Am 30. Juni trafen sich im Gemeindehaus, nach altem ostfriesischen Interessentenwahlrecht die Inhaber dieses Wahlrechts. Das Interessentenwahlrecht sichert unserer Gemeinde bei jeder Anstellung eines Pfarrers, das Mitwirkungs- und Wahlrecht. In Engerhafe ist es an einen Hofbesitz im Ort gebunden. Zusätzlich haben in Engerhafe alle Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher kraft Amtes das Interessentenwahlrecht, dazu kommen noch Organist und Ortsvorsteher. In alten Urkunden heißt es, dass die „Vornehmsten“ (Herd- bzw. Hofbesitzer) und die „Ältesten“ (Kirchenvorsteher) das Interessentenwahlrecht inne haben. Die Einberufung der Interessentenversammlung findet eher selten statt. Die letzte Versammlung war am 27. August 2008, die vorletzte sogar schon am 03. September 1990, anlässlich der Wahl Ocke Sanders.
Mit der Interessentenversammlung haben in unserer Kirchengemeinde die Vorbereitungen für die im Herbst anstehende Pastorenwahl begonnen. Die Probezeit von Pastorin Anika Langer geht in den nächsten Wochen zu Ende. Ihr ist bereits die Anstellungsfähigkeit von der Hannoverschen Landeskirche ausgesprochen werden, so dass sie in ein lebenslanges Dienstverhältnis übernommen werden kann. Damit kann sie sich jetzt auch auf die Pfarrstelle in Engerhafe – oder jede andere Pfarrstelle – bewerben.
Zunächst hat jetzt die Interessentenversammlung unter der Leitung von Superintendent Tido Janssen entschieden, dass das Wahlrecht für diese Besetzung auf die gesamte Kirchengemeinde übertragen wird.
Nun wird die Engerhafer Pfarrstelle vier Wochen lang ausgeschrieben. Nach Ende der Bewerbungsfrist ist vorgesehen, dass am Erntedankfest (4. Oktober 2015) von der Bewerberin eine Aufstellungspredigt gehalten wird. Der Wahlsonntag wird dann der 11. Oktober 2015 sein. Die Einführung ist zu Beginn des neuen Kirchenjahres am 1. Advent (29. November 2015) geplant. Damit wäre die Pfarrstelle Engerhafe wieder regulär besetzt.
Gerd Lücken