Kirchenvorstandswahl 11. März 2018

„Alle Jahre wieder“, das ist zumeist das Arbeitsprogramm des Kirchenvorstands. Im jeden Jahr neu werden die Festgottesdienste und die kirchlichen Veranstaltungen der Kirchengemeinde gemeinsam vom Pfarramt und Kirchenvorstand geplant und gestaltet.
Im nächsten Jahr, am 11. März 2018, gibt es allerdings eine nicht jährlich wiederkehrende Veranstaltung. An diesem Tag wird der Kirchenvorstand neu gewählt. Das Ergebnis dieser Wahl wird die Gemeindearbeit in der Kirchengemeinde der folgenden sechs Jahre maßgeblich mit beeinflussen.
Weil drei Kirchenvorsteher nicht erneut kandidieren wollen, werden mehrere Gemeindeglieder die Möglichkeit haben, neu in den Kirchenvorstand zu kommen und die künftige Gemeindearbeit mitzugestalten.
Der Kirchenvorstand hat einen entscheidenden Anteil an der Planung des Kirchenjahres aber er beschließt auch die Gottesdienstordnung und die Konfirmandenordnung. Außerdem verwaltet er die Finanzen der Kirchengemeinde und trägt die Verantwortung über die Gebäude und Ländereien.
Die Kandidaten sind wichtig für die Kirchenvorstandswahl. Noch wichtiger sind die Wähler. Nur wenn Sie sich an der Wahl beteiligen, können Sie Einfluss nehmen und die Zusammensetzung des Kirchenvorstands mitbestimmen.
Notieren sie sich jetzt schon den Wahltermin am 11. März 2018. Die Wahlbenachrichtigungen für alle die in der Wählerliste eingetragen sind, werden Anfang Februar 2018 versendet. Vorher haben sie noch die Möglichkeit einzusehen, ob sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es liegt in der Zeit vom 07. Januar 2018 bis zum 14. Januar 2018 bei Gerd Lücken aus. Bei ihm können sie sich auch telefonisch erkundigen.
Sollten sie für das Amt des Kirchenvorstehers kandidieren wollen, melden sie sich bei einem Kirchenvorsteher oder dem Pfarramt. Sie können auch selber aktiv werden und bis zum 27. Januar 2018 einen eigenen Wahlvorschlag abgeben, dafür brauchen sie 10 Unterstützungsunterschriften von Gemeindegliedern.

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