Bekanntmachung zur Kirchenvorstandswahl 2018

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Am 11. März 2018 findet in der Zeit von 11 bis 18 Uhr in dem Gemeindesaal der KG Engerhafe die Wahl zum Kirchenvorstand statt. Es sind 5 Kirchenverordnete zu wählen. Wählbar sind die in dem Wahlaufsatz genannten Kirchenmitglieder. Es sind:
1. Bennmann, Martina,
2. Diedrichs, Heidi,
3. Focken, Ingrid,
4. Freimuth, Andrea,
5. Hinrichs, Frerich.
(Nähere Angaben zu den Kandidaten finden sie in unserem Gemeindebrief.)

Die Stimmabgabe ist geheim. Der Wähler oder die Wählerin kennzeichnet auf dem amtlich hergestellten und ihm oder ihr ausgehändigten Stimmzettel die Namen der Personen, die er oder sie wählen will, jedoch nicht mehr als vier Namen. Der Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr Namen oder kein Name gekennzeichnet oder Zusätze gemacht sind.
Kirchenmitglieder, die in der Wählerliste eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch im Wege der Briefwahl ausüben. Anträge auf Aushändigung der hierzu erforderlichen Briefwahlunterlagen können bis zum 8. März 2018 bei dem Kirchenvorstand schriftlich oder mündlich von den Wahlberechtigten gestellt werden. Wer den Antrag für andere stellt, muss die Berechtigung dafür nachweisen.
Der Wahlbrief muss bis zum Beginn der Wahlhandlung dem Kirchenvorstand oder während der Wahlhandlung dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes zugeleitet werden.

Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Engerhafe

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