Vogtei eine Kompanie. Hierüber berichtet C. H. Stürenberg im Jahre 1735: „… Die Südbrokemer Compagnie, worunter die Vogtey selbigen Nahmens und also auch die Wolden gehören. Die Offizirer sind anjetzo Claes Ludewigs Lieutenant, Broer Jürgen Linesch Fähnrich, erwehlet unter der Direction der Beamten ex speciali commissione und von Smo confirmiret, auch in höchstdero Nahmen von jenen pflichtbar gemacht und vorgestellet. Jener wohnet in Victorburer- und dieser in Engerhafener Kirchspielen …“. Diese waren die letzten Offiziere der Landesmiliz, die nach Übernahme Ostfrieslands durch Preußen aufgehoben wurde. (Smo = Abkürzung des Wortes Serinissimo, die Bezeichnung des Fürsten).

Durch die Mansfeldische Invasion hatte auch Engerhafe schwer gelitten. 11 Höfe wurden verwüstet, aus der Kirche die Bronzetaufe geraubt, und was außerdemnoch geschah entzieht sich unserer Kenntnis. Die Pastoren Johann Volcamp und Tobias Conring hatten sich durch Flucht nach Emden in Sicherheit gebracht.

Während des Siebenjährigen Krieges besetzten in der Zeit von Juli 1757 bis März 1758 französische Truppen Ostfriesland, die sich zwar sehr diszipliniert verhielten aber hohe Kontributionen eintrieben. In dieser Zeit ließen sie die Stadt Emden neu befestigen, wozu u.a. aus der Südbrookmer Vogtei 303 Warfsleute als Arbeiter abgestellt werden mussten. In Aurich und Norden wurden Lazarette eingerichtet, für die das Kirchspiel Engerhafe 20 Betten mit dem dazugehörigen Bettzeug zu liefern hatte. Außerdem legten die französischen Truppen in Emden, Aurich, Norden und Dornum Magazine an, die mit Weizen, Roggen, Hafer und Heu versehen werden mussten, und die Hausleute hatten darüber hinaus auch noch Fuhrleistungen zu erbringen. An der Aufbringung dieser Kriegslasten waren auch die hiesigen Einwohner beteiligt. Die Kosten dieser Kontributionen wurden von der Ostfriesischen Landschaft bezahlt. D. T. Wiarda berichtet: „… So erhielt der Bauer die Bezahlung unmittelbar aus der Land-Rentey. Um nun diese Landschaft durch gar zu hohe Preise nicht in eine tiefe Schuldenlast zu setzen; so wurde mit Bewilligung der kaiserlichen Administration auf verschiedene Producte ein Maximum gesetzt. So wurde die Last Haber auf 25 Thlr., die Last Rocken auf 70 Thlr., und das Fuder Heu auf 2 Thlr. gesetzet …“.

Im Großen und Ganzen blieb das Geld, welches für die fremden Besatzungen aufgebracht werden musste, im Lande, wodurch ein totaler wirtschaftlicher Zusammenbruch Ostfrieslands vermieden wurde. Der zweite Einfall französischer Truppen im Jahre 1761 unter dem berüchtigten Marquis de Conflans hat das hiesige Gebiet nicht berührt, jedenfalls liegen keine Nachrichten darüber vor. 1795 marschierten Truppen der gegen das revolutionäre Frankreich verbündeten Staaten auf ihrem Rückzug aus Frankreich auch durch Ostfriesland, wobei auch die Orte des hiesigen Kirchspiels Einquartierungen erhielten.

Nach einer Aufzeichnung des Predigers Rershemius kamen am 18. Februar, 36 Husaren des Herzogs v. York (Engländer), am 5. März, 80 Husaren des Emigrantenkorps des Prinzen v. Rohan (Franzosen), am 5. April das 5. Königl. / Kurfürstliche Hannoversche Dragoner-Regiment, am 1. Mai das 4. Hannoversche Infanterie-Regiment und am 3. Mai das 11. Hannoversche Infanterie-Regiment.

Über die napoleonische Fremdherrschaft sind keine besonderen Vorkommnisse bekannt, die sich in den hiesigen Orten ereignet haben könnten. Aber in dieser Zeit wurde die Kommunalverwaltung nach französischem Muster neu organisiert. Engerhafe mit den dem Kirchspiel angeschlossenen Orten war nun eine Mairie des Cantons Aurich, dem außerdem die Mairien Aurich, Victorbur, Wiegboldsbur und Middels angehörten.

Die Mairie Engerhafe umfasste das gesamte Gebiet des Kirchspiels. Zum Maire wurde der Hausmann Dirk Habben vom Präfekten eingesetzt, der damals den festen Familiennamen Habbinga annahm. Sein Vertreter, der Maire-Adjoint, war der Hausmann Dyke Reemts Poppinga. Als 1811 die ostfriesischen Inseln befestigt wurden, weil die Franzosen Landungsaktionen von der in der Nordsee kreuzenden englischen Flotte befürchteten, hatte jede Mairie bestimmte Lieferungen und Leistungen zu erfüllen. Aus Engerhafe wurden geliefert:
120 Bund Stroh im Werte von 17 fr. 32 ctm.
9 Schubkarren im Werte von 110 fr. 37 ctm.

Die Entschädigung ließ aber auf sich warten, denn der Präfekt des Departements Ost-Ems hatte versäumt, die Mittel für die Befestigungsarbeiten rechtzeitig aus Paris anzufordern. Erst 1820 erfolgte die Bezahlung durch die nunmehrige Hannoversche Regierung aus Mitteln der französischen Kriegsentschädigung.

In den folgenden 125 Jahren wurde die Gemeinde und ihr Gebiet von kriegerischen Ereignissen nicht berührt. Der 2. Weltkrieg aber wirkte sich auch hier aus durch Bombenschäden, Flugzeugabstürze und zuletzt auch durch Beschuss von feindlichen Tieffliegern. Kampfhandlungen aber fanden hier nicht mehr statt. Am Kriegsende 1945 wurden Truppen­teile der aus Holland kommenden Wehrmacht in Ostfriesland untergebracht, die Soldaten wurden nach und nach in ihre Heimat entlassen. Der 2. Weltkrieg hat jedoch in Engerhafe ein besonderes Andenken hinterlassen, den „KZ-Friedhof“.

Im März 1942 beschlagnahmte die Organisation Todt das damals leerstehende Pfarrhaus mit dem Garten und stellte dort Baracken auf für Arbeiter, die in Emden Luftschutzbunker bauten. Nach Beendigung dieser Arbeiten stand das Lager leer. Im Oktober 1944 übernahm ein Kommando des KZ-Neuengamme die Baracken und erweiterte das Lager, welches nun ganz eingezäunt und scharf bewacht wurde. Dort wurden etwa 1.000 Häftlinge aus Neuen­gamme untergebracht. Diese Menschen zogen Tag für Tag nach Georgsheil, fuhren von da aus mit der Bahn nach Aurich, wo sie Panzerabwehrgräben ausheben mussten (Friesenwall). Infolge der völlig unzureichenden Unterbringung und Verpflegung, dem Fehlen jeglicher ärztlichen Versorgung und zudem durch die unmenschliche Behandlung seitens der Bewacher sind in diesen 2 Monaten 188 Menschen gestorben. Sie sind auf dem Kirchhof Engerhafe in Massengräbern verscharrt worden. Die Lagerleitung hat damals täglich Zettel mit den Namen und den KZ-Nummern der Verstorbenen, dem Kirchenvorstand zugesandt.

Als 1952 die Massengräber vom französischen Suchdienst geöffnet und die Leichen identifiziert wurden, stellte man fest, dass die Meldungen der Lagerleitung richtig waren. Die Überreste der Opfer wurden dann in Einzelsärgen wieder beigesetzt. Auf Grund eines genauen Planes, der sich heute bei der Gemeinde Südbrookmerland befindet, können sie jederzeit gefunden werden. Die ganze Gräberanlage wurde in einen würdigen Zustand versetzt und von der politischen Gemeinde Oldeborg, ab 1972 Südbrookmerland, unterhalten. Im September 1990 hat die Gemeinde Südbrookmerland ein Mahnmal aufstellen lassen, auf dem die Namen aller hier bestatteten Häftlinge verzeichnet sind.

Im KZ-Lager Engerhafe, Kommando Aurich- Neuengamme sind in der Zeit vom 4. November bis 22. Dezember 1944 gestorben:

68 Polen,
47 Holländer,
21 Letten,
17 Franzosen,
9 Russen,
8 Litauer,
5 Deutsche,
3 Belgier,
4 Esten,
1 Däne,
1 Spanier,
1 Tscheche,
3 Italiener,
Insgesamt 188 Häftlinge.

Schlimmer als die Kriegsereignisse wirkten sich die natürlichen Heimsuchungen auf die eingesessene Bevölkerung aus. Die oft wiederkehrenden Viehseuchen, der Befall von Äckern und Weiden durch Ameln und Mäusen. Hinzu kamen Krankheit und Not in den einzelnen Familien. Die Sterberegister der Kirchengemeinde geben hierüber erschütternde Kunde. Besonders betroffen wurde das Land von Sturmfluten, bei denen Deiche brachen und Salzwasser das vor dem Geestrand gelegene niedrige Land überschwemmte.

Am 11.-13. November 1686 wurde die ostfriesische Küste von der „Martiniflut“ betroffen, die außer an den Deichen auch im Binnenlande schwere Schäden verursachte. Der Vogt Henning aus Oldeborg berichtete dem fürstlichen Amt zu Aurich, dass ein „…sehr grausahmer sturmwindt … dieser Südbroekmer Vogtey Eingesessenen so heimgesuchet, in dem fast nicht ein einziges Haus undt Kirche in meiner anvertrauten Vogtey ohne Beschädigung davon ist befreyet worden, ja gar vier kleine Häuser alß in Upende zwey, in Victorbur und in die Theen zwey gantz umgewehet, nicht weniger ihre Teiche und Damme sowohl in dem alten als Schoonorth so gar zernichtet und zerbrochen, daß es manchen Hausmann wohl unmöglich seyn wirt, solche Teiche wiederumb aus das seinige zu repariren …“.

21 Jahre später, in der Nacht vom 24. zum 25. Dezember 1717 brach über die ganze Nordseeküste eine Flutkatastrophe größten Umfanges herein, die Tausenden von Menschen und noch mehr Tieren den Tod brachte. Im Kirchspiel Engerhafe wurde ein ganzer Platz und eine Warfstelle beschädigt, umgekommen waren 6 Menschen, 2 Pferde, 35 Rinder, 3 Schweine und 30 Schafe. Weitere Verluste an Tieren entstanden durch die im darauf folgenden Sommer ausgebrochene Viehseuche, durch die hier von 847 Stück Hornvieh 395 starben. Das waren 70 % des gesamten Bestandes. Überall waren die Deiche zerstört, auch die der Südbroekmer Deichacht bei Schoonorth. Die Reparaturen erforderten fast übermenschliche Anstrengungen. Bei einer neuerlichen Sturmflut im März 1722 strömte das Seewasser durch die noch nicht wiederhergestellten Deiche des Emder Amtes weit bis zum Geestrand vor und brachte sogar den alten Deich von Osteel bis Herrenheer von der Binnenseite her in Gefahr. In Fehnhusen wurde der südlich des Dorfwegs gelegene Teil der Mühlenwarffe fortgespült. Erst 7 Jahre nach der Weihnachtsflut von 1717 waren die Deiche an der Ems wieder hergestellt, so dass nunmehr die Schäden beseitigt werden konnten.

Die letzte große Sturmflut, die große Schäden an Deichen und Sielen anrichtete, und durch die das Seewasser wieder bis an den Rand der Geest vordrang, wütete am 3./4. Februar 1825. Menschen und Vieh kamen im hiesigen Bereich nicht zu Schaden, das Wintergetreide auf den überströmten Äckern war aber zumeist verdorben. Eine Notiz im Engerhafer Kommunikantenverzeichnis besagt, dass am Sonntag Estomihi der Abendmahlsgottesdienst ausfallen musste, weil die Menschen wegen des hohen Wassers nicht zur Kirche kommen konnten. Das war die letzte Sturmflut von der die hiesige Gegend betroffen wurde.

Die Weihnachtsflut von 1717 hatte neben anderen Dingen zur Folge, dass auf den Mooren mit dem Anbau von Buchweizen begonnen wurde. In fast ganz Ostfriesland waren die Bauäcker durch das Salzwasser verdorben, es brauchte viel Zeit bis die Überschwemmungsschäden beseitigt waren. Jetzt begann auch die fürstliche Regierung sich für die Moore zu interessieren und versuchte den Buchweizenanbau von einer landesherrlichen Erlaubnis abhängig zu machen. Sie stieß dabei jedoch auf den Widerstand der eingesessenen Bauern, die das in ihrer Gemarkung gelegene Hochmoor auf Grund des alten Upstreekrechtes als ihr Eigentum beanspruchten. Der fürstliche Rentmeister S. E. von Jhering verfasste 1734 eine Denkschrift, in der er das Upstreekrecht für diese Kultur nicht anerkannte, konnte sich aber gegen die ostfriesischen Stände nicht durchsetzen.

Erst als 1744 Ostfriesland preußisch wurde, war der Weg frei. Am Ende stand das Urbarmachungsedikt von 1764. Nun begann die Kriegs- und Domänenkammer zu Aurich auch die Wildnisse ostwärts von Upende zu besiedeln. Es entstanden die Moorkolonien Münkeboe und Moorhusen, die zum Kirchspiel Engerhafe gehörten und erst 1896 von der Kirche Engerhafe abgetrennt und zur selbstständigen Parochie Münkeboe/Moorhusen erhoben wurden.

Die Bedrohung durch das Seewasser hatte seit 1825 aufgehört. Inzwischen aber war eine neue Wassernot entstanden die immer mehr zunahm. Infolge der Kultivierung und Besiedlung der Hochmoore floss das bisher in den Mooren gespeicherte humussaure Wasser in zunehmendem Maße in das tiefer gelegene fruchtbare Land der Geest und Marsch und ver­ursachte dort alljährlich große Überschwemmungen, weil die Siele an der Ems die großen Wassermassen nicht abführen konnten. Die Hauptvorfluter des Kirchspiels Engerhafe sind die „Maar“ und die „Engerhafer-Victorburer Ehe“ (heute Abelitz-Moordorf-Kanal), beide ursprünglich natürliche Wasserläufe. Die Maar entspringt im ehemaligen Nordmeer bei Münkeboe. Ihr Niederschlagsgebiet ist rund 20 km groß und liegt nördlich dieses Flüsschens. Auf ihrer ganzen Strecke von Upende bis Siegelsum fließen alle Zuggräben aus nördlicher Richtung auf die Maar zu, von Süden aber keine. Sie mündet endlich in die Abelitz.

Der andere Hauptvorfluter ist die Ehe, die in der „Hoddelke“ bei Münkeboe entspringt und in südwestliche Richtung verläuft um dann in das Grosse Meer einzumünden. 1873 wurde die Ehe zum „Abelitz-Moordorfkanal“ ausgebaut. Man hoffte, die damals sehr schlechte wirtschaftliche Lage der Moorkolonien durch den Bau eines Schifffahrtskanals zu verbessern.

Die Entwässerung litt aber auch unter den vielen Krümmungen dieser natürlichen Abflussrinnen und zudem durch den Stau des Wassers vor den Durchlässen der zahlreichen Überfahrten. Infolgedessen standen nach wie vor im Winter und in sommerlichen Regenperioden weite Flächen unter Wasser. Die letzte große Überschwemmung ereignete sich im September 1957. Tagelange und heftige Niederschläge brachten große Wassermassen. Langwährende und starke Westwinde stauten das Emswasser auf, so dass die Siele nicht arbeiten konnten. Weite Flächen standen in Ostfriesland unter Wasser, und die Ernte war stark gefährdet. Zur gleichen Zeit aber wurde das neue Schöpfwerk in Greetsiel in Betrieb genommen. Der I. Entwässerungsverband Emden nahm 1958 den Ausbau der Gewässer III. Ordnung vor. Im Verlauf dieser Baumaßnahmen wurden 1963 auch in den hiesigen Gemarkungen alle Zuggräben ausgebaut. Seit dieser Zeit gehörte die alte Wassernot der Vergangenheit an.

Die Zeit fließt und in ihrem Lauf ändert sich das menschliche Leben und seine Umwelt. Das war besonders stark im Laufe der letzten 50 Jahre zu beobachten. 1938 schlossen sich die vier kleinen Gemeinden Engerhafe, Fehnhusen, Oldeborg und Upende zur größeren „Gemeinde Oldeborg, Landkreis Aurich“ zusammen. Das alte Kirchspiel Engerhafe war in neuer Form erstanden. Durch den Zustrom von Flüchtlingen aus den deutschen Ostgebieten am Ende des zweiten Weltkrieges wuchs die Einwohnerzahl um fast 1/3, nahm jedoch einige Jahre später durch Abwanderung der meisten Neubürger in andere Gegenden wieder ab. Wohnungsbau, Straßenbau und Entwässerungs-maßnahmen veränderten das Ortsbild. Es veränderte sich auch die wirtschaftliche Struktur. Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe ging immer mehr zurück. Die Orte wurden zu Wohnstätten, deren Bewohner ihre Arbeit in Betrieben der benachbarten Städte fanden, besonders in Emden.

1972 entstand durch die Niedersächsische Gebiets- und Verwaltungsreform die neue Gemeinde Südbrookmerland, die ihrerseits das Gebiet der alten Vogtei Südbrookmerland umfasste. Engerhafe ist seitdem in einen neuen Abschnitt seiner Geschichte eingetreten, möge er glücklich für seine Einwohner werden.

Einiges von der Wirtschaft im Kirchspiel Engerhafe.

Engerhafe und die anderen Orte des gleichnamigen Kirchspiels sind Landgemeinden, deren Wirtschaft von Anbeginn von der Landwirtschaft bestimmt wurde. Der größte Teil der Wirtschaftsfläche war und ist auch heute noch Grünland. Ackerbau konnte in den älteren Zeiten nur auf höher gelegenem Land, auf den Bauäckern, betrieben werden. Die Meede stand im Winter und in regenreichen Sommern meistens unter Wasser. Dieser Zustand hat sich grundlegend erst in unserer Zeit geändert, etwa seit 1960, nachdem die Schöpfwerke an der Ems und die Entwässerungsanlagen Binnendeichs gebaut worden sind. Über die Größen der Ackerflächen in der älteren Zeit und über die Art der angebauten Früchte gibt es leider nur sehr geringe Unterlagen. Die älteste Liste, die dem Verfasser vorliegt, stammt aus dem Jahre 1637/38 und enthält die Anzahl und Größe der damals im Kirchspiel vorhandenen Herde mit den Namen der Besitzer. Es scheint ein Entwurf für ein Schatzungsregister zu sein mit folgendem Endergebnis:

Ort                                      1/1 Herde     1/2 Herde     1/4 Herde     Gesamt:
Höfe in Engerhafe                  22                   5                   4                   31
Diemate in Engerhafe           728                 66                 19 ½            813 ½
Höfe in der Marsch                 4                    –                    –                     4
Diemate in der Marsch         351 ½              –                     –                351 ½
Höfe in Fehnhusen                10                   5                   1                   16
Diemate in Fehnhusen          328                50                 5 ½              383 ½
Höfe in Oldeborg                    6                    5                    6                   17
Diemate in Oldeborg            187                 45                  21                 253
Höfe in Upende                      7                    9                    6                   22
Diemate in Upende             164 ½              89                 24 ¾             278 ¼
Höfe Insgesamt                    49                  24                  17                   90
Diemate Insgesamt            1.759              250                70 ¾            2079 ¾
In dieser Liste dürfte auch das Grünland enthalten sein. Die folgende Schatzungsliste aus dem Jahre 1645 weist die Einsaatflächen aus. Eine Tonne Einsaat wird hier für 2 Diemat gesetzt. In Oldeborg und Upende werden auch die ausgesäten Früchte angegeben.

Ort                                   Herd           Einsaat in T.     Roggen    Hafer    Lein     Güstfall
Engerhafe                         42                  138 ½
Fehnhusen                       16                     43
Oldeborg                           33                  64 7/8          33 5/8       31 ½     1/8         3 ½
Upende                            18                   37 7/8          21 5/8       16 ¼
Insgesamt:                     109                  284 ¼

Anscheinend hat man in jener Zeit Roggen und Hafer als Hauptfrüchte angebaut. Gerste wird nicht erwähnt, sie wurde auch nicht als Naturalabgabe geliefert. In Oldeborg hat es jedoch 7 Diemat Brache gegeben, dazu wurde 1/4 Diemat mit Leinsaat bestellt zur Flachsgewinnung. Brache war auch im Brookmerland bekannt, denn was in Oldeborg geschah wird auch in den benachbarten Orten üblich gewesen sein. Wegen der starken Viehhaltung konnten die Äcker gut gedüngt werden, aber trotzdem wurde nicht immer auf Brache verzichtet gewiss auch schon deswegen nicht, um das Unkraut zu bekämpfen und um eine gesunde Fruchtfolge möglich zu machen. Der Anbau auf den Engerhafer und Fehnhuser Äckern wird sich von den in Oldeborg nicht sehr unterschieden haben, zumal der Viehbestand fast gleich groß, also auch genügend Dünger vorhanden war. Gerechnet auf einen Diemat Acker gab es im Jahre 1645

In Engerhafe         2,5 Großvieheinheiten,
in Fehnhusen       1,2 Großvieheinheiten,
in Oldeborg          1,8 Großvieheinheiten,
in Upende            3,0 Großvieheinheiten,

Auch für das 18. Jahrhundert lässt sich Güstfalge nachweisen. In den historischen Tabellen vom Jahre 1795 ist an Güstfalge in der Südbrokmer Vogtei eine Fläche von 1887 Diemat ausgewiesen. Fridrich Arend berichtet 1818 über den Ackerbau im Südbrookmerland: „… Die Gastäcker werden entweder güstfalgt oder nicht. Letzteren Falls, wenn sie gut sind, tragen sie 2 mahl Rocken, 1 mahl Hafer nach der Düngung. Andere nehmen nur 3 Früchte nach der Düngung, auch nur 2 wenn der Acker mager, immer mit Hafer und Rocken abwechselnd, oder 1 Hafer gedüngt, 2 Rocken, 3 Rocken gedüngt, 4 Hafer.

Das Güstfalgen geschieht meistens nur zur Vertilgung des Unkrauts und um mit weniger Mist auszukommen. Daher diejenigen, so viel Dünger producieren, selten güstfalgen, die aber dessen wenig im Verhältnis ihres Ackerlandes erlangen, güstfalgen ihre Gastäcker alle 6, 7 bis 10 Jahre und düngen entweder dabei oder unterlassen es. Gedüngte Brache trägt erst Rocken, dann abwechselnd Rocken und Hafer einige Jahre lang; ungedüngte 2 Jahre Rocken, 1 Jahr Hafer …“.

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde der Ackerbau intensiver betrieben, besonders als nach 1758 die Getreidepreise durch die Ausfuhr von Emden nach England anstiegen. Nach den historischen Tabellen wurden 1795 im Kirchspiel Engerhafe angebaut:

Ort:          Diemat Insg. Dim Weizen   Dim Roggen  Dim Gerste  Dim Hafer  Dim Bohnen
Engerhafe           213               3                    128                14                64               4
Fehnhusen        106 ¾                                    70                                  36 ¾
Oldeborg           120                                        80                                     40
Upende             168                                      112                                     56
Zusammen:      604 ¾            3                     390                14             196 ¾             4
Aus dem Jahre 1800 liegen nur Angaben aus der ganzen Südbrokmer Vogtei vor, leider nicht aus den einzelnen Kirchspielen. Auf einer Ackerfläche von 10.494 Morgen wurden angebaut:
168     Morgen Weizen,
2927   Morgen Roggen,
707     Morgen Gerste,
5090   Morgen Hafer,
200     Morgen Bohnen,
340     Morgen Buchweizen,
1055   Morgen Kartoffeln.
Diese Beispiele lassen erkennen, dass der Ackerbau seit 1645 erheblich ausgeweitet worden war, und dass die angebauten Früchte vielfältiger wurden. Einer weiteren Ausdehnung des Ackerbaues waren damals jedoch Grenzen gesetzt, die durch die verfügbaren Düngermengen und Arbeitskräfte bedingt waren.

Beackert wurden anscheinend nur die alten Baulande, während man die Grundstücke auf der Meede lediglich als Grünland nutzte. Ende des 19. Jahrhunderts, etwa ab 1870, begann auch hier der Ackerbau. Es kann nicht bestritten werden, dass die hiesigen Bauern allzeit bestrebt waren ihren Hof gut zu bewirtschaften, und dass sie dem wirtschaftlichen Fortschritt aufgeschlossen, aber auch mit gesundem Misstrauen begegneten. Dieser Charakterzug ist auch aus den Protokollen des Landwirtschaftlichen Zweigvereins Brokmerland zu erkennen, die von 1871 bis 1933 noch erhalten sind. Der Verein wurde 1867 gegründet, in den Versammlungen behandelte man auch die damals aktuellen landwirtschaftlichen Probleme. So wurde in der Versammlung vom 2. März 1871 u.a. über den Nutzen der Lupine als Gründüngung gesprochen.

Schon im nächsten Jahr bezog der Verein einen Posten Lupinen, der unter den Anbauwilligen verteilt wurde. 1874 verteilte der Vorstand Broschüren über chemische Kali- und Magnesiumpräparate als Düngemittel. Neun Jahre später gab man gemeinschaftlich eine Bestellung von Saatgut und Düngemittel auf. 1885 unternahm man Versuche mit der vom Landw. Hauptverein gelieferten Thomas-Schlacke. Hierzu waren fünf der Anwesenden bereit. Im Protokoll heißt es: „… Jeder der vorgenannten Herren erhielt 100 Pfund franco Norden geliefert, und wurde allgemein der Wunsch ausgesprochen, daß der Erfolg gut ausfallen möge indem diese Schlacke alsdann ein billiges Düngemittel für unseren Geestboden sein würde, da derselbe jetzt pro 100 Pfd. zu 2 Mk. 25 Pfg. franco Georgsheil zu kaufen sei, und auf Diemat 500 Pfd. gerechnet werde …“.

Im nächsten Jahr war Kunstdünger bereits von Landhandelsfirmen zu beziehen. Nun konnten auch die weit vom Hof entfernt gelegenen Ländereien beackert werden, die bisher wegen ihrer Lage und der schlechten Wege, die den Transport von Stallmist sehr erschwerten, kaum dazu geeignet waren.

In jener Zeit wurden die Äcker auf der Geest auch mit Schlick verbessert, den die Dorfschiffer aus Emden holten. Die Engerhafer Ehe war 1873 zum Abelitz-Moordorf-Kanal ausgebaut worden. An den am Kanal eingerichteten Lagerplätzen löschten die Schiffer ihre Schlickladungen. Die Bauern holten die Kleierde dort ab um sie dann auf ihren Feldern auszustreuen. Schlick ist dann aber von den neuen Handelsdüngern überholt worden.

Über die Wirtschaftsflächen und deren Anbau sind aus den einzelnen Gemeinden keine Unterlagen mehr vorhanden. Die Statistiken weisen nur die Gesamtergebnisse der Ämter und später der Landkreise aus, zudem ist vieles verloren gegangen. Erst ab 1950 liegen statistische Erhebungen in der Gemeinde Oldeborg vor. Diese lassen die großen Veränderungen seit dem Jahre 1800 erkennen. So gab es im

Jahr         Betriebe:      Wirtschaftsflächen:    davon Acker:
1950          146                  407,43 ha                1 020,01 ha
1960          154                  270,41 ha                   860,85 ha
1972          131                  343,00 ha                   609,12 ha
Auf dem Ackerland wurde angebaut

Fruchtart:                        1950:          1960:           1968:
Roggen                      166,68 ha    162,39 ha     75,46 ha
Weizen                        88,96 ha      93,20 ha      31,85 ha
Gerste                         99,73 ha    113,89 ha    122,95 ha
Hafer                         221,03 ha    194,91 ha    221,93 ha
Menggetreide              24,43 ha      35,42 ha      61,03 ha
Speiseerbsen/bohnen  8,63 ha             0 ha              0 ha
Futtererbsen/bohnen   75,95 ha     26,07 ha       30,46 ha
Kartoffeln                     81,48 ha     55,27 ha       18,60 ha
Zuckerrüben                13,11 ha       7,90 ha              0 ha
Futterrüben                  71,65 ha     67,68 ha       41,96 ha
Futterkohl                    40,23 ha      26,05 ha        5,49 ha
Raps                           26,34 ha        2,04 ha        2,14 ha
Grassamen                   1,30 ha        4,25 ha        6,25 ha
Andere Futterpflanzen 18,10 ha     66,18 ha      23,60 ha
Brache                         22,09 ha       5,65 ha        7,35 ha
Seit Mitte dieses Jahrhunderts wurde das Ackerland zugunsten des Grünlandes immer mehr verringert., ebenso änderte sich die Art der angebauten Früchte. So werden heute noch kaum Feldbohnen, Rüben, Futterkohl und nur noch wenig Kartoffeln angebaut, dafür aber Mais und Raps.

Schon im Mittelalter stand im Brokmerland die Viehzucht in Blüte. In den „Wics“ zu Marienhafe, Engerhafe, Victorbur und Aurich wurden zu den Marktzeiten vor allem Rinder gehandelt. Das hiesige Gebiet bot für die Viehhaltung besonders günstige Voraussetzungen. Die Eingesessenen baute ihre Höfe auf dem hohen Rand der Geest auf, wo ihre Äcker lagen. Unmittelbar vor den Häusern befanden sich die niedrigen Fennen, die dem Vieh zur Weide dienten, und die weiter entfernt gelegenen Meeden gebrauchte man zur Heugewinnung.

Über die Viehbestände sind weit mehr Unterlagen überliefert worden als über den Ackerbau. Die Anzahl der hier früher gehaltenen Tiere kann vor allem an Hand der Schatzungsregister und an den Aufzeichnungen über Verluste durch Sturmfluten und Viehseuchen festgestellt werden. In preußischer Zeit geben die historischen Tabellen genaue Angaben über das in den einzelnen Ämtern, Vogteien und Orten vorhandene Vieh. Schweine werden in den alten Quellen nicht erwähnt. Sie wurden aber gehalten, denn die Höfe im Brokmerland mussten nach dem Osterhusischen Akkord von 1611 für 1 Diemat Land je 1 Pfund Speck an die Rentei in Aurich liefern. Futter zur Mast dieser Tiere war ja genug vorhanden, weil bei der Verarbeitung der Milch zu Butter und Käse, Buttermilch und Molke anfiel, die für die Schweinemast sehr gut geeignet sind.

Auf Grund der vorhandenen Quellen waren im Kirchspiel Engerhafe vorhanden:

Jahr:        Viehhalt.  Kühe  Ochsen  Bullen  Twent.  Enter  Kälber  Rinder zus.  Pferde
1592            150       694      160                     284      174                      1312       216
1598           167        938        57                     147      285     278           1437       276
1645           109         810                                144      157                      1111       254
1719              ?    Hornvieh: 847 /gest.: 546 / verk.: 361 (Viehseuche)
1745           141    Hornvieh: 1162 /gest.: 310 / verk.: 343 übrig: 1006 (Viehseuche)
1795           156         693      19                           350 Jungvieh               1062      216
1814           200         787      10          9          238      238                       1282      266
1822           200         668       9         33        151       173    233              1267      230
1867          166                                                                                         1480      322
1952         146         905                     3           265   1414    107              2694      313
1960         134         895                    10          218     745    159              2027      170
1970         112       1179                    15          222   1240    216              2872        33
1972         109        1247                     4          213   1261     289             3014        24
Während die Viehbestände bis etwa 1952 verhältnismäßig konstant waren, verringerte sich seitdem die Zahl der Viehhalter und die der Pferde bei steigender Anzahl der Rinder. In alten Zeiten, etwa bis 1900, rechnete man für eine Kuh einen Diemat als Weide. Die Größe der zur Verfügung stehende Weide bestimmte die Stärke der Viehherde. Erst als die Betriebe Handelsdünger verwendeten und moderne Wirtschaftsweisen einführten, konnte der Rindviehbestand erhöht werden. Als Ende der 50er Jahre immer mehr Trecker und Landmaschinen eingesetzt wurden sank auch die Zahl der Pferde. Sie wurden nicht mehr gebraucht, ihre Weideflächen kamen den Rindern zu Gute.

Zur Wirtschaft einer Landgemeinde gehören nicht nur Bauern sondern auch Handwerker und andere Gewerbetreibende. Im Kirchspiel Engerhafe gab es:

Berufe:                              1719      1800      1950      1960      1972      1990
Krämer/Einzelhändler            4             7           6            8            2            2
Krüger/Gastwirte                   3             3           3            5             5           1
Schneider                              5             5           5            3             –            –
Schuster                                4             7           3            3             1           1
Chirurg/Barbier                      1              –           –             –             –             –
Böttcher                                 1             1           1            1             –            –
Schmiede                              2             2           2            2              –            –
Bäcker                                   2             3           3            3             2            –
Zimmermann                         1           10           4            3             1             –
Weber                                   2              4           –             –              –             –
Brauer                                   1              2           –             –              –             –
Blechschläger                        –              2            –            –               –            –
Branntweinbrenner                –              1            –            –               –            –
Maler/Glaser                          –              1           4            3              2            –
Hebamme                              –              1            –            –               –            –
Schiffer                                  –               2           –             –               –            –
Strohdecker                           –               4           –             –               –            –
Grützemacher                        –              4            –             –               –            –
Drainagereinigung                 –               –            –             1              1            1
Tischler                                  –               –            1            1              1            1
Viehhändler                           –               –            2            3              2           –
Tankstelle/Kfz. Mech.            –               –            1            1              1            1
Schlosser                              –                –            2           1               –             –
Schlachter                            –                 –            –            1              1             1
Diese Zahlen treffen nur auf die o.a. Jahre zu. Sie stammen aus den im Staatsarchiv Aurich befindlichen Akten und ab 1950 aus den Unterlagen der ehemaligen Gemeinde Oldeborg. Sie sollen einen Überblick geben auf die Entwicklung im Laufe der vergangenen Zeit. Wenn über die Wirtschaft in der Gemeinde berichtet wird, dürfen auch die Arbeiter nicht vergessen werden, denn ohne ihre Mithilfe können weder Bauern noch Gewerbetreibende bestehen. Ursprünglich von bäuerlicher Herkunft besaßen sie aber keinen Grundbesitz für einen eigenen Betrieb. Sie waren daher auf ihre Arbeitskraft angewiesen, um sich und ihre Familie durch die Zeit zu bringen. Die meisten hatten wohl ein kleines Haus mit Garten und etwas Land, das ihnen die Haltung einer Kuh, ein paar Schweine und Kleinvieh ermöglichte, manche wohnten auch nur zur Miete. Es gibt nicht viel Unterlagen, um die Lage der Landarbeiter genau beschreiben zu können.

In den alten Schatzungslisten sind keine Berufsangaben enthalten. Erst 1719 werden Knechte und Tagelöhner erwähnt, immerhin 23 Familien im Kirchspiel. Um 1800 sind es 84 Personen. Wie diese Leute früher gelebt haben, was sie verdienten, darüber ist kaum etwas bekannt. Einen tiefen Einblick in die Verhältnisse der Arbeitsleute in der Zeit um 1765 gibt die Anlage zum Schulkatalog, den der damalige Pastor Reershemius als Schulinspektor schrieb. Er begründete damit das Fehlen vieler Kinder in der Schule, die zu Hause gebraucht wurden um das Familieneinkommen zu verbessern. In dem Bericht heißt es: „… Wem diese Ursache nicht sol einleuchten, so müßen wir den Zustand dieser Leute näher erklären. Die Arbeiter machen einen großen Haufen aus, sie sind diejenigen, die das mehrste Werk thun und das wenigste einzukommen haben. Ein Arbeiter ist eine solche Person, in welcher sich alle nur erdenkende Arten der Arbeit concentriren, der um einen geringen Groschen, und einen kleinen Bißen Brodts willen, seine mannhaften Kräfte unter der zu Hause, oder mehrerentheils einige Stunden in der Ferne, mit Torfgraben, Schlöten, Mähen, Sichten, Dreschen im Sommer und im Winter, in Hoffnung, für sich, und seine Frau und Kinder welche Zeit seiner Abwesenheit an den Kummer-Faden spinnen, zu erwerben, willig aufopfert. Wie bald ist sein Groschen, der sich jährlich p.m, auf 130 oder 140 Gl. erstrecket, umgetheilet, wenn er das Suum cuiqe observiren; und was zur Leibes-Nahrung und Nothdurft nötig ist verschaffen wil?

Wie wann demselben nur in etwas Widriges begegnet, er, oder seine Frau, oder Kinder werden krank? Wie bald stocket das ganze Triebwerk, wie bald sinken seine sonst wackeren Hände läßig und muthlos dahin? Wie häufet sich da ein nagender Kummer? Solte man glauben ohne die Erfahrung gehabt zu haben, daß manche Hütte der Arbeiter eine Hütte Kedar sey?

Wie oft erblicken wir nicht Kinder nothleidender Eltern, die ihren heißhungrigen Magen mit den rauhesten, und allerhärtesten Speisen anfüllen, und mit einem engen groben linnen Kittel ihre gefrorene Haut decken?

Haben nun solche Eltern nur in etwas erwachsene Kinder, die nur eben der Gängelung der bekümmerten Mutter entgangen, und die Mutterbrust kaum verlaßen, an deren Stelle schon wieder ein anderes sorgfältig umarmet ernehret wird, so müßen dieselben das herbe Schicksal der Eltern empfinden, und theilnehmend mit Hand anlegen solches zu erleichtern. Sollten wir sie bey den kümmerlichsten Anblicken mit einer angenommenen ernsthaften Mine eifrig anspornen? Werden wir nicht vielmehr wehmutsvoll zum Mitleiden bewogen? Der Wille ist sehr gut, aber die Kraft zu klein …“.

Unter den Landarbeitern gab es einige, die einen festen Arbeitsplatz bei einem Landwirt hatten und andere, sogenannte unständige Arbeiter, die jede Arbeit annahmen die sich ihnen bot, auch außerhalb der Landwirtschaft. Diese Verhältnisse haben sich noch bis in die Zeit nach dem letzten Kriege erhalten. Der Verfasser hatte Gelegenheit, aus Lohnbücher eines Fehnhuser und eines Engerhafer Landwirts Auszüge zu notieren, aus denen die damaligen Arbeiten und deren Bezahlung ersichtlich sind. Einige Beispiele:

„1894: Friedrich Ostwold gesichtet 71/2 Diemat Roggen, Ennamö gebunden 27,50 M.
Acker an Vehnekamp u. Höchte gesichtet. Friedrich sein Vater u. Ennamö gebunden. 4 /2 Diemat 8,00 M.
3 D. Weizen gesichtet von Fr. Ostwold, derselbe 15,00 M erhalten, gebunden von Ennamö.
6 Diemath Mühlenwarf gesichtet von Fr. Ostwold 30,00 M erhalten, gebunden von Ennamö.
Löhne nach dem Tage- und Accordlohn-Register.
Tagelohn: 1,25 M, bei 12 Stunden.
u.a. Friedrich Ostwald        10.3.-31.12.       125,89 M
Johann Doden                      29.4.-9.6.           28,75 M
Eilert Sanders                       20.5.-7.7.           52,49 M
Johann Ostwold                  10.6.-10.11.       162,66 M
Johann Hagen                     20.8.-16.9.           20,95 M

Auf dem Hof selber arbeitete das Gesinde, das alljährlich eingestellt wurde. Die Entlöhnung wurde bei der Anstellung zwischen dem Bauern und dem Knecht bzw. der Magd vereinbart. Einige Beispiele: „Ede Tammen, Engerhafe soll verdienen für das Jahr 1895 = 104 Rhtlr. und Handpfennig, 2 Lämmer weiden und 1 Vierdup Roggen. Falls Ede die Militärpflicht zu genügen hat, soll er für das halbe Jahr verdienen 175 Mark, 2 Lämmer weiden und 1 Vd. Roggen …“.
„Ubbo Flohr, Münkeboe soll als Kleinknecht verdienen fürs Jahr 1895 = 172 Mark und 3 Mark Handgeld, 1 Vd. Roggen. Handgeld heute sein Vater für ihn in Empfang genommen“.
„Clasine Schröder, Uthwerdum soll verdienen als Kleinmagd 61 Rtlr. und Handpfennig, 2 Stück Kartoffelgrund für ihre Mutter“.
Im Gesindelohnbuch des Engerhafer Bauern steht u.a.:
Jahrgang 1910:
„Gretje Dannemann verdient von Ostern 1910 bis Ostern 1911, 100 Thlr., 4 Mark für eine Käse, eine Taille und 1 Fuder Haferstroh bei Hause bringen.
Wolbrechtje Janssen verdient von Ostern 1910 bis Ostern 1911, 35 Thlr., 3 Mark für eine Käse, 1 Fuder Stroh, 2 Pfd. Wolle“.
Jahrgang 1911:
„Der Großknecht Engelbert Aden verdient von Ostern 1911 bis Ostern 1912, 450 Mk u. 2 Lämmer weiden, 1 Fuder Bohnenkaff u. Krankengeld u. Klebemarken frei.
Jahrgang 1912:
„Der Kleinknecht Hinrich Frerich Meibörg verdient von Ostern 1912 bis Ostern 1913, 95 Thaler, 2 Lämmer weiden, wenn möglich 1 Fuder Bohnenkaff und 1 Vierdup Roggen“.
„Roelfke Wienekamp aus Moordorf verdient von Ostern 1912 bis Ostern 1913, 51 Reichsthaler, 1 Taille und 1.500 Pfd. Stroh“.

Diese Leute erhielten ihre Arbeitsstellen zum Teil, wenn nicht sogar allgemein, durch einen „Gesindevermittler“. Auch hierfür gibt das Lohnbuch Auskunft:
„Jacob Christians von Rechtsupweg vermietet sich heute durch den Gesindevermittler Jan Oostinga vom 25. November bis Ostern 1900 für den Preis von 87 Mark. Christians verspricht, in jeder Weise fleißig und treu während seines Hier seins zu sein. Außerdem ist die Bedingung abgemacht mit Christians, daß er stets solide sein will, keinen Schnaps zu trinken gewillt ist, und meine Hausregeln, worunter in erster Linie begriffen, zur rechten Zeit zu Hause zu kommen, widrigenfalls B. das Recht hat, ihn zu jeder Zeit ohne einen Groschen Geld fortzujagen.
Wird genehmigt. F. den 20.11.1899
gez. J. A. Oostinga. gez. J. Christians“.

Die Tätigkeit der Gesindevermittler fand aber keinen uneingeschränkten Beifall der Landwirte. Das zeigt das Protokoll vom 20.12.1890 des Landw. Zweigvereins Brokmerland, in dem es u.a. heißt:
„… Über die 4. Tagesordnung, die Dienstbotenfrage erwähnt der Vorsitzende, daß seiner Ansicht nach der Mangel an Dienstboten eins der größten Calamitäten der Landwirtschaft jetzt sei. Er glaubt hauptsächlich den Grund darin zu finden, daß die angehende und jetzige Dienstboten einen längeren Dienstvertrag nicht mehr belieben, sondern auf Tagelohn ihre Freiheit genießen wollen. Dies ließe sich nur abhelfen, wenn die Landwirte sich dahin einigten, nur Arbeiter und keine Dienstboten mehr auf Tagelohn zu nehmen. … Herr Poppinga glaubte, daß die Beseitigung der Dienstbotenmäkler anzustreben sei, da für dieselben ein häufiges Wechseln der Dienstboten vorteilhaft sei, und sie somit so viel wie möglich ihren Einfluß auf die Dienstboten ausübten. Diese Tatsache wurde auch allgemein zugestimmt“.

Vom Standpunkt der damaligen Bauern aus gesehen, mag eine solche Beurteilung wohl verständlich gewesen sein. Tatsächlich aber waren es Anzeichen einer zu Beginn des 20. Jahrhunderts aufkommenden neuer Arbeitswelt. Auch in Ostfriesland begann die Industrie Fuß zu fassen. Ab 1880 wurden in Emden die Hafenanlagen ausgebaut. Es entstanden dort Industriebetriebe wie moderne Schiffswerften und dergl., was sich zuerst langsam, dann immer rascher auch auf dem landwirtschaftlichen Arbeitsmarkt auswirkte.

Schon vor dem 2. Weltkriege fanden manche Einwohner der hiesigen Orte in städtischen Betriebe ihre Beschäftigung. Ihre Zahl erhöhte sich nach diesem Kriege von Jahr zu Jahr, besonders nachdem in Emden das Volkswagenswerk seine Produktion aufgenommen hatte. Dadurch nahm die Tätigkeit in der Landwirtschaft ab, und auch die Gemeinde Oldeborg wurde zunehmend eine Wohngemeinde der Pendler. Diese Entwicklung wirkte sich auch auf das Ortsbild aus, denn es entstanden immer mehr Einfamilienhäuser mit kleinen Haus- und Ziergärten und die Zahl der alten Bauernhöfe nahm ab. Seit 1960 hatte sich die bis dahin vorherrschende Wirtschaft völlig geändert.

M. W.

Mit diesem Beitrag aus der Maiausgabe 1994 endete die Reihe „Ut verleden Tiden“, von Martin Wilken im Gemeindebrief der Kirchengemeinde Engerhafe.

Gerd Lücken