Neue Läuteordnung

 Der Kirchenvorstand hat am 16. Mai 2017 eine neue Läuteordnung beschlossen. Bisher war es so, dass zu allen Gottesdiensten, ob nun an hohen Festtagen, an Sonntagen, an Werktagen oder zu Gottesdiensten anlässlich einer Hochzeit, Beerdigung, eines Dankgottesdienstes oder einer Einsargung immer mit beiden Glocken geläutet wurde. Die Wichtigkeit und Bedeutung des Gottesdienstes wurde vom Läutevorgang nicht wiedergegeben und war am Läuten nicht zu erkennen.

Für Außenstehende war es schlecht zu unterscheiden, weswegen gerade geläutet wurde, weil der Läutevorgang zu allen Anlässen immer gleich war, nur das Tagesläuten, das an das Gebet erinnern soll, wurde von der kleineren Glocke allein ausgeführt.

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Mit der neuen Läuteordnung soll jetzt die Bedeutung eines Gottesdienstes herausgestellt werden und eine Unterscheidung möglich sein. Das ist allerdings bei nur zwei Glocken nicht ganz leicht umzusetzen. Im Grundsatz ist es jetzt so, dass an allen hohen christlichen Feiertagen und an den Sonntagen, mit beiden Glocken geläutet wird und an Gottesdiensten die in der Woche fallen, mit der großen Glocke. Das Tagesläuten wird wie bisher, über eine Zeitschaltuhr, von der kleinen Glocke verrichtet.

Konkret bedeutet es, dass es an den Sonntagen keine Änderungen gibt. Ebenso an den christlichen Festtagen, an diesen wird wie bisher auch, ebenso zum Ende des Gottesdienstes mit beiden Glocken geläutet. Bei Gottesdiensten bei denen es vorgesehen ist, dass zum Ausgang geläutet wird, wie bei Hochzeiten und Beerdigungen, wird nach dem Gottesdienst ebenso wie beim Eingang auch mit der großen Glocke geläutet.

Außerdem wurde der Läuteordnung eine Einleitung voran gestellt, die hier an dieser Stelle wiedergegeben wird:

„Die Glocken der Ev.-luth. Kirchengemeinde Engerhafe dienen zum liturgischen Gebrauch. Ihr Geläute bildet einen Bestandteil des gottesdienstlichen Lebens der Kirche. Die Glocken rufen zum Gottesdienst, zum Gebet und zur Fürbitte. Wie die Kirche sichtbares Zeichen ist, das von der vergehenden Welt weg, nach oben zu dem Herrn des Himmels und der Erde weist, so sind die Glocken hörbare Zeichen, die zum Dienst des dreieinigen Gottes rufen. Sie künden Zeit und Stunde, erinnern uns an die Ewigkeit und verkünden unüberhörbar den Herrschaftsanspruch Jesu Christi über alle Welt. Sie begleiten die Glieder seiner Gemeinde von der Taufe bis zur Bestattung als mahnende und tröstende Rufer des himmlischen Vaters. Weil die Glocken für den besonderen Dienst der Kirche vorbehalten sind, ist ihre Verwendung zu anderen Zwecken, insbesondere auch zu dem der Menschenehrung, ausgeschlossen. Bei allgemeinen Notständen können Kirchenglocken den Dienst übernehmen, Menschen zu warnen oder zu Hilfe zu rufen. Auch in diesem Falle mahnen sie alle Christen zum Gebet.“

Mit dieser neuen Einleitung zur Läuteordnung soll auch verhindert wird, das das Glockengeläut zu anderen als zu kirchlichen Zwecken missbraucht wird.

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