„Alle Jahre wieder“, das ist zumeist das Arbeitsprogramm des Kirchenvorstands. Im jeden Jahr neu werden die Festgottesdienste und die kirchlichen Veranstaltungen der Kirchengemeinde gemeinsam vom Pfarramt und vom Kirchenvorstand geplant und mitgestaltet. Im nächsten Jahr, am 11. März 2018, gibt es allerdings eine nicht jährlich wiederkehrende Veranstaltung. An diesem Tag wird der Kirchenvorstand neu gewählt. Das Ergebnis dieser Wahl wird die Gemeindearbeit in der Kirchengemeinde der folgenden sechs Jahre maßgeblich mit beeinflussen.
Denn es zeichnet sich ab das ein großer Teil des Kirchenvorstands nicht erneut kandidiert. Sie haben schon mehrmalige Wiederwahlen erlebt und sind im Rentenalter oder nähern sich diesem. Das bedeutet, dass viele neue Kandidaten für das Kirchenvorsteheramt die Möglichkeit haben neu in den Kirchenvorstand zu kommen und die künftige Gemeindearbeit mitzugestalten.
Der Kirchenvorstand hat einen entscheidenden Anteil an der Planung des Kirchenjahres aber er beschließt auch die Gottesdienstordnung, die Konfirmandenordnung und eben auch wie es jetzt aktuell passierte, die Läuteordnung der Kirchengemeinde. Außerdem verwaltet er die Finanzen der Kirchengemeinde und trägt die Verantwortung über die Gebäude und Ländereien.
Die Kandidaten sind wichtig für die Kirchenvorstandswahl. Noch wichtiger sind die Wähler. Nur wenn Sie sich an der Wahl beteiligen, können Sie Einfluss nehmen und die Zusammensetzung des Kirchenvorstands mitbestimmen. Notieren sie sich jetzt schon den Wahltermin am 11. März 2018 und wenn Sie verhindert sind oder wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht zum Wahllokal im Gemeindehaus kommen können, nutzen Sie die Briefwahl. Die Wahlbenachrichtigungen für alle die in der Wählerliste eingetragen sind, werden Anfang Februar 2018 versendet.
Gerd Lücken