Informationspflicht nach § 20 Abs. 3 VOB/A über die Erteilung eines Auftrages

Informationspflicht nach § 20 Abs. 3 VOB/A über die Erteilung eines Auftrages nach erfolgter Beschränkter Ausschreibung ab einem Auftragswert von über 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer bzw. nach Freihändiger Vergabe ab einem Auftragswert von über 15.000,00 € ohne Umsatzsteuer. Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten.

Auftraggeberin:
Ev.-luth. Kirchengemeinde Engerhafe
Kirchwyk 5
26624 Südbrookmerland/Engerhafe
Tel.: 04942 1547
E-Mail: info@kirche-engerhafe.de

Umbau/Sanierung Alte Pastorei, Zwischenbau und Neubau/Erweiterung
Gemeindehaus in Engerhafe

Ort der Ausführung:
Kirchwyk 5, 26624 Südbrookmerland/Engerhafe

Vergabeverfahren:
Beschränkte Ausschreibung (VOB)

Auftragsgegenstand/Name des beauftragten Unternehmens:
– Außenanlagen-Pflasterarbeiten / GaLa Bau Templin GmbH